Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem hier am Rande Fragen eingeworfen wurden: Der Minister hat sich entschuldigt. Heute tagen u. a. die Finanzministerkonferenz und der Finanzausschuss des Bundesrats. Das hinter uns liegende Jahr 2023 war erneut von multiplen Krisen geprägt: der anhaltende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, Konflikte in Syrien und vielen anderen Ländern mit Auswirkungen auf Migrationsbewegungen und die wirtschaftliche Lage mit der Lieferkettenproblematik, zurückgehenden Exportmöglichkeiten, hohen Energiepreisen. Das sind nur wenige Schlagworte. Hinzu kommen die Herausforderungen der Transformation und des Klimaschutzes sowie der Weg in eine nachhaltige Wirtschaftsweise – eine Mammutaufgabe, die uns in den kommenden Jahren beschäftigen wird. Umso bedeutender sind zukunftsorientiertes politisches Handeln und eine solide Haushaltspolitik für unsere Gesellschaft, um politisch handlungsfähig sein zu können. Vor diesem Hintergrund, sehr geehrte Frau Präsidentin Dr. Ruppert, hat der Rechnungshof mit seiner im Juli 2023 vor- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) gestellten Denkschrift Verwaltungshandeln hinterfragt und Potenziale für einen wirksamen und sparsamen Umgang mit den knapper werdenden finanziellen Ressourcen aufgezeigt. In der Rechnungsprüfung haben Sie den Fokus auf die Digitalisierung sowie die Förderprogramme des Landes gelegt. Das sind beides wichtige Bereiche. Mit dem Ziel, digitale Leitregion in Europa zu werden, ist auch die Problematik einer guten und sachgerechten Umsetzung verbunden. Hier hat uns der Rechnungshof mit seiner Denkschrift wertvolle Anregungen mit auf den – wohl noch langen – Weg gegeben. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Wenn wir uns den Abbau der bürokratischen Hemmnisse auf die Fahne schreiben, so müssen wir unseren Blick auch auf die Förderprogramme richten. Durch verbindliche Förderkriterien wird Verwaltungshandeln transparent und messbar. Sie zeigen auf, wo wir noch Nachholbedarf haben. Dies ist gerade in Zeiten wie diesen, in denen staatliches Handeln kritisch hinterfragt wird, von großem Wert. (Beifall der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) Mit der Rechnungsprüfung 2023 haben Sie als Verwaltung uns wieder eine Fülle von Anregungen und Verbesserungsvorschlägen unterbreitet. Dafür, liebe Frau Präsidentin Dr. Ruppert, Ihnen und Ihrem Team ganz herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Schauen wir nun im Detail auf die Denkschrift 2023. Es ist für die Landesregierung und das Hohe Haus lohnend, sich eingehend mit den einzelnen Beiträgen zu befassen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) Mit den insgesamt 21 Beiträgen werden wieder richtungweisende Impulse zur Optimierung in vielen Verwaltungsbereichen gegeben. Aber – auch das möchte ich hervorheben – sie zeigen auch auf, wo sich Verbesserungen bereits bemerkbar machen. Nicht nur, um in Zukunft häufiger ein Lob vonseiten des Rechnungshofs zu erhalten, sondern insbesondere aus der Verantwortung für unser Land werden wir, die Landesregierung, die Anregungen aufgreifen und so weit wie möglich umsetzen. Ganz besonders freue ich mich darüber, dass der Rechnungshof auch für das Coronajahr 2021 die ordnungsmäßige Haushalts- und Wirtschaftsführung bestätigt hat. Im Beitrag Nummer 1 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes greifen Sie, liebe Frau Dr. Ruppert, und Ihr Team wieder das Thema „Anwachsende Ausgabereste“ auf. Das wurde hier jetzt auch schon von Vorrednern angesprochen. Im Ziel, die Ausgabereste zu reduzieren, sind wir alle uns völlig einig. Aber natürlich muss man differenziert auf die Ausgabereste schauen. Vertraglich gebundene Reste oder Reste innerhalb der Solidarpakte haben eben einen spezifischen Hintergrund. Insgesamt braucht es – das halte ich für einen wichtigen Punkt – auch den Mut aller an der Aufstellung des Hausiode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 halts Beteiligten, Haushaltsansätze an realistischen Mittelabflüssen zu messen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Wie ich bereits aus- geführt habe!) Die Schuldenbremse, in diesen Tagen vielfach diskutiert, haben Sie im Beitrag Nummer 4 aufgegriffen. Die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 bildet die zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung bestehende konjunkturelle Situation ab. Rückschauend betrachtet entwickelte sich das nominale Wachstum im vergangenen Jahr zwar positiver als erwartet; dies ging jedoch nicht mit einer realwirtschaftlichen Verbesserung einher, sondern ist insbesondere auf energiepreisbedingte Preissteigerungen zurückzuführen. In ihrer Jahresprojektion reduzierte die Bundesregierung ihre Wachstumserwartungen für das Jahr 2024 deutlich. Daher bleiben die konjunkturellen Risiken für den Doppelhaushalt weiterhin sehr hoch, sodass wir im Jahr 2023 die zulässige Kreditaufnahme in voller Höhe in Anspruch genommen haben. Aus meiner Sicht haben die letzten Jahre auch sehr deutlich gezeigt, dass die Schuldenbremse hier im Land auch in schwierigen Jahren funktioniert hat. Man kann natürlich – dafür hat sich auch Minister Bayaz sehr offen gezeigt – darüber nachdenken, wie die Schuldenbremse auf Bundesebene weiterentwickelt werden könnte oder auch sollte. Aber so zu tun, als ob man dann aus dem Vollen schöpfen könnte – – Es klang für mich vorhin so nach dem Motto: Infrastruktur geht nur mit neuen Schulden. So habe ich es gehört, Herr Abg. Fink. Ich möchte darauf hinweisen, dass dem nicht so ist. (Beifall der Abg. Dr. Markus Rösler und Andreas Schwarz GRÜNE) Selbst eine weiterentwickelte Schuldenbremse wird nicht die Aufgabe von uns nehmen, Ausgaben zu priorisieren, gut zu überlegen und neben der Ausgabenseite auch die Einnahmeseite in den Blick zu nehmen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf: Sehr gut!) Ich möchte aber zur Landesebene, zur Landespolitik und zur Denkschrift zurückkommen. Die übergreifenden Empfehlungen im Beitrag Nummer 5, die Gebühreneinnahmen stärker zu untergliedern, regelmäßig zu überprüfen und anzupassen sowie eine aussagekräftige Dokumentation vorzulegen, greifen wir auf. Der Blick auf die geprüften Förderprogramme zeigt, dass noch viel Optimierungspotenzial besteht, insbesondere hinsichtlich klar definierter Förderkriterien. Der Rechnungshof gibt uns ganz konkrete Handlungsanweisungen, wie Förderprogramme auszugestalten sind, beispielsweise im Beitrag Nummer 13 zu den „Zuschüssen für mittelstands- und handwerkspolitisch wichtige Maßnahmen“, im Beitrag Nummer 14 zur Jugendsozialarbeit und im Beitrag Nummer 16 zur „Förderung eines Neubaus beim Städtischen Klinikum Karlsruhe“. In diesen Bereichen wird durch das genaue Hinsehen und Hinterfragen des Rechnungshofs die Förderung künftig stärker an Kriterien und Förderzielen orientiert. Schwachstellen bei der Anwendung des Vergaberechts haben Sie in den Prüfbeiträgen Nummern 8 und 9 aufgegriffen. Dies (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) ist besonders wichtig und wird entlang der spezifischen Gegebenheiten zu beachten sein. Weitblickend sind die Beiträge zu den IT-Fachverfahren der Regierungspräsidien, des Landesamts für Besoldung und Versorgung sowie des Landesarchivs. Das sind die Beiträge Nummern 7, 11 und 19. Die Schwachstellenanalyse und die daraus abgeleiteten Anregungen des Rechnungshofs werden wir beherzt angehen. Insbesondere das Risikomanagement für das dialogisierte Abrechnungs- und Informationssystem beim Landesamt für Besoldung und Versorgung, kurz DAISY, liegt uns sehr am Herzen, sodass wir diese Anregungen bereits aufgegriffen haben. Meine Damen und Herren, es gilt, die Verwaltung digital zu unterstützen, dadurch zukunftsfähiger zu machen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die IT zu modernisieren und die Digitalisierung im Land gut und gewinnbringend voranzubringen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Umso mehr freuen wir uns, dass Sie uns gute Fortschritte bei der Nachfolge der Lernplattform „ella“ attestieren und uns hilfreiche Anregungen für weitere Verbesserungen geben. Beitrag Nummer 17 – Sie, Herr Abg. Fischer, haben es angesprochen – befasst sich mit großen Baumaßnahmen des Landes. Dass es bei der Qualität der Planung bei zehn Baumaßnahmen innerhalb von zwei Jahrzehnten Probleme gab, ist es sicherlich wert, sich damit zu beschäftigen; denn aus Fehlern wird man bekanntermaßen klug. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) Aber es ist auch klar, dass das die Ausnahme ist, dass das nicht repräsentativ ist. Ich denke, es wäre gut, Sie würden auch die vielen großen Baumaßnahmen, die problemlos und erfolgreich zum Abschluss gebracht werden, in den Blick nehmen. Lassen Sie mich den Bogen schlagen von der Retrospektive in die Zukunft. Wir stehen am Beginn des Aufstellungsverfahrens für den Doppelhaushalt 2025/2026. Angesichts der bestehenden Deckungslücke aus der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung für die beiden Jahre 2025 und 2026 in Höhe von rund 7,3 Milliarden € – Sie, Frau Dr. Ruppert, haben die Zahl auch genannt – müssen wir mehr denn je priorisieren und auch Konsolidierungsmöglichkeiten nutzen. Dies ist schon mit Blick auf die eingetrübte wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen unerlässlich. Diese Situation wird uns alle gemeinsam fordern. Die Hinweise und Empfehlungen des Rechnungshofs werden uns dabei helfen, die Handlungsfähigkeiten unseres Landes auch in diesen Zeiten sicherzustellen. Deshalb ist es wesentlich, dass der Rechnungshof die Haushaltsberatungen im Finanzausschuss wieder konstruktiv begleitet. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Zum guten Schluss Ihnen, liebe Frau Präsidentin Dr. Ruppert, und Ihrem Team nochmals ganz herzlichen Dank – nicht nur für die Richtschnur, die Sie uns mitgegeben haben, sondern auch für die wieder gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Fachebene. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU) eriode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024
