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Siegfried Lorek

01.02.2024 Sitzungen 17/87

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Einleitend nur kurz: Ich finde es völlig daneben, in der Überschrift das Wort „Remigration“ zu verwenden. Wir haben in Baden-Württemberg ein Aufenthaltsrecht. Wer kein Aufenthaltsrecht, keine Aufenthaltsgenehmigung hat, der wird abgeschoben bzw. muss ausreisen. Aber dass Sie das Wort „Remigration“ nutzen, halte ich für völlig daneben. Ich halte es auch für absolut richtig, dass so viele Menschen aufstehen und klar gegen Rechtsextremismus demonstrieren. Das vorneweg. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Zu Ihren Fragen; es sind zwei Fragen, die im Kern die Zuständigkeit des Bundes betreffen. Zunächst zu Frage a, der Frage, ob Syrien als sicheres Herkunftsland eingestuft werden soll. Das entbehrt jeglicher Grundlage. Das ist völlig absurd. Das zeigt, dass Sie schlichtweg überhaupt keine Ahnung davon haben, was ein sicherer Herkunftsstaat und was kein sicherer Herkunftsstaat ist. Schauen wir es uns an: Im letzten Jahr hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über rund 88 500 Asylanträge von Menschen aus Syrien entschieden. Wir haben eine Gesamtschutzquote von 88,2 %. Zum Vergleich: Bei einem sicheren Herkunftsland wie Georgien gibt es eine Gesamtschutzquote von 0,3 %. Bei einer Schutzquote von knapp 90 % ein Land als sicheres Herkunftsland zu bezeichnen, zeigt: Sie haben schlichtweg null Ahnung. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das ist Zynismus!) In der Frage b geht es um den Schutzstatus und den subsidiären Schutz. Über die Zuerkennung des subsidiären Schutzes im Rahmen von Asylverfahren entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in eigener Zuständigkeit. Die Gesamtschutzquote habe ich bereits genannt. (Staatssekretär Siegfried Lorek) In der Tat erhielt der größte Teil der Geflüchteten aus Syrien 2023 subsidiären Schutz. Aber weder die Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge noch der Lagebericht des Auswärtigen Amtes legen nahe, dass sich die Lage in Syrien signifikant verbessert hätte. Insofern kommt auch die Landesregierung hier zu keiner anderen Einschätzung.

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