Swantje Sperling
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Blenke hat es schon richtig gesagt: Mit diesem Gesetz kommt das Land einer EU-Verpflichtung nach. Das heißt, der Handlungsspielraum war relativ gering, aber ich denke, das Land hat ihn sinnvoll genutzt. Ziel der EU-Richtlinie ist die Stärkung des individuellen Schutzes von Whistleblowern und die Verbesserung der institutioriode – 87. Sitzung – Donnerstag, 1. Februar 2024 nellen Rahmenbedingungen für die Meldungen. Das ist ein hohes Rechtsgut, Missstände aufzudecken und Unrecht zu benennen – und Whistleblowing ist ein Akt der Zivilcourage. Die Menschen, die das machen, riskieren viel zum Schutz und Wohl der Allgemeinheit. Wir müssen ihnen dankbar sein, und wir müssen sie schützen, nicht nur im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes des Bundes, sondern eben auch auf der kommunalen Ebene. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Wie schon gesagt: Das Land muss das umsetzen, und das bedeutet, dass die Kommunen zukünftig eine interne Meldestelle einrichten müssen. Weitere Meldestellen, das ist eigentlich genau das, was wir verhindern und vermeiden wollen. Bürokratie, knapper werdende Finanzen und der Fachkräftemangel belasten insbesondere die Kommunen in unserem Land. Das Land hat darauf reagiert: mit der Entlastungsallianz, mit dem Normenkontrollrat. Die nehmen jetzt Fahrt auf, und auch wir seitens der Fraktion arbeiten intensiv an diesem Thema. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Wir auch!) Ich habe in den Sommerferien 37 Rathäuser besucht und anhand von Fragebögen genau danach gefragt: Wo macht denn Landesrecht den Kommunen zu schaffen, wo sind Verordnungen zu kompliziert? Ich denke, es ist ganz wichtig, die Belastungen und Einschränkungen immer ins Verhältnis zum politischen Ziel und dessen Schutzgut zu setzen. Es ist politisches Ziel, Whistleblower zu schützen und Missstände aufzudecken. Natürlich gibt es die überall und ab und an natürlich leider auch in Kommunen. Aber Meldestellen sind eine Mehrbelastung für die Kommunen, finanziell und personell, vor allem Letzteres: personell. Wir suchen händeringend Fachpersonal für die kommunale Verwaltung. Gerade in kleineren Kommunen ist das eine sehr große Herausforderung, und damit werden wir uns in Zukunft auch noch einmal intensiv beschäftigen. Vor diesem Hintergrund ist es ganz wichtig, dass das Land diese Ausnahmeregelungen jetzt in Gänze ausgeschöpft hat. Gemeinden – der Kollege Blenke hat es schon gesagt – mit weniger als 10 000 Einwohnern oder weniger als 50 Beschäftigten müssen eben keine Meldestelle errichten. Auf die externe Meldestelle wurde ja auch schon verwiesen. Größere Kommunen können diese Einschränkungen besser bewältigen. Sie sind auch größere Organisationseinheiten. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit von Whistleblower-Fällen ist dort auch einfach größer. Baden-Württemberg ist das Land der kleinen und mittleren Kommunen. Der Satz kommt nicht von mir, er kommt von Professor Hans-Georg Wehling, bei dem ich meine Magisterarbeit schreiben durfte. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das ist auch gut so!) – Ja, das ist auch gut so. Herr Wehling hat recht. Er war ein sehr kluger Mann. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) (Swantje Sperling) In 837 der 1 101 Kommunen im Land leben weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Die Mehrheit der Kommunen ist von dieser Regelung also nicht betroffen, und das Land nimmt sie hier aus der Pflicht. Als Fazit lässt sich sagen: Das Land hat hier richtig gehandelt, es hat mit Augenmaß gehandelt. Wir arbeiten gemeinsam an diesen spürbaren Entlastungen, am Bürokratieabbau und an der Behebung des Fachkräftemangels. Daran arbeiten wir mit den kommunalen Landesverbänden, und daran arbeiten wir mit den Kommunen. Das ist nämlich ein ganz wichtiges und zentrales Zukunftsthema. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
