Jochen Haußmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Gesetze, die tatsächlich in großem Einvernehmen umgesetzt werden können. Kollege Knopf ist ja sehr detailliert und intensiv auf die einzelnen Punkte eingegangen. Wir haben in der Coronapandemie die Erfahrung gemacht, wie wichtig die Digitalisierung bei Mitgliederversammlungen, bei Abstimmungen ist. Da zieht man mit dem Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes jetzt nach, indem man hier auch für die Landespsychotherapeutenkammer die Durchführung von digitalen Abstimmungen ermöglicht und indem man aufgrund der Größe – über 7 500 Mitglieder in Baden-Württemberg – die Möglichkeit einer Organisationsstruktur mit der Kreispsychotherapeutenkammer schafft. Das macht sicherlich auch Sinn, auch im Sinne der Kammer selbst, die das in ihrer Stellungnahme auch noch mal sehr positiv zum Ausdruck gebracht hat. Es ist auch richtig, festzulegen, wenn Entscheidungen anstehen, dass, wenn jemand seine Heilkunde nicht mehr ausführt, sofern es die Kammer so regelt, er weiterhin in den Gremien vertreten sein kann. Das sind also, meine ich, gute und wichtige Bausteine. Die anderen Regelungen vom europäischen Rahmen her haben Sie auch noch mal sehr ausführlich erläutert. Aber klar ist natürlich, dass es nicht bei jedem Gesetz immer so rundläuft. Das haben wir in der Tat gesehen – Kollege Wahl ist ja darauf eingegangen –: Das betrifft ein Gesetz, über das wir über Jahre diskutiert und gerungen haben, was die Einrichtung einer Landespflegekammer anbelangt. Auch das ist vielleicht ein Beispiel, an dem wir im Landtag nochmals diskutieren sollten, wie das Verfahren gelaufen ist, wie die Struktur der Registrierung gelaufen ist und wie auch die Informationen gelaufen sind. Die Fraktion GRÜNE hat offensichtlich mehr Kenntnis als alle anderen Fraktionen. Denn zwischen dem gescheiterten Quorum und dem dann doch erreichten Ergebnis konnte außer der Fraktion GRÜNE bisher offensichtlich niemand teilhaben. Das wird sicherlich auch noch mal ein Bestandteil sein, wenn wir das Thema Landespflegekammer im Landtag nochmals detailliert besprechen. Dafür stehen wir auf jeden Fall zur Verfügung. Aber dem vorliegenden Gesetz kann auch die FDP/DVP-Landtagsfraktion zustimmen. Herzlichen Dank. eriode – 89. Sitzung – Mittwoch, 6. März 2024 (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
