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Dr. Wolfgang Reinhart

06.03.2024 Sitzungen 17/89

Für die Landesregierung darf ich Herrn Finanzminister Dr. Bayaz das Wort erteilen. – Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! – Ich muss nur gerade das Redepult noch ein bisschen herunterfahren. Wenn der Dirk Nowitzki des baden-württembergischen Landtags am Pult war – (Heiterkeit des Ministers Manfred Lucha) zumindest, was die Körpergröße angeht –, muss ich das ein bisschen für mich anpassen, auch wenn er Schwimmer ist und kein Basketballer. (Heiterkeit – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Da muss man in jeder Hinsicht runterfahren, wenn er gespro- chen hat!) So, jetzt. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abg. Dr. Schütte, erst einmal ganz herzlichen Dank für Ihre Fragen zu diesem wichtigen Thema, das uns seit Jahren beschäftigt – übrigens nicht nur finanziell, aber das eben auch. Wir leben in Zeiten multipler Krisen und Konflikte, und ein Konflikt hat es besonders in sich. Er tobt nun seit über zwei Jahren vor unserer europäischen Haustür: der völkerrechtswidrige Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine. Um es vorweg klar zu sagen, damit es keine Missverständnisse gibt: Die Landesregierung steht bei der Aufnahme und der Versorgung von Geflüchteten selbstverständlich weiterhin zu ihrer humanitären Verantwortung. Das stellt uns alle – Bund, Länder und Kommunen – vor große Herausforderungen. Ich finde, wir können nicht oft genug betonen, dass die Kommunen in unserem Land dahin gehend Herausragendes leisten. Sie schultern ja die maßgeblichen, die ganz konkreten Aufgaben vor Ort. Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen der gesamten Landesregierung deshalb erst einmal bei all denen bedanken, die – sei es hauptamtlich, sei es ehrenamtlich – in unseren Städten, Kreisen und Gemeinden buchstäblich den Laden am Laufen halten. Sie leisten wirklich herausragende Arbeit bei der Aufnahme, bei der Versorgung, bei Sprachkursen, bei der Integration von Geflüchteten. Ohne die vielen Bürgerinnen und Bürger, die tagtäglich mit anpacken und mithelfen, wäre all das gar nicht zu stemmen. Wir sehen, dass viele von ihnen teils wirklich am Rande der Belastungsgrenze arbeiten. Deswegen, finde ich, gebührt ihnen an dieser Stelle erst einmal ein ganz herzlicher Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Zu Ihrer Frage, sehr geehrter Herr Abg. Dr. Schütte, wann und wie die Bundesregierung die Zusagen des Bundes künftig umsetzt, kann ich aktuell nichts sagen. Das verhandeln sie ja auch gerade wieder einmal in der Ministerpräsidentenkonferenz. periode – 89. Sitzung – Mittwoch, 6. März 2024 Was ich Ihnen aber sagen kann, ist, was die Landesregierung bisher getan hat und wofür wir uns tagtäglich, jeden Tag, beim Bund einsetzen. Da geht es – das will ich an dieser Stelle noch einmal betonen – nicht um Parteifarben. Da geht es um eine große gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Es geht darum, dass sich die Länder parteiübergreifend beim Bund für eine auskömmliche Finanzierung einsetzen. Wie Sie alle wissen – ich finde, dafür steht auch der Ministerpräsident als Prototyp –, gilt: Land vor Partei. Wir haben es immer so gehandhabt, uns mit voller Kraft für die Interessen unseres Landes einzusetzen. Ich bin zuversichtlich, dass der Ministerpräsident auch genau das heute in Berlin entweder macht oder schon gemacht hat – ich weiß nicht, wie der Kalender in Berlin gerade läuft, und verfolge auch den Ticker heute nicht allzu hoch frequentiert. Ich bin zuversichtlich, dass er genau das tut, so, wie er es in der Vergangenheit auch getan hat. Klar ist für uns, die Landesregierung, dass die Kommunen für ihre Aufgabe eine auskömmliche finanzielle Unterstützung benötigen, und entsprechend klar haben wir in der Vergangenheit auch gehandelt. Das will ich an dieser Stelle noch einmal klarmachen: Wir haben die Einmalzahlungen des Bundes in den Jahren 2022 und 2023 erstens nahezu vollständig und zweitens zeitnah an die Kommunen weitergegeben. Wenn man einmal in die Nachbarschaft von Baden-Württemberg schaut, sieht man, dass das nicht selbstverständlich ist. Das hat nicht jedes Bundesland genau so gehandhabt, aber es war unsere ganz bewusste Entscheidung, auch im Lichte der Herausforderung, in der wir uns nach wie vor befinden, dass wir in den Bereichen der Erstaufnahme, der Integration, der Betreuung, der Beschulung ja auch selbst jede Menge Kosten zu tragen haben, die Kommunen an dieser Stelle zu unterstützen. Diese Entscheidung war natürlich ein klares Zeichen an unsere Kommunen, dass wir an ihrer Seite stehen, und selbstverständlich gilt, dass die Kommunen sich auch in Zukunft auf die Landesregierung, auf das Land Baden-Württemberg verlassen können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich will an dieser Stelle nochmals betonen, dass wir zwar auf dem Weg sind, die Pauschale zur Erstattung der Kosten für die Geflüchteten neu zu verhandeln, aber aktuell die Kosten der Kommunen im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten – also derjenigen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten – nach wie vor spitz abrechnen. Das gibt Kommunen Sicherheit, das gibt Kommunen Verlässlichkeit. In den Bereichen Unterbringung und Gesundheitskosten für die Geflüchteten tragen die Kommunen also kein finanzielles Risiko. Um diese Unterstützung noch einmal mit ein paar Zahlen zu untermauern: Die Pauschalentlastung des Bundes für die Mehrbelastung durch Ukrainegeflüchtete nach dem MPK-Beschluss vom 7. April 2022 beträgt rund 260 Millionen € – Mittel, die wir, wie gesagt, komplett an die kommunale Familie weitergegeben haben. Auch die Bundesmittel aus dem MPK-Beschluss vom 2. November 2022 – das waren der Anteil für das Jahr 2022 von rund 197 Millionen € und rund 164 Millionen € für das Jahr 2023 – gingen vollständig an die Kommunen. Den Landesanteil der 197 Millionen € für Baden-Württemberg im (Minister Dr. Danyal Bayaz) Zuge der Pauschalentlastung des Bundes haben wir ebenfalls vollständig weitergegeben. Es gibt noch den MPK-Beschluss vom 10. Mai 2023. Da hat der Bund seine Mittel für das Jahr 2023 noch einmal erhöht, und auch diese Mittel haben wir weitergegeben. Das waren 5 Millionen € über den Landeshaushalt für die Digitalisierung der Ausländerbehörden, das waren 90 Millionen € für Städte und Gemeinden als Entlastungsbeitrag für deren vielfältige Aufgaben, das waren 25 Millionen € an die Stadt- und die Landkreise, vor allem für Mehrbelastungen im Bereich der Sozialhilfe, und das waren noch einmal 10 Millionen € als Pauschale an die unteren Ausländerbehörden, damit auch die ihren Aufgaben nachkommen werden. Über die Verteilung der Bundesmittel aus der letzten MPK vom 6. November 2023 sprechen wir ganz aktuell mit den Kommunen. Die Länder sind damals, bei dieser MPK – ja, man kann es sagen: nach zähem Ringen – zu einem Kompromiss mit dem Bund gekommen. Ich finde, der Fortschritt – auch, wenn es noch immer nicht das ist, was wir Länder uns gewünscht haben und uns nach wie vor wünschen – ist, dass wir es geschafft haben, ein atmendes System zu installieren. Der Bund agiert nicht immer wieder mit Einmalzahlungen – er hat uns ja immer ein bisschen hingehalten und auf die nächste MPK verwiesen –, sondern es gibt jetzt eine dauerhafte Lösung, und zusätzlich hat der Bund ein Paket von Leistungseinsparungen vorgeschlagen und garantiert den Ländern eine finanzielle Wirkung von 1 Milliarde € pro Jahr, mit der Haushalte von Ländern und Kommunen entlastet werden sollen. Ich finde, damit ist wenigstens mal ein Anfang gemacht. Und der Bund unterstützt seit dem Jahreswechsel die Länder und Kommunen jetzt jährlich mit 7 500 € pro Antragsteller eines Asylantrags. Das heißt konkret: In der ersten Hälfte des Jahres 2024 soll an die Länder eine Abschlagszahlung in Höhe von 1,75 Milliarden € erfolgen. Jeweils im Folgejahr wird dann die entsprechende Spitzabrechnung durchgeführt. Nähere Einzelheiten oder auch Gesetzentwürfe stehen dazu allerdings noch aus, und die konkrete rechtliche Umsetzung bleibt abzuwarten. Der Bund ist in der Pflicht, das zu liefern. Aber der finanzielle Rahmen, in dem wir uns bewegen, ist an dieser Stelle klar. Für die Kostenerstattung aus dieser MPK an unsere Kommunen vereinbaren wir nun gerade eine solche Systematik auch zwischen Land und Kommunen, um nicht jährlich neu verhandeln zu müssen. Auch wir wollen, dass unsere Kommunen Planungssicherheit haben. Wichtig – das möchte ich zum Schluss noch einmal betonen – ist der Landesregierung eine gerechte Lastenverteilung. Wir stehen weiterhin an der Seite unserer Kommunen, und wir werden uns beim Bund auch weiterhin für eine auskömmliche Finanzierung einsetzen, damit wir unserer humanitären Verantwortung nachkommen können. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch diesmal eine gute Lösung für alle Beteiligten – für alle Beteiligten! – hinbekommen. Auch wir haben ja jede Menge zu schultern. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass wir hier und heute den Beratungsergebnissen nicht vorgreifen möchten. Das war zur Frage Nummer 1. Jetzt zur Frage Nummer 2, Herr Präsident. eriode – 89. Sitzung – Mittwoch, 6. März 2024

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