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Dr. Wolfgang Reinhart

07.03.2024 Sitzungen 17/90

Meine Damen und Herren, mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/2783. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Nachwahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung auf Vorschlag der Fraktion der CDU Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute die Nachwahl eines Mitglieds in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung vorzunehmen. Die Fraktion der CDU hat mit Schreiben vom 27. Februar 2024 mitgeteilt, dass Herr Abg. Dr. Albrecht Schütte aus dem Kuratorium ausscheiden wird. Als Nachfolger schlägt die Fraktion Herrn Abg. Dr. Michael Preusch vor. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dieser Wahlvorschlag liegt Ihnen vor (Anlage). Es ist eine geheime Wahl beantragt. Wir brauchen nun wie üblich eine neunköpfige Wahlkommission. Ich berufe deshalb in die Wahlkommission die folgenden Mitglieder des Landtags: Dr. Rainer Balzer, Silke Gericke, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Daniel Karrais, Katrin Steinhülb-Joos, Fadime Tuncer und Dorothea Wehinger. Der Ablauf wird wie bei den anderen, Ihnen bekannten geheimen Wahlen sein. Ein Mitglied der Wahlkommission – ich schlage hierfür Frau Abg. Wehinger vor – nimmt vom Redepult aus den Namensaufruf gemäß § 97a der Geschäftsordnung vor. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme dann am Schluss abzugeben. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Wir treten jetzt in die Wahlhandlung ein. Es folgt der Namensaufruf, beginnend mit dem Buchstaben A, und damit die Wahlhandlung. Bitte sehr. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Ist jemand im Saal, der bislang nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Ich werde das Wahlergebnis später bekannt geben, und wir fahren nun in der Tagesordnung fort. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: a) Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses für Finanzen zu den Mitteilungen des Rechnungshofs vom 13. Juli 2023 – Denkschrift 2023 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Drucksachen 17/5100, 17/5101 bis 17/5121, 17/5701 bis 17/5721 Berichterstattung: Abg. Emil Sänze b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu dem Antrag des Rechnungshofs vom 18. Oktober 2023 – Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs (Einzelplan 11) für das Haushaltsjahr 2021 durch den Landtag – Drucksachen 17/5722, 17/5952 Berichterstattung: Abg. Martin Rivoir c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu dem Antrag des Ministeriums für Finanzen vom 20. Dezember 2022 – Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2021 – Vermögensrechnung des Landes Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2021 – Drucksachen 17/3770, 17/5950 Berichterstattung: Abg. Nicolas Fink Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Wie üblich erteile ich das Wort nun zunächst der Präsidentin des Rechnungshofs, Frau Dr. Cornelia Ruppert, die ich hiermit auch begrüße. (Vereinzelt Beifall) Danach treten wir dann in die Aussprache ein. – Bitte sehr, Frau Präsidentin. Präsidentin des Rechnungshofs Dr. Cornelia Ruppert: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Ministerin Gentges, sehr geehrte Frau Staatssekretärin Dr. Splett, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag berät heute die Denkschrift 2023, und ich freue mich, zum ersten Mal in meiner Funktion als Präsidentin des Rechnungshofs hier sprechen zu dürfen. Was beschäftigt das Land und damit auch den Rechnungshof? Der Doppelhaushalt 2025/2026 ist vor dem Hintergrund eines unsicheren konjunkturellen Umfelds und des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse aufzustellen. Wir werden unsere Aufgaben mit immer weniger Fachpersonal bewältigen müssen. Die Babyboomer stehen vor dem Ruhestand. Daher stehen wir vor der Herausforderung, schlanke Verfahren und IT-gestützte Prozesse voranzubringen. Mit seinem Urteil vom 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorgaben im Umgang mit der Schuldenbremse teilweise konkretisiert. Es hat über den Wortlaut der gesetzlichen Regelungen hinaus Feststellungen zum Thema Naturkatastrophe, zu einer außergewöhnlichen Notsituation, zur notlagenbedingten Kreditaufnahme und zur Verwendung von Notkrediten innerhalb eines jeweiligen Haushaltsjahrs getroffen. Der Rechnungshof begrüßt, dass die Landeseriode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 regierung ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, um die Verfassungskonformität des eigenen Handelns zu bewerten. Ein wichtiger Punkt im Urteil ist, dass die Übertragbarkeit von Ausgaben grundsätzlich einen Ausnahmetatbestand darstellt. Baden-Württemberg macht von dieser Ausnahme zunehmend regen Gebrauch in Form von Ausgaberesten. Diese haben sich in den letzten zehn Jahren mehr als vervierfacht; zuletzt sind sie auf fast 10 Milliarden € gestiegen. Damit sind 2022 rechnerisch 17 % des zugrunde liegenden Etats nicht – oder besser: noch nicht – dort angekommen, wofür sie vorgesehen waren. Besonders schwierig ist es, dass die Ausgabereste auch in Bereichen auflaufen – etwa im Baubereich –, in denen wir dringend Maßnahmen umsetzen müssen. Häufig sind die Ursachen natürlich lang andauernde Verwaltungsverfahren und der Mangel an Fachkräften, insbesondere auch hier wieder im Baubereich. Der Rechnungshof rät dennoch dazu, angestoßene und finanzierte Maßnahmen zügig umzusetzen, bevor neue Projekte aus der Taufe gehoben werden. Dadurch würden die Ausgabereste effektiv reduziert werden können. Für das anstehende Planaufstellungsverfahren empfehlen wir, stringent zu prüfen, ob zumindest in manchen Bereichen, in denen über Jahre Ausgabereste aufgebaut wurden, die Etatansätze abgesenkt werden können. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr gut!) Dem Rechnungshof ist natürlich bewusst, dass man dabei differenziert vorgehen muss. So eignen sich Ausgabereste aus Leistungen im kommunalen Finanzausgleich oder aus durchlaufenden Mitteln hierfür nicht. Denn dort sind die künftigen Etatansätze bereits vorgezeichnet. Aber dort, wo das Land einen Einfluss auf Haushaltsansätze hat, muss eine solche Prüfung erfolgen. Dass es für das Planaufstellungsverfahren wichtig sein wird, finanzielle Ressourcen zu heben, zeigt der Blick auf die mittelfristige Finanzplanung. Sie weist für 2025 und 2026 eine Deckungslücke von insgesamt 7,3 Milliarden € auf. Damit hat sich gegenüber der letzten Planung die Lücke um insgesamt 2 Milliarden € für denselben Zeitraum vergrößert. In den vergangenen Jahren konnten Deckungslücken durch Steuereinnahmen und aus Überschüssen der Vorjahre gedeckt werden. Aus dem Jahr 2022 steht dem Land ein Rechnungsüberschuss von 4,7 Milliarden € als Deckungsmasse zur Verfügung. Aber das reicht nicht, um das Loch vollständig zu stopfen. Ob das Jahr 2023 mit einem Überschuss abschließt und wie hoch die Deckungsmasse ausfallen wird, zeigt sich erst im Laufe des Jahres. Auch bei der Entwicklung der Steuereinnahmen ist mit einem Fragezeichen zu rechnen. Für 2023 bleiben die Nettosteuereinnahmen um 600 Millionen € hinter den im Haushalt etatisierten Erwartungen zurück. Die Konjunkturaussichten für das laufende Jahr fallen verhalten aus. Die Bundesregierung geht in der aktuellen Jahresprojektion 2024 noch von einem nominellen Wachstum von 3,5 % aus. Preisbereinigt ist dies eine Steigerung des BIP um 0,2 % gegenüber dem Vorjahr. (Präsidentin des Rechnungshofs Dr. Cornelia Ruppert) Die Herausforderung ist nun natürlich, unter den Vorgaben der Schuldenbremse den Haushalt zu decken. Es hat sich in der Coronakrise gezeigt, dass die Schuldenbremse in ihrer derzeitigen Ausgestaltung die Handlungsfähigkeit des Landes gesichert hat. Sie ermöglicht einerseits die Aufnahme neuer Schulden. Andererseits stellt sie durch die impliziten Tilgungsregelungen auch sicher, dass sich die Landesschulden nicht strukturell erhöhen. Und genau das halten wir für einen wichtigen und gewichtigen Aspekt. Zur Generationengerechtigkeit gehört auch, eingegangene Belastungen zumindest auf lange Sicht wieder abzubauen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Die Herausforderungen für das Land werden in den nächsten Jahren erheblich sein. Investitionen in Infrastruktur, Bildung oder Digitalisierung sind notwendig. Die Schuldenbremse per se ist kein Investitionshindernis. Die Reform der Schuldenbremse ist nicht die erste Frage, die sich bei der Finanzierung von Investitionen stellt. Bei den Folgen des Klimawandels steht außer Frage, dass dringender Handlungsbedarf besteht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Das dafür benötigte Geld sollte aus Mitteln des originären Haushalts ohne Aufnahme neuer Schulden bereitgestellt werden. (Beifall der Abg. Barbara Saebel GRÜNE) Die Begründung einer außergewöhnlichen Notsituation zur Aussetzung der Schuldenbremse trägt hier nicht. Oberstes Gebot ist es also, Aufgaben und Projekte entsprechend zu priorisieren. Eine weitere große Herausforderung, die auf uns zukommt, ist die Ruhestandswelle. Die Generation der Babyboomer geht in den Ruhestand. Wir werden somit künftig weniger Personal für anstehende Aufgaben haben. Das heißt, wir müssen die Aufgaben effizient und IT-gestützt bewältigen. Wir werden auch Aufgaben abbauen müssen. Wir, der Rechnungshof, bringen uns hier ein. Die Denkschrift des Rechnungshofs ist das Ergebnis unserer Prüfungen der Haushaltsund Wirtschaftsführung des Landes. Wir sind darüber hinaus beratend tätig. Diese beratende Funktion möchte ich für meine Amtszeit auch verstärkt und gezielt wahrnehmen. Die Prüferinnen und Prüfer im Rechnungshof habe ich gebeten, bei ihren Prüfungen noch mehr im Fokus zu haben, ob es Vorschläge für mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit gibt. Die Diskussion über das Thema Bürokratieabbau entlässt uns aber nicht aus der Verantwortung für die rechtmäßige Verwendung der Steuermittel, wofür die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hart arbeiten. Das heißt, wir brauchen klare Regelungen für deren Verwendung. Wir müssen Rechenschaft ablegen können. Wir brauchen gleichzeitig den Mut, Möglichkeiten und Räume für Vereinfachungen zu nutzen und auszuloten. Anstelle iode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 von Absicherungsschleifen das Machbare machen, Prioritäten setzen, Wichtiges von Unwichtigem trennen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) In unseren Denkschriftbeiträgen geben wir Empfehlungen und Anregungen, wie das Land den anstehenden Herausforderungen begegnen kann. Wir beleuchten die Themen Digitalisierung, Förderung und Nachhaltigkeit auch immer unter dem Fokus der Effizienz und der Transparenz. Die Digitalisierung ist der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Es gibt durchaus Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung. Es wird aber auch deutlich, dass an vielen Stellen erheblicher Handlungs- und Nachholbedarf besteht. Das gilt sowohl für die rein landesinternen Prozesse wie die Bündelung des IT-Betriebs oder die Standardisierung und Modernisierung von Fachverfahren, aber auch für Verfahren, an denen Unternehmen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind. Der IT-Einsatz bei Förderprogrammen leidet regelmäßig an Medienbrüchen und erfordert manuelle Arbeitsschritte. Wir halten eine beschleunigte Umsetzung einer durchgehend elektronischen Bearbeitung für dringend notwendig. Wenn Förderziele nicht erreicht werden, sollten entsprechende Förderungen eingestellt werden. Ich möchte vier Beispiele anführen. Wir haben im Beitrag zur Investitionsförderung der Krankenhäuser Wege zu weniger Verwaltungsaufwand, mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Krankenhäuser aufgezeigt. Das LBV hat mit der Umsetzung erster Erkenntnisse aus unserer Systemprüfung bei DAISY begonnen. Das Risikomanagement wird weiterentwickelt; künftig wird eine Analysesoftware eingesetzt. Die vier Landesbetriebe Gewässer bei den RPs werden ein einheitliches Vergabemanagement einsetzen. Bei den Zuschüssen für mittelstands- und handwerkspolitisch wichtige Maßnahmen sollen erste Fördermaßnahmen mit dem IT-Fachverfahren FöBIS erfasst werden. Damit werden auch Medienbrüche abgebaut. Wir betrachten, wie gesagt, auch das Thema Nachhaltigkeit. Dies ist in der Landeshaushaltsordnung eingeführt worden, und im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sind für das Land und die Landesverwaltung ambitionierte Ziele definiert. Die CO -Emissionen der Landesverwaltung fallen zu etwa 80 % bei der Wärme- und Energieversorgung der Landesliegenschaften an. Der Rechnungshof hat sich in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Empfehlungen in Prüfungen und Denkschriftbeiträgen eingebracht, etwa zur Energieversorgung der Landesliegenschaften, der Gebäudetechnik, dem Stromeinkauf und der Installation von Fotovoltaikanlagen. Dem Ziel einer netto treibhausgasneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 wird man aber nur dann entsprechend näherkommen können, wenn auch Büroflächen eingespart werden. Es gilt, die neuen Spielräume von Arbeitszeitmodellen und Homeoffice zu nutzen. Auch der Rechnungshof leistet hier seinen Beitrag. Wir werden unsere Büroflächen Anfang des nächsten Jahres um rund 25 % reduzieren und eine Außenstelle in Karlsruhe aufgeben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) (Präsidentin des Rechnungshofs Dr. Cornelia Ruppert) Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind auch im Fokus der diesjährigen Prüfungen, z. B. im Bereich der Landesimmobilien, im Zuwendungsbau, bei Förderprogrammen beispielsweise für netzdienliche Fotovoltaik-Batteriespeicher. Weiterhin werden wir die Prozesse beim Landesamt für Besoldung und Versorgung im Bereich der Beihilfe unter die Lupe nehmen und die IT-Verfahren zur Personalverwaltung beleuchten. Wir werden uns natürlich auch weiter mit dem Thema Förderprogramme beschäftigen. Im Rechnungshof selbst stehen ebenfalls Neuerungen an. Eine Neustrukturierung ist in Planung. Die Rechnungsprüfungsämter in Freiburg, Stuttgart und Tübingen sollen in den Rechnungshof integriert werden. Die regionalen Standorte bleiben erhalten. So sind wir ein attraktiver Arbeitgeber. Ziel ist es natürlich, unser Know-how noch mehr zu bündeln, schlankere Prozesse zu implementieren sowie effektiver zu beraten und zu prüfen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) In meinem ersten halben Jahr als Präsidentin des Rechnungshofs habe ich viele Gespräche geführt. Ich danke Ihnen allen für diese offenen Gespräche. Besonders danke ich den Mitgliedern des Finanzausschusses und dem Vorsitzenden, Herrn Abg. Rivoir, sowie den finanzpolitischen Sprechern der Fraktionen für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Den Kolleginnen und Kollegen im Rechnungshof danke ich für ihr großes Engagement und ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Rüdiger Klos AfD)

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