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Dr. Wolfgang Reinhart

06.03.2024 Sitzungen 17/89

Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Innenminister Thomas Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat Ihnen die Landesregierung Regelungen vorgelegt, die den Hinweisgeberschutz für die kommunale Ebene im Land ergänzen, ja ergänzen müssen. Materiell geht es in der Sache darum, den Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden, zu verbessern. Wir setzen damit die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie vollumfänglich um. Deswegen ist auch auf Landesebene eine Regelung für die kommunale Ebene zwingend notwendig. Nichts anderes hat im Übrigen auch Frau Abg. Sperling so ausgeführt. Die Frage, ob wir das tun müssen, ist damit beantwortet. Der Landtag muss ein solches Gesetz umsetzen. Dagegen hat sich auch nur die AfD ausgesprochen. Sie wollen diejenigen, die Rechtsverstöße melden, in der Sache nicht besser schützen. (Lachen des Abg. Emil Sänze AfD) Das ist zu akzeptieren. Dass Sie aber einfach mal so sagen: „Zwingendes EU-Recht setzen wir hier nicht um“, zeigt, wie der Kollege Hockenberger zu Recht ausgeführt hat, dass Ihr Rechtsstaatsverständnis doch etwas getrübt ist. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Über die Frage des Wie, also die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes, hätte man in der parlamentarischen Beratung natürlich diskutieren und auch streiten können, wenn man es denn gewollt hätte. Allerdings – auch darauf hat der Kollege Hockenberger hingewiesen – waren weder in der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs hier im Plenum noch in der Beratung im Innenausschuss konkrete Kritik oder konkrete Änderungsvorschläge am Gesetzesinhalt zu vernehmen. Das ist für mich ein deutliches Zeichen dafür, dass die getroffenen Regelungen eine gute und ausgewogene Umsetzung des EU-Rechts sind, der man guten Gewissens zustimmen kann – wie wir in dieser Koalition und in dieser Regierung grundsätzlich mit Maß und Mitte arbeiten. Ich will an dieser Stelle nochmals hervorheben, dass wir die von der EU-Richtlinie eröffneten Ausnahmemöglichkeiten auch und gerade im Sinne der Entlastungsallianz umfassend sowie voll und ganz ausgeschöpft haben – ganz im Sinne der eriode – 89. Sitzung – Mittwoch, 6. März 2024 Entlastungsallianz: minimale Bürokratie, minimale Belastung für die Kommunen in Baden-Württemberg. Für viele Gemeinden im Land mit weniger als 10 000 Einwohnern gibt es gar keine neuen Pflichten. Das sind 840 von 1 101 Gemeinden, die überhaupt nicht durch dieses Gesetz betroffen sind. Für die vielen kommunalen Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Beschäftigten – z. B. Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände, kommunale Unternehmen – gibt es ebenfalls keine neue Pflichten. 410 von 440 Zweckverbänden beispielsweise sind überhaupt nicht betroffen. Die Opposition – jedenfalls in Teilen – hat natürlich trotzdem nach Kräften versucht, ein Haar in der Suppe zu finden. Das ist ihr gutes Recht. Weil es aber am Inhalt nichts zu kritisieren gab, gab es insbesondere die Dauerkritik aus der FDP/ DVP, das Ganze käme zu spät. Dabei haben Sie auch die Bundesgesetzgebung angesprochen und behauptet, eine maßgebliche Verzögerung habe sich durch einen Streit ergeben, von der CDU im Bundesrat ausgelöst – das war Ihr Zitat. Dem muss ich, da es wirklich falsch ist, heftig widersprechen. Sicher war es im Bundesrat nicht nur die CDU, die den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Vielmehr waren da schon aufgrund der Mehrheitsverhältnisse noch andere Parteien beteiligt. Zweitens: Die Intervention des Bundesrats war dringend notwendig, um das Bundesgesetz, das Sie im Übrigen mit beschlossen haben, erheblich zu verbessern. Das war nämlich ein echtes Bürokratiemonstrum. Aus diesem wurde im Übrigen dann im Vermittlungsausschuss ein ganz ordentliches Gesetz gemacht. Die Bundesregierung hatte im Bundestag ein Gesetz eingebracht, das wirklich auf die EU-Regelungen an Bürokratie noch einmal draufgesattelt hat – Speck auf die Wurst –, und das musste aus Sicht des Bundesrats korrigiert werden und ist dann auch in einem Vermittlungsverfahren entsprechend zu einem guten Ergebnis geführt worden. Drei Punkte will ich Ihnen konkret nennen: Erstens: Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung und dem, was der Bundestag beschlossen hatte, besteht keine Verpflichtung mehr, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, also einen anonymen Meldekanal einzurichten. Allein das ist eine erhebliche Bürokratieerleichterung und -vermeidung. Zweitens: Es wurde ein Vorrang der internen Meldestelle festgelegt. Drittens: Die Beweislastumkehr wurde entschärft. Festzuhalten ist also: Die Verzögerung auf Bundesebene ist allein durch Verfahrenstricks der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen im Bund entstanden, insbesondere durch die ursprüngliche Absicht, den Gesetzentwurf trickreich aufzuspalten, anstatt sofort den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das ist die Wahrheit. Dann haben Sie, nachdem es heftige Kritik im Rechtsausschuss gegeben hat, kalte Füße bekommen. (Lachen bei Abgeordneten der SPD) (Minister Thomas Strobl) Monate wurden vertändelt, bis der Vermittlungsausschuss angerufen worden ist. (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Am Ende des Tages haben wir in Baden-Württemberg den Gesetzesbeschluss des Bundestags so schnell wie möglich umgesetzt. Das Bundesgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Da hatten wir bereits einen fertigen Referentenentwurf in der Schublade. Noch im gleichen Monat, im Juli 2023, haben wir mit der Ressortabstimmung sowie mit der frühzeitigen Beteiligung begonnen und mit allen Anhörungen ein zügiges sowie ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren hier im Land durchgeführt. Meine verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte den ehemaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck zitieren, der einmal gesagt hat: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist. Da hat er recht. Aber wie Abg. Klaus Ranger von der SPD-Fraktion richtigerweise bemerkt hat: Auch vom struckschen Gesetz kann man einmal eine Ausnahme machen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Landesregierung ein wirklich untadeliges Gesetz vorlegt. (Lachen bei Abgeordneten der SPD) Insofern freue ich mich über die Zustimmung auch der SPD-Fraktion und der Koalitionsfraktionen. Das ist in diesem Fall wirklich gerechtfertigt. Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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