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Dr. Wolfgang Reinhart

06.03.2024 Sitzungen 17/89

Ich erteile für die Landesregierung der Wirtschaftsministerin das Wort. Bitte sehr. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir nehmen die Kritik der Steuerberater sehr ernst. Bezüglich der Verfahren der Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe und zu den November- und Dezemberhilfen, die jetzt stattfinden, möchte ich einen kurzen Blick zurückwerfen. Der Bund und das Land haben damals in einer absoluten Notsituation, in einem Ausnahmezustand, durch eine gemeinsame Kraftanstrengung den Unternehmen schnell Liquidität, also finanzielle Mittel, zur Verfügung gestellt, um die Folgen der Pandemie abzufedern und eine breite Insolvenzwelle zu verhindern. Diese Programme sind Massenprogramme; die Größenordnungen sind enorm: Allein für die jetzige Schlussabrechnungsphase stehen ca. 255 000 Anträge zur Abwicklung für Land und Bund zur Diskussion. Im Rückblick ist es uns, meine ich, gelungen, die Gefahr, die damals für unsere Wirtschaft bestand – insbesondere für bestimmte Branchen, wo es tatsächlich zu einem Flächenbrand gekommen wäre –, einzudämmen, und zwar durch die Hilfen, die in einer Höhe von mehr als 10 Milliarden € nach Baden-Württemberg geflossen sind. Damit wird deutlich: Das sind hohe Beträge. Es sind Steuergelder, über die wir hier entscheiden. Von Anfang an war eine Schlussabrechnung vorgesehen, weil aufgrund der bestehenden Dynamik – die finanziellen Mittel sind rasch gebraucht worden – bei der Antragstellung häufig auf Prognosen zurückgegriffen werden musste. Deswegen treten natürlich auch bei den Schlussabrechnungen Veränderungen ein, und zwar nach oben wie nach unten. Natürlich ist es auch unser Ansinnen, dass diese Schlussabrechnungen möglichst schlank, effizient und schnell durchgeführt werden. Aber angesichts der von mir gerade genannten Zahl von 255 000 Anträgen sind die Verfahren natürlich aufwendig. Die nun aufkommende Kritik richtet sich darauf, dass diese als bürokratisch und ineffizient zu bezeichnen seien. Ich möchte es noch einmal einordnen: Die thematisierten Punkte betreffen nicht konkret das Land Baden-Württemberg, sondern hier wird bundesweit pauschale Kritik geäußert. Das Verfahren der Schlussabrechnung der Coronahilfen wurde periode – 89. Sitzung – Mittwoch, 6. März 2024 vom Bund vorgegeben. Der Bund trägt hierfür Verantwortung, und dies wird in den Ländern einheitlich umgesetzt. Derzeit führen wir hierzu auch Diskussionen in der Wirtschaftsministerkonferenz; mein bayerischer Kollege hat sich öffentlich bereits kritisch geäußert. Wir sind in einem Dialog mit dem Bund, um gemeinsam Erleichterungen zu erreichen, damit die Verfahren effizienter werden. Jetzt zum Inhalt: Mir ist natürlich bewusst, dass eine unkomplizierte und zügige Bearbeitung der Schlussabrechnung von großer Bedeutung ist. Ich kann nur noch mal unterstreichen, dass allen, die an der Umsetzung beteiligt sind, daran gelegen ist, ein praxistaugliches Verfahren aufzusetzen. Das Verfahren läuft; wir stimmen uns auch laufend mit der L-Bank, in Teilen aber auch mit den Steuerberatern ab. Wir wissen jetzt um die Punkte, die in der Diskussion stehen, und diese haben wir nun aufgegriffen, um mit dem Bund darüber zu diskutieren. Herr Rupp, Sie haben noch eine zweite Frage gestellt: Gab es während des laufenden Verfahrens Änderungen bei den Förderbedingungen? Es gab in Teilen Änderungen. Ich möchte die Erstattung von Warenabschreibungen herausgreifen. Der stationäre Einzelhandel musste ja über längere Zeiträume hinweg schließen, und da gab es im Rahmen der Überbrückungshilfe eine Lösung, eine Unterstützung speziell für den Einzelhandel, indem Warenabschreibungen durchgeführt werden konnten. Dies galt auch rückwirkend; Anträge, die vorher gestellt worden waren, konnten dann nachgebessert werden, um diese Verbesserung in Anspruch nehmen zu können. Da gab es keine Schlechterstellung. Was Ihr spezielles Beispiel zu den Fixkosten betrifft: Da müsste man sich mal den Antrag anschauen, inwieweit diese Fixkosten dann angesetzt werden konnten. Dazu kann ich jetzt explizit nichts sagen, weil mir dieser Antrag nicht vorliegt.

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