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Emil Sänze

AfD 10.04.2024 Sitzungen 17/91

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als die Landesregierung den vorliegenden Berichtsantrag im August 2022 beantwortete, wurde noch ein überwiegend positives Bild der Entwicklung der Wohneigentumsquote gezeichnet – in Deutschland war diese Quote während des Zeitraums 1998 bis 2018 von 41 % auf 47 % gestiegen; in Baden-Württemberg betrug die Quote im Jahr 2018 immerhin noch 53 % – im Ländervergleich. Doch schon im Jahr 2022 war festzustellen, dass die Wohneigentumsquote Deutschlands im europäischen Vergleich überhaupt nicht mithalten konnte, und inzwischen wirken die statistischen Daten der Jahre 1998 bis 2018 wie aus der Zeit gefallen. Bundesweit ist heute ein dramatischer Rückgang beim Wohnungsbau festzustellen, und hier macht Baden-Württemberg leider keine Ausnahme. Der Branchenverband der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, der landesweit den Neubau von jährlich 50 000 Wohnungen für erforderlich hält, schlug bereits im vergangenen Jahr Alarm und beklagte rund 70 000 fehlende Wohneinheiten. (Emil Sänze) Die Forderung nach einer Entkopplung der Grunderwerbsteuer vom Immobilienwert ist dementsprechend auf Verbandsebene schon oft erhoben worden. Auf diese Weise könnte privates Kapital in den Wohnungsmarkt gelenkt und der finanzielle Spielraum für Immobilieninvestitionen erhöht werden. Denn schon jetzt lässt sich feststellen, dass in Ländern mit besonders niedrigen Grunderwerbsteuern hohe Bauinvestitionen zu verzeichnen sind – höhere als in anderen Bundesländern. Dies ergab eine Studie des Instituts für Weltwirtschaft. Seitdem die Föderalismusreform im Jahr 2006 die Länder in die Lage versetzt hat, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst festzulegen, ist jedoch auch hier eine Fehlentwicklung zulasten der Steuerzahler festzustellen. Die meisten Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, haben der Versuchung nachgegeben und den Steuersatz seitdem kräftig angehoben. Im Unterschied zu Bayern, das bis heute an dem Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % festhält, beträgt dieser Steuersatz, wie schon mehrfach gesagt, bei uns 5 %. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer sind dementsprechend kontinuierlich angestiegen, und zwar in Baden-Württemberg von 722 Millionen € im Jahr 2000 auf 2,461 Milliarden € im Jahr 2021. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Und 1,7 Milliar- den € im Jahr 2023!) Dies bedeutet einen Zuwachs von 240 %. Die Kehrseite der gestiegenen Steuereinnahmen, der verfassungsrechtlich verpflichtende Einbezug der Grunderwerbsteuer in den Finanzausgleich, führt tendenziell zu höheren Ausgleichsverpflichtungen finanzstarker Länder. Auch das sollte man bedenken. Aber immerhin gehört die Grunderwerbsteuer zu denjenigen Bereichen, bei denen sich das Bundesfinanzministerium aktuell bemüht, wenigstens auf punktuelle Verbesserungen hinzuwirken. Diese Pläne zielen darauf ab, die Befugnisse der Länder zur Festsetzung der Ermäßigung der Grunderwerbsteuer auszuweiten, um den Erwerb von Immobilieneigentum zu Wohnzwecken gerade für jüngere Menschen auch zu fördern. Ein erster Diskussionsentwurf für ein entsprechendes Bundesgesetz sieht vor, die Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer mindestens zu reduzieren. Das ist auch der Ansatz des Herrn Schütte gewesen. Herr Schütte, wenn Sie dem Anspruch genügen wollen – hier gibt es genügend Fraktionen, die Ihren Antrag sofort als Gesetz unterstützen würden. (Beifall bei der AfD) Es muss daher befremden, dass die Landesregierung bereits im Jahr 2022 auf diese ersten Vorschläge aus Berlin mit Ablehnung reagiert hat. In Stuttgart blickt der grüne Finanzminister natürlich zuallererst auf den Rückgang der Nettosteuereinnahmen, die nach einer aktuellen Mitteilung im Haushaltsjahr 2023 sage und schreibe 863 Millionen € unter dem ursprünglichen Haushaltsansatz lagen. Was das alles für uns bedeutet, das werden Sie wissen. Doch wir dürfen es nicht allein mit einem Blick auf die sinkenden Steuereinnahmen bewenden lassen; denn in diesem Parlament haben wir bereits mehrfach betont, dass bei uns kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem besteht, woeriode – 91. Sitzung – Mittwoch, 10. April 2024 bei ich hinsichtlich der Einnahmeseite meine Meinung in der Zwischenzeit ändere. Wir haben nämlich neben dem Ausgabenproblem auch ein Einnahmeproblem. Das wird sich in diesem Jahr fortschreiben und in den nächsten Jahren noch viel mehr. Ich bin gespannt, wie Sie aus dieser Falle herauskommen. (Beifall bei der AfD) Deshalb ist eine systematische Haushaltskonsolidierung für den Doppelhaushalt angesagt. Verabschieden Sie sich von Ihren Wohlfühlprojekten, von Ihren „Schöner Wohnen“-Projekten, sondern tun Sie das, was Impulse in den Markt gibt. Da wäre eine Grundsteuersenkung (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Grunderwerb- steuer!) natürlich der Impuls, der notwendig ist. (Beifall bei der AfD) – Grundsteuer genauso; denn eines dürfen Sie nicht vergessen – das an die Sozialdemokraten oder an Herrn Rösler –: Wenn ich auf der einen Seite etwas ausgebe, dann spare ich auf der anderen Seite vielleicht Sozialausgaben. Das sollten Sie bei Ihren Überlegungen bedenken. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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