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Dr. Erik Schweickert

FDP 01.02.2024 Sitzungen 17/87

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verdichtung im Innenbereich heißt bei Neubauten natürlich auch, dass alles etwas enger wird. Behörden können dann verfügen, dass der Müll an zentralen Sammelstellen an der Straße, etwas weg von der Wohnung, abgegeben werden muss, weil die Müllfahrzeuge nicht mehr durchkommen. Deswegen frage ich die Landesregierung: a) Inwiefern bzw. unter welchen Voraussetzungen ist die Einrichtung zentraler Müll- bzw. Mülltonnensammelstellen, beispielsweise aufgrund zu enger Straßen und/oder großer Steigungen für Müllwagen, insbesondere für Seniorinnen und Senioren zumutbar, die in vielen Fällen körperlich nicht in der Lage sind, schwere Mülltonnen über längere Strecken bzw. Steigungen hinaufzubewegen? b) Wie bewertet die Landesregierung es mit Blick auf Generationengerechtigkeit und Teilhabe im Alter, wenn Behörden die Einrichtung von Müllsammelstellen verfügen, obwohl ihnen bekannt ist, dass hiervon Personen betroffen sind, denen es körperlich nicht zumutbar ist, ihre Mülltonnen zu den Sammelstellen zu bringen?

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