Carola Wolle
Das macht es nicht besser!) Wie hat nun die CDU seit 2016 reagiert? Gar nicht. Man hat ein bisschen mitregiert und hat die stetig steigenden Einnahmen billigend in Kauf genommen. Niedrige Zinsen führten zu hohen Umsätzen beim Immobilienmarkt und zu ständig steigenden Steuereinnahmen. Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger: Fehlanzeige! Im Jahr 2012 haben die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer die Milliardengrenze überschritten. 2019 wurde die Zweimilliardenmarke geknackt. Im Jahr 2021 lagen wir bei fast 2,5 Milliarden €, also bei gut 260 % im Vergleich zu 2011. Wissen Sie, wie ich das nenne? (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Jetzt sind wir bei 1,7 Milliarden €!) Das nenne ich – Herr Rösler – Mitnahmeeffekte, und zwar Mitnahmeeffekte des Staates zulasten der Steuerzahler. (Beifall bei der FDP/DVP) Selbst jetzt, bei dramatisch einbrechender Baukonjunktur, tun Sie nichts, um hier gegenzusteuern. Herr Rösler, Sie sollten sich die Laffer-Kurve einmal anschauen. Kennen Sie die Laffer-Kurve? Sie haben ja Volkswirtschaft studiert. Wenn Sie mit niedrigen Steuersätzen ein Mehr an Steuereinnahmen generieren, dann haben Sie die Laffer-Kurve verstanden. Das heißt nicht, dass Sie, wenn Steuereinnahmen heruntergehen, dem mit immer höheren Steuersätzen entgegenwirken könnten. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist die Theorie!) – Ja, das ist Theorie, aber die würde in diesem Fall wirken. Sie haben ja einfach gar nichts geändert; außer einer Steuererhöhung ist Ihnen nichts eingefallen. Was könnte die Landesregierung tun? Zum einen könnte sie über eine Länderöffnungsklausel entweder einen Freibetrag oder aber einen reduzierten Steuersatz für die erste selbst genutzte Immobilie auf Landesebene einführen. Beiden Lösungen ist gemeinsam – da stimme ich Ihnen zu, Herr Rösler –, dass sie einen großen Dokumentations- und Kontrollaufwand nach sich ziehen. Es bräuchte eine bundeseinheitliche Datenbank für Immobilienerwerbe, die erst noch aufzubauen wäre. Es müsste auch geklärt werden, wer die Immobilie tatsächlich nutzt – das muss man dann kontrollieren – und wie mit einem von Ehepartnern gemeinsam in Anspruch genommenen Freibetrag nach einer Scheidung verfahren wird. Der Teufel steckt hier also im Detail. Dies wird in der Stellungnahme des Finanzministeriums zum Antrag der CDU-Fraktion auch sehr gut herausgearbeitet und entsprechend kritisch kommentiert. Bleibt also die einfache Lösung einer Absenkung des Satzes für die Grunderwerbsteuer auf das vorherige Niveau von 3,5 %. riode – 91. Sitzung – Mittwoch, 10. April 2024 (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Und die Gegen- finanzierung?) Damit wäre allen geholfen, den natürlichen Personen genauso wie den juristischen Personen. Letztere sind ja durch die Änderungen bei den Share Deals deutlich in ihrer Steuergestaltung eingeschränkt, und das ist auch gut so. Dies führt zu Steuermehreinnahmen, die dann zur teil- – – (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) – Das hat Ihr eigener Finanzminister in der Stellungnahme geschrieben. Das hätte er vielleicht durchlesen sollen. Er hat von den Mehreinnahmen geschrieben. Also, jetzt geht es da los. Dies führt zu Steuermehreinnahmen – das können Sie übrigens auf der vorletzten Seite in der Stellungnahme nachlesen –, die dann zur teilweisen Gegenfinanzierung der Absenkung des Steuersatzes verwendet werden könnten. Der Antrag der CDU beleuchtet sehr schön die gigantischen Mehreinnahmen bei der Grunderwerbsteuer in den letzten zehn Jahren. Der zunächst attraktiv geltenden Möglichkeit einer punktuellen Absenkung oder eines Freibetrags bei selbst genutzten Immobilien wird vom Finanzminister zu Recht eine Absage erteilt. Was bleibt, ist die generelle Absenkung der Grunderwerbsteuer. Diese wird aber reflexartig mit Hinweis auf die bereits verplanten Ausgaben abgelehnt. Im neuen Doppelhaushalt 2025/2026 haben Sie dann die Möglichkeit, Ihre Haushaltsansätze entsprechend nach unten zu korrigieren. Ich sage es ihnen mit den Worten des CDU-Fraktionsvorsitzenden Hagel vom vergangenen Wochenende: Der Staat hat kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
