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Volker Schebesta

01.02.2024 Sitzungen 17/87

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Dr. Stefan Fulst-Blei wie folgt: Zu a: Die Maßnahme der Schließung des Bildungsgangs Werkrealschule an der Albrecht-Dürer-Schule – SBBZ Sehen – in Mannheim wurde seitens des Schulträgers, der Stadt Mannheim, auf der Grundlage der Verordnung über die regionale Schulentwicklung an SBBZ angestoßen. Im Bildungsgang Werkrealschule an der Albrecht-Dürer-Schule lagen die Schülerzahlen seit Jahren unterhalb der vorgegebenen Mindestschülerzahl. Laut amtlicher Schulstatistik führt die Schule im Bildungsgang Werkrealschule aktuell vier Schülerinnen und Schüler. Da in erreichbarer Nähe die Schloss-Schule Ilvesheim den Bildungsgang Werkrealschule im Förderschwerpunkt Sehen ebenfalls vorhält, wurde auf der Basis der oben genannten Verordnung eine regionale Schulentwicklung nach § 30a des Schulgesetzes eingeleitet. Der maßgebliche zweite Hinweis im Zuge des Hinweisverfahrens wurde am 23. Januar 2024 erteilt. Zu b: Der Schulträger, die Stadt Mannheim, lehnt eine weitere Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus anderen Bundesländern ab. Laut Staatlichem Schulamt Mannheim seien hierfür ungeklärte Fragen der Schülerbeförderung ausschlaggebend. ode – 87. Sitzung – Donnerstag, 1. Februar 2024 Für die Neuaufnahme von Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Sekundarstufe I gilt aber das, was sich im Anschluss an die Ausführungen zum Hinweisverfahren ergibt. Mit dem zweiten Hinweis ist ja verbunden, dass ohnehin keine Schülerinnen und Schüler mehr neu in die Klassenstufe zu Beginn der Sekundarstufe I aufgenommen werden können.

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