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Dr. Erik Schweickert

FDP 01.02.2024 Sitzungen 17/87

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal gibt es einen Einzelfall, der plötzlich aufploppt, und da fragt man sich: Hoppla, wie ist denn das in anderen Fällen geregelt? Dann zeigt sich, dass das ein bisschen schwierig ist. Deswegen frage ich die Landesregierung: a) Unter welcher Voraussetzung und Vorlage welcher Unterlagen können Patientinnen und Patienten bei einer kurzfristigen dauerhaften Schließung ihrer Hausarztpraxis ihre Patientenakten erhalten, insbesondere in Fällen, in denen ihr ehemaliger Arzt, wie beispielsweise bei einem Fall in der Gemeinde Wiernsheim, nicht mehr direkt erreichbar ist? b) Wie bewertet die Landesregierung es mit Blick auf die Gesundheitsversorgung, dass Patientinnen und Patienten, wie im genannten Beispiel einer geschlossenen Praxis in Wiernsheim, unter Umständen monatelang auf die Herausgabe ihrer Akten warten müssen, insbesondere vor dem Hintergrund der ohnehin aufgrund des Ärztemangels schwierigen Suche nach einem neuen Hausarzt?

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