Ulli Hockenberger
Sehr geehrter Herr Präsident, bevor ich zum eigentlichen Tagesordnungspunkt komme, möchte ich im Namen der CDU-Fraktion Sie, Frau Präsidentin Dr. Ruppert, heute hier im Landtag herzlich begrüßen. Es ist ja Ihr erster Auftritt gewesen, wir haben es gehört. (Ulli Hockenberger) Der Rechnungshof ist wichtig. Seine Arbeit hilft uns und verschafft uns immer wieder und mitunter überraschenderweise neue Erkenntnisse, insbesondere dann, wenn einmal etwas nicht richtig gut läuft, sondern etwas schiefläuft. Bekanntlich lernt man ja aus seinen Fehlern am besten und am meisten. Wenn man darauf zwar engagiert und entschlossen, aber stilvoll hingewiesen wird, kann man mit der Kritik auch umgehen. Ich bedanke mich deswegen in diesem Zusammenhang vorneweg für Ihren souveränen Umgang mit dem Primat der Politik. Mir hat sehr gefallen, wie Sie bei den Beratungen im Finanzausschuss unsere Entscheidungen auch dann aufgenommen haben, wenn wir den Empfehlungen des Rechnungshofs nicht folgen konnten. Ich komme darauf später noch zurück. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie des Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP) Selbstverständlich stimmen wir den Entlastungsanträgen, wie sie der Kollege Dr. Rösler formuliert hat, auch zu. Mit diesem Hinweis spare ich Zeit. Einige Bemerkungen grundsätzlicher Art: Sie haben die Ausgabereste thematisiert – in der Tat. Der Rechnungshof hat ja 2022 begonnen, in Stichproben die Ausgabereste zu prüfen. Gegenstand waren im Wesentlichen vertraglich nicht gebundene Reste. Auf meine Nachfrage in der letzten Sitzung haben Sie ausgeführt, dass Sie diese Prüfung fortsetzen wollen, dies auch auf andere Ressorts ausdehnen. Das ist eine gute Sache, auch dass sich – Herr Dr. Rösler hat das auch thematisiert – das Finanzministerium dieses Themas auch angenommen hat. Wir wissen – das muss ich allerdings sagen –: Ausgabereste werden sich nie ganz vermeiden lassen. Sie hängen auch von externen Faktoren ab, auf die das Land keinen Einfluss hat. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das auch für den Fall von wiederholt vorgetragener Kritik in vormaligen Denkschriften gilt, als Kommunen wegen des schleichenden oder schleppenden Abrufs von Mitteln kritisiert worden sind. Die können nämlich auch nichts dazu, wenn es vor Ort Probleme gibt. Daher bleiben wir dran, Sie bleiben dran, der Finanzminister bleibt dran. Es ist eine überraschende Erkenntnis für viele: Jeder Ausgaberest fängt beim Mittelansatz an, nämlich bei der Planung ganz am Anfang. Wer weiß, vielleicht zwingt jetzt eine sich abzeichnende veränderte Haushaltslage die Ressorts zu einer etwas stringenteren Mittelanmeldung oder auch zu einer Reste reduzierenden Prioritätenfestsetzung. Dabei können auch – Sie haben es angedeutet; ich möchte es etwas deutlicher machen – Posterioritäten helfen, indem man nämlich sagt: Das machen wir nicht, das machen wir nicht mehr, oder das machen wir jetzt nicht. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Dr. Markus Rös- ler und Nese Erikli GRÜNE) Das ist schwierig, ist aber angesichts des haushaltswirtschaftlichen Handlungsbedarfs – die Präsidentin hat es gesagt; die Zahlen möchte ich nicht wiederholen – dringend erforderlich. Einige wenige Blitzlichter zur Haushaltsentwicklung und zur Denkschrift im Allgemeinen: Die Haushaltsentwicklung in eriode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 den Vorjahren war noch durch die Coronapandemie geprägt. Dennoch hat das Land Schulden getilgt. Im Zusammenhang mit der Schuldenpolitik wird dieselbe auch immer wieder hinterfragt. Eine aktuelle Bewertung des Finanzministeriums können Sie der Drucksache 17/5738 entnehmen. Sie enthält im Wesentlichen Bekanntes, also nichts Neues. Das wird aber nicht davon abhalten, dass der Umstand erneut Kritik erfährt. Im Beitrag Nummer 4 – für meine Begriffe der interessanteste – übt der Rechnungshof Kritik an vermeintlich zu viel aufgenommenen Krediten. Auch dem ist das Finanzministerium entgegengetreten. Darüber hinaus haben wir uns auseinanderzusetzen mit einer eventuellen Überarbeitung der Schuldenbremse. Natürlich ist genau diese Schuldenbremse und ihre Ausgestaltung immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Gerade die Diskussion über das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat dazu geführt, dass die Diskussion an Dynamik und Schärfe zugenommen hat. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir zwei Bemerkungen: Dieser Tage hat der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Peter Müller anlässlich einer Veranstaltung „175 Jahre badische Revolution“ in Bruchsal auch Ausführungen zu diesem Urteil gemacht. Er ist dabei auch auf die Kritik am Bundesverfassungsgericht eingegangen, die schlicht so argumentiert, dass die Politik, insbesondere die Bundesregierung, keine Probleme oder zumindest weniger Probleme hätte, gäbe es das Urteil nicht. Aber das Urteil gibt es doch nur, weil die Bundesregierung einen verfassungswidrigen Nachtragshaushalt aufgestellt hat (Unruhe bei der SPD – Zuruf des Abg. Sascha Bin- der SPD) und wir als konstruktiv-kritische Opposition in der Wahrnehmung unserer Rechte und Pflichten dafür gesorgt haben, dass die Verfassungslage geklärt wird. Jetzt ist sie geklärt, und das ist auch gut so. (Beifall bei der CDU) Meine Quintessenz dieses Urteils ist ganz schlicht: Coronamilliarden sind keine Klimamilliarden. In diesem Zusammenhang müssen wir uns in Zukunft mit der Frage der richtigen Prioritätensetzung auseinandersetzen. Weitere Ausführungen zu den Themen Jährigkeit und Jährlichkeit erspare ich Ihnen; das haben wir wiederholt diskutiert. Nur, weil jetzt plötzlich viel Geld fehlt, eine Diskussion über die Schuldenbremse loszutreten halten wir nicht für akzeptabel. Unsere Auffassung ist: Wenn wir den zukünftigen Generationen aus finanziellen Gründen keinen Gestaltungsspielraum hinterlassen, ist das genauso generationenungerecht, wie wenn wir ihnen keine intakte Umwelt und keine intakte Infrastruktur hinterlassen. Das muss abgewogen werden, das muss diskutiert werden, das muss von der Augenblicksbewältigung gelöst werden. Das ist Politik. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau! Sehr richtig!) (Ulli Hockenberger) Deswegen warten wir mit großem Interesse auf das vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Gutachten zu den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf unseren Landeshaushalt. Da werden verschiedene Fragen zu beantworten sein: die Frage der Schulden, die Frage der Zulässigkeit eines Doppelhaushalts, die Frage, wie wir künftig mit unseren Rücklagen umgehen, ob das noch richtig ist oder ob wir sie anders strukturieren müssen. All das werden wir dann diskutieren, wenn das Urteil vorliegt. Ich will mich jetzt noch auf zwei, drei Bemerkungen konzentrieren, wo wir den Rechnungshofempfehlungen nicht folgen konnten. Das ist der Beitrag Nummer 6 – Landesanstalt für Kommunikation –; hier hat der Rechnungshof vorgeschlagen, die Fristen für die Förderung nicht zu verlängern. Das war im Übrigen einer der Beiträge, die sehr engagiert vorgetragen worden sind – zu Recht, nachvollziehbar. Wir sind allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass wir diese Förderung zum Erhalt der regionalen Medienvielfalt fortsetzen wollen, und sind uns durchaus bewusst, dass das eine sehr verantwortungsvolle Entscheidung war. Die Kritik war nachvollziehbar; wir haben uns jedoch für einen anderen Weg entschieden. Das gilt auch für das Thema „Beteiligung an Flughäfen/Anteile an Flughäfen“. Sie mögen gering sein, aber wer weiß heute schon, was eine solche Beteiligung in Zukunft gegebenenfalls noch für Vorteile hat? (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Kosten!) Deswegen wollten wir uns dieser Chancen nicht begeben. Vielleicht werden wir eines Tages ganz froh sein, diese Beteiligung gehalten zu haben. Das schreiben wir ins Protokoll und holen es dann vielleicht raus. (Beifall bei der CDU – Heiterkeit des Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE) Beim Beitrag Nummer 14 ging es um die Förderung der Jugendsozialarbeit. Der Rechnungshof hat insbesondere kritisiert, dass die Förderbedarfe nicht hinreichend präzise ermittelt werden können. Da haben wir auf Antrag der FDP/DVP eine Verkürzung der Berichtspflicht beschlossen, damit wir rechtzeitig Konsequenzen aus den Feststellungen ziehen können, und zwar für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026. Bei den Landärzten wollten wir neben der Frage der Übertragung an die Kassenärztliche Vereinigung auch die Höhe der Förderbeiträge geprüft wissen. Es gibt einige Beiträge, bei denen wir dem Rechnungshof sozusagen engagiert gefolgt sind. Das war schon beim letzten Mal der Fall; ich wiederhole es. Ich möchte exemplarisch den Beitrag Nummer 5 herausgreifen. Da geht es um die Festsetzung von Gebühren. Nur ein Detail: Wenn der Rechnungshof angesichts der Kostenentwicklung feststellt, dass seit über elf Jahren die Gebühren nicht angepasst worden sind, dann ist da irgendetwas schiefgegangen. Während Corona hat es sicherlich Sonderbelastungen gegeben; die Verwaltung, die Ministerien waren stark gefordert. Aber es ist nun Zeit, die Dinge anzupassen. Das Finanzministerium hat eine entsprechende Verwaltungsvorschrift vorgelegt. Ich möchte im nächsten Beitrag nicht iode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 mehr lesen, wie viele Gebühren wir durch Nichtanpassung von Kostensätzen verloren haben. Auf die IT bei den Regierungspräsidien sind Sie schon eingegangen, ebenfalls auf die Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich von Schulsanierungen. Da werden wir uns am 30. September im Finanzausschuss berichten lassen und dann die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Dass beim Badischen Staatstheater angesichts der hohen Qualität, die dort geboten wird, noch ein bisschen Luft nach oben schlummert, sei der Vollständigkeit halber zum Schluss erwähnt. Ich möchte schließen mit einem nochmaligen Dank der CDU-Fraktion an den Rechnungshof für seine unverzichtbare Arbeit. Wir sind schon gespannt auf die Denkschrift 2024. Wir wissen noch nicht, was drinstehen wird, aber wir wissen, dass etwas drinsteht, aus dem wir wieder etwas lernen. Deswegen bleiben wir gespannt und interessiert. Jetzt bin ich gespannt auf den Beitrag meines Kollegen Fink. Auch da weiß ich noch nicht, was kommt. Es wird Passagen von Unerfreulichem enthalten, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nur Passagen!) aber trotzdem werde ich interessiert zuhören. Ich kann Sie nur auffordern, das Gleiche zu tun. (Zuruf von der SPD: Sehr löblich!) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
