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Emil Sänze

AfD 01.02.2024 Sitzungen 17/87

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der größte Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant. Das wusste schon von Fallersleben. (Beifall bei der AfD) Doch naturgemäß sehen das Landes- und Bundesregierung ganz anders und pochen auf ihre edlen Beweggründe. Mit dem Gesetz wolle man den bislang nur lückenhaften und unzureichenden Schutz der Hinweisgeber mittels effektiver, vertraulicher Meldekanäle ausbauen und verbessern. Dabei wird aber die Tatsache verdrängt, dass durch dieses Gesetz ein riesengroßer Ermittlungsapparat entsteht, der weder im Grundgesetz noch in der Landesverfassung so vorgesehen ist. Weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit wird ein Meldesystem implementiert, das vom Gesetz euphemistisch als Hinweisgeberschutz deklariert wird. Drei Mal dürfen Sie raten, woher der Wind weht. Natürlich wieder aus Brüssel. Auf Vorschlag der EU-Kommission verabschiedete das Europäische Parlament noch 2019 eine Richtlinie zum Schutz der sogenannten Whistleblower. Doch während andere EU-Länder nur das Nötigste in das Nationalrecht umsetzten, gingen der Ampelregierung die Vorgaben nicht weit genug. Seit Juli 2023 wird in Deutschland am neuen Meldesystem gebastelt, und heute verpflichten Sie mit Ihrer Zustimmung Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige kommunale Beschäftigungsgeber im Land zur Einrichtung ebendieser internen Meldestelle. Betroffen sind rund 30 Zweckverbände, 35 Landkreise, 260 Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern und rund 300 kommunale Arbeitgeber in öffentlich-rechtlichen Rechtsformen. Das Mehr an Belastung, Ressourcen und Ausgaben interessiert die Landesregierung nicht. Diese argumentiert, es handle sich ja um rein verwaltungsinterne Tätigkeiten, Organisationsaufgaben, ergo seien die Mehrausgaben auch nicht konnexitätsrelevant. (Emil Sänze) Mit diesem Brüsseler Hirngespinst rückt eine Entwicklung in der Gesellschaft ins Bewusstsein, das schon länger konzentriert werden muss. Immer häufiger werden Bürger animiert, andere Mitbürger anzuschwärzen. Während das Strafgesetzbuch aus gutem Grund ausschließlich verlangt, geplante schwere Straftaten anzuzeigen, damit sie noch verhindert werden können, hat sich in Deutschland mittlerweile eine regelrechte Meldestellenindustrie entwickelt. NGOs und andere private Internetportale bieten die Möglichkeit an, Antiziganismus, Rassismus, Antisemitismus, Queerenfeindlichkeit, (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Queerfeindlich- keit! – Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Erst mal das Wort lernen!) Muslimenfeindlichkeit und Antifeminismus zu melden. Parallel dazu gibt es die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, u. a. zuständig für mögliche verfassungsfeindliche Äußerungen und Gebärden von Beamten auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, die Meldestelle des BKA speziell für Hass und Hetze im Internet, die Meldestelle Antifeminismus, wo u. a. antifeministische Zwischenrufe bei Veranstaltungen gemeldet werden können oder Publikationen, in denen Genderideologie kritisiert wird. Es gibt auch das Berliner Register zum Melden von Diskriminierung und extrem rechten Aktivitäten. Als rechtsextrem wird auch das Kleben von antikommunistischen Stickern gewertet. Es gibt schließlich die Meldestelle zu antimuslimischem Rassismus und noch viel mehr. Welche Folgen das neue Meldesystem haben wird, ist noch nicht abzusehen. Im besten Fall wird es von der Bevölkerung ignoriert. Dann ist es nur eine weitere bürokratische Last für private und öffentliche Arbeitgeber. Im schlimmsten Fall wird es massenhaft genutzt und vergiftet dadurch sukzessiv alle Sozialbeziehungen, wie man das in Unrechtsstaaten auch schon kennt. (Beifall bei der AfD) Dabei hat schon jetzt eine wachsende Zahl von Bürgern Angst, sich im Alltag unbeschwert zu äußern. (Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Sehen Sie sich nur die Entwicklung seit 1990 an. Damals gaben 78 % an, ihre Meinung frei äußern zu können, 2023 waren es gerade noch 44 %. Insofern kann man mit Sicherheit sagen, dass die EU-Verordnung und ihre strenge Umsetzung seitens der Regierung die Stimmung in der Gesellschaft nur verschlechtern wird, unter Kollegen in Büros oder dort, wo sonst nur über das Wetter und den Fußball geredet wird. (Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Die ablehnende Haltung gegenüber der Regelung teilen der Landkreistag und der Städtetag Baden-Württemberg, in deren Stellungnahmen sich folgende Aussagen finden. Zitat Landkreistag Baden-Württemberg: Zweitens passen die Maßgaben des neuen Hinweisgeberschutzrechts auch nicht zu den besonderen Prinzipien des öffentlichen Dienst- und Beamtenrechts. Im Hinblick darauf sind die neuen Vorgaben weder nötig noch angemessen. riode – 87. Sitzung – Donnerstag, 1. Februar 2024 Zitat Städtetag: Im Rechtsstaat Deutschland stehen Hinweisgebern Ansprechpartner für vertrauliche Mitteilungen in den Behörden zur Verfügung, gegebenenfalls auch jene der Polizei und der Justiz. Diesen Aussagen schließen wir uns voll und ganz an, und wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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