Daniel Karrais
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Das GEG und das EWärmeG haben ja unterschiedliche Zielsetzungen, was den Anteil erneuerbarer Energiequellen betrifft. Sie haben es dargestellt: Das GEG wird zu unterschiedlichen Zeitpunkten – je nachdem, wie weit die Kommune ist – scharfgeschaltet, bzw. dann zu einem definitiven Datum. Jetzt widerspricht sich in dieser Übergangszeit ja das, was im EWärmeG steht und was im GEG steht. Finden Sie nicht, dass es sinnvoll wäre, die Landesgesetzgebung entsprechend an das GEG anzupassen?
