Christian Gehring
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Jeder liebt den Verrat, aber keiner den Verräter.“ Dieser Aphorismus geht bekanntermaßen auf Julius Cäsar zurück, (Zuruf von den Grünen) und er trifft, wie ich finde, recht gut das Thema der heutigen Debatte. Egal, ob wir es Whistleblowing oder „Hinweis geben“ nennen: An der Aufdeckung von Unsauberkeiten, Unregelmäßigkeiten, Verstößen oder gar Straftaten sind wir als Gesellschaft alle grundsätzlich interessiert. Wer aber diese Dinge zur Sprache bringt oder öffentlich macht, muss im schlimmsten Fall Repressalien oder Schlimmeres befürchten. Die EU hat deshalb im Jahr 2019 mit der sogenannten Whistleblowing-Richtlinie auf dieses Dilemma reagiert, die Hinweisgeber besser schützen soll. Das ist grundsätzlich eine gute und richtige Sache, die wir gern unterstützen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der FDP/DVP – Abg. Ansgar Mayr CDU hat neben Abg. Alena Fink-Trauschel FDP/DVP Platz genommen.) – Ich bin ganz irritiert, den Kollegen Mayr in der Mitte zu sehen. Aber ich mache trotzdem weiter. (Abg. Sascha Binder SPD: Macht Sie das nervös?) Wir werden daher mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die EU-Hinweisgeberrichtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes bei uns im Land umsetzen und die Schaffung von internen Meldestellen bei den Gemeinden, Landkreisen und deren Einrichtungen und Unternehmen regeln. Wir sind uns darüber im Klaren, dass wir hier als Gesetzgeber eine besondere Verantwortung haben, gerade auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte. Deshalb geht es hier nicht um ein Denunziantentum, das von der Bevölkerung unter Strafandrohung eingefordert wird. Wir stiften die Bürgerinnen und Bürger nicht zur Denunzierung an. Diese Gefahr sehen wir ausdrücklich nicht, denn wir schaffen Anlaufstelode – 87. Sitzung – Donnerstag, 1. Februar 2024 len, bei denen interne Missstände gemeldet werden können – und nicht müssen. Und es geht hierbei um staatliche Einrichtungen. Es ist daher, wie gesagt, richtig, wenn wir Hinweisgeber besser schützen. Wir müssen aber auch aufpassen, dass wir den Staat dabei nicht mit zu vielen neuen Aufgaben überfrachten, die wir ihm, wenn auch sinnvollerweise, auftragen. Umso wichtiger war es daher, dass wir Ausnahmemöglichkeiten geschaffen haben. Es ist gerade schon angesprochen worden: Wir werden Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern oder weniger als 50 Beschäftigten von der Pflicht ausnehmen, eine interne Meldestelle zu errichten – ebenso kommunale Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Außerdem wird es Möglichkeiten für Gemeinden, Landkreise oder Einrichtungen geben, gemeinsame Meldestellen einzurichten oder zu betreiben. Diese Position haben übrigens sowohl die EVP im Europaparlament als auch CDU/CSU im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vertreten. Guter Hinweisgeberschutz kann eben auch so gestaltet werden, dass kleinere Einrichtungen nicht unnötig mit Bürokratie belastet werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Meine Damen und Herren, das gesamte Regelwerk von EU, Bund und Land wird Hinweisgeber zukünftig deutlich besser schützen. Mut und Rechenschaft verdienen Schutz und Anerkennung; darüber sind wir uns hier alle einig, denke ich. Wir müssen den Spagat wagen, Hinweisgeber zu schützen, ohne deshalb neue bürokratische Auswüchse zu schaffen. Wir, das Land, erfüllen hierzu unseren Beitrag, indem wir die Umsetzung in den Kommunen, Landkreisen und anderen kommunalen Einrichtungen nicht bis ins kleinste Detail regeln. Wir lassen den Kommunen Spielräume, damit wir sie nicht überfordern. Es ist beispielsweise auch gut möglich, dass die neuen Aufgaben an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen oder kommunalen Unternehmen übertragen werden, ohne hierfür neue Stellen zu schaffen. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, uns war es wichtig, das Ziel eines vernünftigen Hinweisgeberschutzes so praktikabel wie möglich umzusetzen, und ich denke, das ist mit diesem Gesetzentwurf gut gelungen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
