landtag-bw.de ↗

Dr. Wolfgang Reinhart

06.03.2024 Sitzungen 17/89

Bitte. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Die Beantwortung der Frage Nummer 2 ist etwas kürzer. Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Schütte, Sie hatten nach den Ausgaben des Landes und der Kommunen für die Flüchtlingskostenfinanzierung gefragt. Ich will noch einmal darauf verweisen, dass Grundlage für die Kosten eine im Herbst auf Bundesebene beauftragte Erhebung der sogenannten Zentralen Datenstelle ist. Das ist sozusagen eine Organisation der Länder, die die Statistiken und Zahlen aus den jeweiligen Kommunen zusammenträgt. Bei dieser saßen übrigens unsere kommunalen Landesverbände als einzige kommunale Vertreter mit am Tisch und konnten sich dort auch konstruktiv einbringen. Hiernach beliefen sich die bundesweiten kommunalen Ausgaben auf 5,7 Milliarden €. Das entspricht ungefähr einem Viertel der Ausgaben der Länder, die ebenfalls die ZDL auf rund 17,6 Milliarden € geschätzt hat. Das zusammen ergibt die 23 Milliarden €, die ja auch schon einmal in der Presse standen. Für die laufenden Beratungen im Land gehen unsere kommunalen Landesverbände für das Jahr 2024 von asyl- und flüchtlingsbedingten Ausgaben in Höhe von rund 1,1 Milliarden € aus. Beim Land gehen wir im Jahr 2024 von einem Finanzbedarf von round about 2,2 Milliarden € aus. Die sind im Einzelplan des Justizministeriums allein mit knapp 950 Millionen € etatisiert. Diese werden wir für das Jahr 2023 mit rund 500 Millionen € bis 700 Millionen € aus der Rücklage für Haushaltsrisiken verstärken. Zusätzliche Mittel sind sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich sowie im Bereich der sozialen Aufgaben etatisiert. Auch damit garantieren wir den Kommunen bereits heute eine solide Grundfinanzierung. Ich bin sicher, dass wir in naher Zukunft auch ein konkretes Ergebnis für die zukünftige Verteilung der Mittel des Bundes gefunden haben werden.

Alle Reden von Dr. Wolfgang Reinhart Protokoll ↗