Ulli Hockenberger
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär Blenke hat in der ersten Lesung alles zum Inhalt, zum Umfang und zur Bedeutung des Gesetzes gesagt. Er hat auf die EU-Richtlinie hingewiesen. Er hat darauf hingewiesen, dass wir die vom Bundesgesetz eröffneten Ausnahmemöglichkeiten – auch im Sinne der von meiner Kollegin Sperling erwähnten Entlastungsallianz – umfassend ausgeschöpft haben – ein Umstand, der im Übrigen den kommunalen Landesverbänden Freude gemacht hat und der auch dem Normenkontrollrat gefallen würde. Die Regelungen zielen darauf ab, den Schutz von Personen zu verbessern, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben und diese melden wollen, aber nicht melden müssen. Daneben wird eine Anpassung des Landesbeamtengesetzes vorgenommen. Mein Kollege Gehring hat in der ersten Lesung unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es nicht um Denunziantentum geht, das von der Bevölkerung eingefordert würde. Es geht darum, eine Anlaufstelle zu schaffen, bei der interne Missstände gemeldet werden können, nicht zwingend müssen. Das ist nachzulesen im Protokoll – von allen, die es nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen. (Beifall der Abg. Andreas Deuschle und Stefan Teu- fel CDU) – Es wird noch besser. – Warum sage ich das? Ich zitiere aus dem Protokoll die einleitenden Worte des Abg. Sänze: „Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.“ Das wusste schon von Fallersleben. Hoffmann von Fallersleben scheint das gewusst zu haben, aber die AfD weiß es anscheinend nicht. Wenn ich mich recht erinnere, hat die AfD im Jahr 2018 unter dem euphemistischheuchlerischen Namen „Faire Schule“ – oder so ähnlich – eine Denunziantenplattform ohne jede Rechtsgrundlage geschaffen. Das ist ein Skandal gewesen. (Lebhafter Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD – Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Nach Medienberichten war der angebliche Treiber der Kollege Herr Dr. Balzer – der im Moment nicht da ist; sagen Sie ihm schöne Grüße –, der anscheinend damit unter Beweis steleriode – 89. Sitzung – Mittwoch, 6. März 2024 len wollte, wie umfassend sein Verständnis von Bildung ist. Und dann kommt der Kollege Sänze mit diesem Zitat um die Ecke. – Mein lieber Mann, das ist eigentlich unerklärlich, es sei denn, man befindet sich im Dauerzustand der Teilamnesie und weiß nicht mehr, was man gestern gesagt hat, und haut einfach mal einen raus, bloß, weil es aus Brüssel kommt. Das ist zu kleines Karo. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP) Um die eigenen Worte der AfD-Fraktion von heute Morgen zu zitieren: „Das ist absolut unterirdisch!“ Man kann auch sachlich Kritik üben, und mit dieser Kritik kann man dann auch sachlich umgehen. Beweis gefällig? Der Kollege Ranger und die Kollegin Goll haben das gemacht. Der Kollege Ranger hat die Bedenken der kommunalen Landesverbände aufgegriffen, im Wesentlichen mit dem Stichwort Konnexität unterlegt, und er hat eine fehlende Höchstbegrenzung angemahnt, damit Kommunen diesem Gesetz auch nachkommen. Die Kollegin Goll hat die Zeitschiene im Gesetzgebungsverfahren und die Nichteinbeziehung des Normenkontrollrats kritisiert, insbesondere, weil da Verstöße gegen nationales Recht gemeldet werden können. Auf diese sachliche Kritik hat unser Staatssekretär im Innenausschuss sachlich geantwortet. Er hat die entsprechenden Passagen im Gesetzgebungsverfahren bzw. in der Begründung zitiert. Darauf war nichts mehr zu sagen, darauf war auch nichts mehr zu hören, insbesondere von der AfD. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Christian Gehring CDU: Bravo! Alles ge- schwätzt!)
