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Florian Haßler

06.03.2024 Sitzungen 17/89

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Staatssekretär Hoogvliet ist leider heute verhindert, da er den Ministerpräsidenten auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler begleitet, und hat mich daher gebeten, ihn heute in dieser Debatte zu vertreten. Zu den Einzelheiten zum heutigen Tagesordnungspunkt, dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, stand er Ihnen ja im zuständigen Fachausschuss bereits ausführlich zur Verfügung. Wenig überraschend, dass die heutige Aussprache in dieser Situation natürlich einen anderen Fokus hatte: Rundfunkbeitrag, Zukunftsrat, Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – kurz: die rundfunkpolitische Großwetterlage. Das ist auch gut so. Ich kann hierzu, meine sehr geehrten Damen und Herren, eindeutig sagen: Diese Landesregierung steht zu eieriode – 89. Sitzung – Mittwoch, 6. März 2024 nem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einem gut funktionierenden dualen System. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das umfasst die Unterstützung von Reformüberlegungen, aber auch den Einsatz für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten. Das Verfahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist gesetzlich sehr klar geregelt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist von Verfassungs wegen bedarfsgerecht zu finanzieren. Dafür haben die Länder Sorge zu tragen. Die KEF – es wurde erwähnt – hat mittlerweile ihre Empfehlung für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 vorgelegt, und wir, die Landesregierung, bemühen uns mit den anderen Landesregierungen um eine gemeinsame verfassungskonforme Lösung. Ich sagte es bereits: Diese Landesregierung steht für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Das ist nicht gleichzusetzen mit einer bedingungslosen Unterstützung für den Status quo. Vielmehr bedarf es selbstverständlich Reformen im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dessen sind sich alle Beteiligten bewusst: die Rundfunkanstalten, die Länder, externe Expertinnen und Experten, aber auch die Öffentlichkeit, die das System mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. Diese Landesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestaltet den notwendigen Reformprozess mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zur Schärfung des Auftrags und Stärkung des Angebots, in Kraft seit Juli 2023, und dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag für bessere Compliance-Strukturen und eine starke Gremienaufsicht, dieser Reaktion auf Missstände in bestimmten Rundfunkanstalten, in Kraft seit Anfang dieses Jahres. Lassen Sie mich aber nun zum eigentlichen Thema der heutigen Debatte kommen, dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag. Inhaltlich handelt es sich eher um technische Regelungen. Diese dienen vor allem der Anpassung an die rechtlichen Vorgaben des Europäischen Digital Services Acts und des Gesetzes über digitale Dienste des Bundes. Die technische Natur des Staatsvertrags täuscht vielleicht ein wenig über seine Bedeutung hinweg. Mit dem Europäischen Digital Services Act werden Regelungen gegen Hass und Hetze sowie illegale Inhalte in sozialen Netzwerken und weiteren Onlineplattformen europäisch harmonisiert. Der Digital Services Act ist ein europäischer Beitrag für ein sicheres, für ein verantwortungsvolles Onlineumfeld für alle Nutzerinnen und Nutzer, aber insbesondere für die Kinder und Jugendlichen. Im Bereich Jugendschutz wollen wir sogar noch weiter gehen. Regelungen zu einem stärkeren technischen Jugendschutz sind bereits in Erarbeitung. Mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag liefern die Länder aber zunächst einen wichtigen Baustein, um die Regelungen mit der neuen Rechtslage auf Bundesebene und auf europäischer Ebene zu verzahnen. Ich möchte noch einmal besonders hervorheben – die Kollegin Kern hat es angespro- (Staatssekretär Florian Hassler) chen –, dass es uns gelungen ist, die Zuständigkeiten der Länder in der Medienaufsicht zu wahren. Im wichtigen Bereich Jugendmedienschutz bleibt die Landesmedienanstalt auch zukünftig zuständige Aufsichtsbehörde. Eine wirksame Aufsicht braucht Rechtsklarheit. Das ist das Hauptziel des Staatsvertragsentwurfs. Rechtsunsicherheiten und Regelungslücken nutzen nur denjenigen, die online Hass und Hetze schüren und illegale Inhalte verbreiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, es ist beabsichtigt, dass der Ministerpräsident den Staatsvertrag morgen unterzeichnet, und ich möchte heute noch einmal dafür werben, dass der Landtag den Entwurf von uns wohlwollend zur Kenntnis nimmt und es uns ermöglicht, diesen bis zum 1. Oktober in Kraft zu setzen. Wir werden dazu im Anschluss an die Unterzeichnung sehr zügig ein Zustimmungsgesetz in den Landtag einbringen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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