Julia Goll
Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, man könnte vielleicht meinen, dass man hier zur Umsetzung der EU-Richtlinie auf kommunaler Ebene inhaltlich gar nicht so viel sagen kann. Möglicherweise rührt auch daher ein gewisses Ablenkungsmanöver – so sage ich einmal –, das der Staatssekretär und die Sprecher der Koalitionsfraktionen gefahren haben. Man hat sich hier doch reichlich in Selbstlob ergangen dafür, dass man vollumfänglich Gebrauch von einer Erleichterung und Entlastung gemacht hat im Rahmen dieser Ausnahmemöglichkeiten, die im Bundesgesetz vorgesehen sind. (Julia Goll) Jetzt seien Sie doch einmal ehrlich: Diese Ausnahmen sind in dem Bundesgesetz. Die sind vom Bund erfunden worden und nicht hier. Es wäre ja geradezu ein Skandal, wenn man davon keinen Gebrauch machen würde. Also – wie gesagt – dieses Selbstlob, das ist doch sehr selbstgefällig. (Vereinzelt Beifall) Vielmehr sollte man vielleicht noch einmal erwähnen, zu welchem Zeitpunkt dieses Gesetz hier kommt. Eigentlich hätte der Bund bereits zum Dezember 2021 das Hinweisgeberschutzgesetz erlassen müssen. 2021! Damals war noch die schwarz-rote Koalition in Verantwortung. Aber offenbar gab es da Streit. Gestern ist ja sehr viel über Streit in Koalitionen gesprochen worden. Jedenfalls hat die Große Koalition es damals nicht geschafft. Das musste erst die Ampelkoalition machen. Und die Ampelkoalition hat es schnell gemacht, nämlich im Frühjahr 2023. Dann begann was? Dann begann der Streit, von der CDU im Bundesrat ausgelöst, weil man nämlich dieses Gesetz nicht mit verabschiedet hat, nicht getragen hat. Unter wirklich äußerst fadenscheinigen Argumenten musste dann dieses Gesetz noch einmal ein Jahr die Schleife im Bund – im Bundesrat, im Vermittlungsausschuss – drehen, um dann im Ergebnis ein solches Gesetz hinzubekommen, wie es im Prinzip schon vorher von der Ampelkoalition vorgeschlagen worden war. Eine Verzögerung von einem Jahr, die allein auf das CDU-Konto geht. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Ich habe im Jahr 2021 einmal angefragt, was eigentlich dagegen spricht, schon damals im Land etwas in Sachen Umsetzung dieser Whistleblower-Richtlinie zu unternehmen. Damals hat man sich wortreich herausgeredet, dass es dieses Bundesgesetz noch nicht gab. Wie gesagt: Das stimmte. Aber andere Bundesländer haben es trotzdem schon gemacht. Hessen z. B. hat seine Umsetzung im Mai 2023 auf den Weg gebracht, noch bevor der Bund zum 2. Juli 2023 sein Gesetz verabschiedet hat. Es ging also schneller. Es wäre schneller gegangen. Hessen war schneller. Nordrhein-Westfalen war schneller. Auch Bayern war schneller. In Baden-Württemberg muss man bis ins Jahr 2024 auf einen jetzt doch wirklich dünnen Entwurf warten. Diesen hätte man viel früher bringen können, bringen müssen. Den hätte man doch schon fertig in der berühmten Schublade haben können. Was sich in dieser Schublade des Ministeriums so alles ansammelt – der Kollege Haag hat es gestern erst gesagt –, auch in anderen Ministerien! Im Englischen sagt man dazu: „It’s not rocket science.“ Ja, es ist keine Raketenwissenschaft, so einen dünnen Gesetzentwurf zu machen. Wenn er jetzt wenigstens formal und inhaltlich richtig wäre, würde ich hier wenigstens noch ein Lob loswerden können. Das stimmt aber so auch nicht ganz. Der Entwurf insinuiert, dass der Normenkontrollrat nicht beteiligt werden musste, weil es ja nur um die Umsetzung von zwingendem EU-Recht geht. Das stimmt aber so nicht. Denn bekanntlich ist in das Hinweisgeberschutzgesetz nicht nur die EU-Verpflichtung aufgenommen worden, Hinweisgebern von Verstößen gegen EU-Recht Schutz zu gewähren. Vielmehr hat man auch Hinweisgeberschutz aufgenommen für Personen, die Verstöße geode – 87. Sitzung – Donnerstag, 1. Februar 2024 gen nationales, innerdeutsches Recht melden. Deshalb wäre der Normenkontrollrat zu beteiligen gewesen. Die Behauptung in diesem Gesetzentwurf ist damit falsch. Nach den zurückliegenden – ich nenne es einmal so – unwürdigen Vorgängen rund um den alten Normenkontrollrat, den man hat auslaufen lassen, ohne die Personen auch nur irgendwie zu informieren, und der monatelangen Verzögerung der Berufung des neuen Gremiums ist das wirklich ein Zeichen dafür, dass man offenbar die Arbeit, die Aufgabe des Normenkontrollrats nicht so ernst nimmt, wie man sie eigentlich ernst nehmen sollte. Ich erwarte von Ihnen endlich einmal ein Zeichen, viele Zeichen dafür, dass Sie die Arbeit des Normenkontrollrats ernst nehmen, sich daran halten und orientieren. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP)
