Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wir haben die für die Fragestunde zur Verfügung stehende Stunde bereits überzogen. Es gab noch Wortmeldungen von Herrn Abg. Baron, Herrn Abg. Dr. Schweickert und weiteren. Wir verlängern die Zeit für die Fragestunde jetzt jedoch nicht, weil wir diese üblicherweise innerhalb einer Stunde abhandeln. Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 erledigt. – Vielen Dank, Herr Staatsminister. (Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Vielen Dank!) Die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 8, 9 und 10 würden wir wie üblich im Nachgang an die Sitzung schriftlich beantworten lassen. – Sie sind damit einverstanden. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – A n s i e d l u n g e i n e r W e r k s t a t t f ü r E l e k t r o l o k o m o t i v e n i n C r a i l s h e i m a) Wird die Landesregierung die Ansiedlung einer Werkstatt für Elektrolokomotiven in Crailsheim nach der mittlerweile erfolgten einmütigen Zustimmung des dortigen Gemeinderats zeitnah vorantreiben? iode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 b) Mit welcher finanziellen Förderung seitens des Landes können die Beteiligten vor Ort rechnen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Vorbemerkung: In Crailsheim soll keine Werkstatt für Elektrolokomotiven angesiedelt werden, sondern gegebenenfalls eine Werkstatt für neue, hochmoderne Elektrotriebfahrzeuge und batterieelektrische Triebfahrzeuge (sogenannte BEMU-Fahrzeuge), die das Land unter dem Stichwort „Plattformausschreibung“ ab dem Jahr 2029 über die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) beschaffen möchte. Zu a: Für die Plattformausschreibung kommt Crailsheim als potenzieller Standort als einer von mehreren Standorten konkret in Betracht. Das Land verhandelt hinsichtlich des potenziellen Standorts Crailsheim mit der DB InfraGO und der Stadt über die Sicherung der Grundstücke. Mit der Stadt Crailsheim ist ein entsprechender Letter of Intent vereinbart worden. Mit der DB InfraGO laufen die Verhandlungen zur Bereitstellung der Fläche noch. Auf den infrage kommenden Flächen befinden sich gegenwärtig Abstellgleise, für die im Falle eines Werkstattbaus Ersatz an anderer Stelle gefunden werden muss. Hierzu läuft eine Machbarkeitsstudie, die die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) im Auftrag des Landes veranlasst hat. Zu b: Eine Förderung würden nicht die jetzigen Grundstückseigentümer erhalten, sondern würde der Bieter erhalten, der die Ausschreibung gewinnt. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten zur Förderung bzw. zur finanziellen Beteiligung des Landes: – Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Dabei ist die beihilferechtlich konforme Ausgestaltung der Förderung voraussichtlich jedoch recht kompliziert. – Die Finanzierung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Ausschreibung. Die Kosten würden dann durch die Regionalisierungsmittel gedeckt und über 30 Jahre verteilt refinanziert werden müssen. Das Ministerium prüft derzeit noch den zu bevorzugenden Lösungsansatz. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – Q u e - r u n g s h i l f e W i e r n s h e i m - I p t i n g e n a) Wie ist es für die Gemeinde Wiernsheim zu werten, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe in seiner Stellungnahme zur geplanten Querungshilfe an der L 1135, Nußdorfer Straße, nicht nur die vorgelegten Pläne abgelehnt hat, sondern gleichzeitig sowohl den Sinn eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle anzweifelt als auch schreibt, es bestehe die Möglichkeit, bei „einer realisierbaren Planung“ eine Querungshilfe zu bauen? b) Wie sähe nach Erachten der Landesregierung eine mögliche Planung der gewünschten Querungshilfe aus? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Die vorgelegte Planung des Ingenieurbüros vom 14. Dezember 2023 beinhaltet einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) mit beidseitigen Einengungen auf dem Brückenbauwerk an der L 1135 in Wiernsheim-Iptingen. Die dem Land vorliegende Planung besteht lediglich aus einer Fotomontage des Überwegs auf der Basis eines Luftbilds; eine technische Straßenplanung liegt nicht vor. Nach einer ersten Einschätzung des Regierungspräsidiums entspricht die Planung nicht den Richtlinien. Nach den Richtlinien erscheint eine Umsetzung dieser Planung aufgrund der Schleppkurven für Gelenkbusse im Bereich der Buswendeschleife nicht möglich. Ein entsprechender Nachweis fehlt und müsste vom Planungsbüro noch erbracht werden. Zur Erläuterung: Schleppkurven sind zeichnerisch dargestellte Flächen, die von Fahrzeugen bei Kurvenfahrt überstrichen werden. Das Regierungspräsidium hat sich mit dem Landratsamt des Enzkreises fachlich abgestimmt, bevor eine Stellungnahme zur Planung an das Planungsbüro sowie an Herrn Bürgermeister Matthias Enz abgegeben wurde. Die L 1135 ist mit 3 000 Fahrzeugen pro Tag für eine Landesstraße unterdurchschnittlich belastet. Das macht nach gängiger Abschätzung 300 Fahrzeuge pro Stunde in der Hauptverkehrszeit. Nimmt man den Einsatzbereich von 50 bis 100 Fußgängerinnen und Fußgängern pro Stunde, dann wirft das entsprechende Diagramm in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) das Stichwort „Keine Maßnahme“ aus. Doch auch wenn sich keine zwingende Notwendigkeit aus den Richtlinien ableiten lässt, wird sich das Land der Anordnung einer Querungshilfe nicht entgegenstellen. Voraussetzung ist aber eine den Richtlinien und Verordnungen entsprechende Planung. Zu b: Die Platzverhältnisse an der Buswendeschleife sind augenscheinlich sehr eingeschränkt. Die Realisierbarkeit einer Querungshilfe ist aus Sicht der Fachleute beim Regierungspräsidium schwierig. Es ist daher sinnvoll oder vielmehr zwingende Voraussetzung, dass die Planerinnen und Planer Schleppkurven vorlegen, sodass die Platzverhältnisse und -bedarfe eindeutig beurteilt werden können. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – S t ö r u n g e n a u f d e r G ä u b a h n a) Welche Ergebnisse haben die in der Fragestunde am 9. November 2023 zugesagten Gespräche mit dem Bahnvorstand – auch im Hinblick auf die erneute Verzögerung bei den Baumaßnahmen auf der Gäubahn – gebracht? b) Wann sind die von Ministerialdirektor Frieß am 25. Oktober 2023 während eines Treffens mit dem Fragesteller im Landtag zugesagten Informationsveranstaltungen zur künftigen Fahrplangestaltung für die Zeit der Unterbrechung in den Gäubahn-Anrainergemeinden geplant? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: An besagtem Termin hatte Minister Hermann MdL die Gelegenheit, mit Herrn Huber von der Deutschen Bahn (DB) über verschiedene Bahnprojekte in Baden-Württemberg zu eriode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 sprechen; so war auch die Gäubahn Thema des Gesprächs. Auch in einem Termin erst im vergangenen Monat hat der Minister nochmals die Situation auf der Gäubahn gegenüber dem DB-Vorstand aufgerufen und dringende Verbesserungen im Sanierungs- und Baustellenmanagement angemahnt. Es wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt, dass die DB den enormen Sanierungsstau im Streckennetz mittlerweile entschieden angeht. Mit dem starken Fokus auf die Hochleistungskorridore – was enorme Ressourcen bindet – dürfen jedoch Strecken wie die Gäubahn bei Planung und Sanierung nicht in Vergessenheit geraten. Vor diesem Hintergrund hat das Verkehrsministerium auch gegenüber der DB angeregt, zu prüfen, inwieweit die Gäubahn als Pilot für eine Korridorsanierung abseits der Hochleistungskorridore ins Auge gefasst werden könnte. Dieser Vorstoß wurde allerdings zuletzt von der DB eher zurückhaltend bewertet. Grund hierfür sei, dass mit der Fertigstellung der Ausbaumaßnahme Horb–Neckarhausen absehbar keine größeren Maßnahmen entlang der Gäubahn mehr geplant sind, bis perspektivisch dann mit den Ausbaumaßnahmen auf dem südlichen Teil begonnen wird. Nichtsdestotrotz hat das Verkehrsministerium bei der DB angemahnt, auch bei kleineren Instandhaltungsmaßnahmen unbedingt zeitliche Bündelungsmöglichkeiten nochmals verstärkt in den Blick zu nehmen. Mit Blick auf die weiteren Verzögerungen bei der Fertigstellung der Maßnahme Horb–Neckarhausen verweist die DB gegenüber der Landesregierung wie auch gegenüber der Presse auf Eiswetter und extreme Niederschläge sowie akute Material- und Personalengpässe, insbesondere bei Plan- und Abnahmeprüfern. Das ist äußerst unbefriedigend. Das Verkehrsministerium wird die Gäubahn auch weiterhin besonders im Blick behalten und nicht müde werden, Verbesserungen in den Planungen und Abläufen bei der DB anzumahnen. Zu b: Eine Information der Region ist weiterhin geplant, so wie von Herrn Ministerialdirektor Frieß zugesagt. Sobald die Planungen und Vorarbeiten zu allen geplanten Maßnahmen abgeschlossen sind, werden diese vorgestellt. Dem Verkehrsministerium ist hierbei wichtig, der Region ein Gesamtbild der verschiedenen Maßnahmen und Stellschrauben zur Linderung der Folgen der Gäubahnkappung geben zu können. Die Arbeiten hierzu sind auf einem guten Weg, und wir sind zuversichtlich, dass noch ausstehende Klärungen bald erfolgen können. Es bedarf für das Maßnahmenpaket des Zutuns mehrerer Akteure. Das sind neben dem Land auch der Verband Region Stuttgart, der Aufgabenträger für die S-Bahn ist, aber auch DB Fernverkehr als Betreiber des Gäubahn-ICs. Anschließend soll das Gesamtpaket vorgestellt werden. *
