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Dr. Wolfgang Reinhart

31.01.2024 Sitzungen 17/86

Für die Landesregierung erteile ich jetzt Frau Ministerin Gentges das Wort. iode – 86. Sitzung – Mittwoch, 31. Januar 2024 Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung ist da, und sie geht auch nicht mehr weg. Große Sprachmodelle wie ChatGPT oder Luminous sind Realität. Die Frage, vor der wir stehen, lautet nicht, ob wir bei der Digitalisierung mitmachen wollen, sondern, wie wir die Chancen nutzen, die sie bietet, wie wir den Risiken Rechnung tragen, die ihr innewohnen, und ob wir bereit sind, neu zu denken, digital zu denken. Die Justiz des Landes ist dazu bereit, und sie ist mittendrin. Die Grundlage für die Digitalisierung unserer Justiz ist die elektronische Akte. Seit November vergangenen Jahres arbeiten sämtliche Gerichte des Landes mit elektronischen Akten. Inzwischen wurden bereits über 1,9 Millionen elektronische Verfahrensakten angelegt. Damit sind wir Spitzenreiter im bundesweiten Ländervergleich. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Auf der Arbeit mit elektronischen Akten bauen die Entwicklung und der Einsatz künstlicher Intelligenz im Rechtsbereich auf. Dieser Einsatz ist nun aber kein Selbstzweck. Es geht darum, Geschäftsprozesse voll zu digitalisieren. Es geht darum, juristische Tätigkeiten durch Assistenzprogramme zu unterstützen und es damit den Juristinnen und Juristen zu ermöglichen, sich ganz auf die Aufgaben zu konzentrieren, die ihre besondere Fachkenntnis erfordern – teils im Gerichtssaal und teils im Austausch mit den Rechtsuchenden auf der Rechtsantragsstelle. Dabei ist klar – ich freue mich, dass wir darüber in diesem Hohen Haus Einigkeit haben –: Der gesetzliche Richter ist und bleibt immer ein Mensch. Deshalb geht es um digitale Assistenz und nicht um selbst entscheidende KI. Deshalb müssen auch die Ergebnisse von KI für die Anwender jederzeit nachvollziehbar sein. Die Entscheidung obliegt am Ende immer dem Menschen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Ich möchte Ihnen kurz vier Projekte vorstellen, bei denen wir KI in der Justiz unseres Landes einsetzen. Das erste Beispiel mag sich banal anhören, ist es aber bei Weitem nicht. Wir setzen KI bei maschinellen Übersetzungen ein. Wir können mittlerweile aus 25 Sprachen ins Deutsche und ins Englische übersetzen. Diese Übersetzungen ermöglichen einen schnellen Erstzugriff auf Dokumente. Stellen Sie sich vor, eine Staatsanwaltschaft benötigt Dokumente in einem Ermittlungsverfahren für einen Erstzugriff. Auf diesem Weg kommen wir sehr, sehr schnell an eine sehr gute Übersetzung. Dass die Übersetzung sehr gut ist, liegt am Einsatz von KI, konkret künstlicher, neuronaler Netze. Damit sieht die Übersetzung nicht wie eine Gebrauchsanweisung aus dem letzten Jahrtausend aus, sondern ist die Übersetzung in Worte im Sachzusammenhang. Hier kommt man dann zu einem Ergebnis, das man als Grundlage für weitere Ermittlungsschritte verwenden kann. Dieses Übersetzungstool läuft auf einem landeseigenen Rechenzentrum und kann von jedem Arbeitsplatzrechner in der Justiz Baden-Württembergs genutzt werden. (Ministerin Marion Gentges) Ein weiterer Anwendungsbereich wurde hier schon von einigen genannt. Das ist OLGA. OLGA ist die Abkürzung für OLG-Assistenz. OLGA unterstützt beim Oberlandesgericht Stuttgart im Echtbetrieb die Richterinnen und Richter bei der Strukturierung insbesondere der umfangreichen und zahlreichen „Dieselverfahren“. Anhand von vom Richter vorgegebenen Kategorien werden die Verfahren strukturiert, sodass eine effiziente Abarbeitung vergleichbarer Fallkonstellationen möglich ist. Ein weiteres Projekt trägt den Titel ASTRA, früher Codefy, wobei ASTRA für Analyse und Strukturierung umfangreicher Akten steht. Es geht dabei um eine erste Auswertung von Prozessakten, z. B. um das Auffinden von Anträgen in den Schriftsätzen von Klägern und Beklagten, die Sie an unterschiedlichen Stellen in einem Schriftsatz finden können, die die KI erkennt, einander gegenüberstellt und dem Richter dann sagt, wo das gefunden wurde. Das ist jederzeit nachvollziehbar und dient so einer effizienten Strukturierung und Bearbeitung des Prozessstoffes. Das vierte Projekt, auf das ich hinweise, ist das Projekt JA-NO. Das steht für Justizanonymisierung. Dieses Projekt ist deshalb besonders, weil wir es gemeinsam mit Hessen durchführen und Hessen ein anderes E-Aktensystem benutzt als wir in Baden-Württemberg. Wir können mit diesem gemeinsamen Projekt zeigen, dass es überhaupt nicht schlimm ist, dass wir föderal mit unterschiedlichen Systemen arbeiten, solange die gleichen Standards gelten und die Schnittstellen die Zusammenarbeit ermöglichen. Dieses KI-Projekt dient dazu, Urteile zu pseudonymisieren, also die konkreten Namen von Beteiligten durch „Kläger“, „Beklagter“ sowie bestimmte Adressen und Daten zu ersetzen, um diese Urteile dann veröffentlichen zu können, damit sie breiten Schichten zur Verfügung stehen und auch andere Verfahrensentscheidungen darauf aufbauen können. Letztlich erzeugen wir damit auch Daten, die zur Verfügung stehen, um künftige KI-Anwendungen mit diesen pseudonymisierten Daten trainieren zu können. Dabei bringen wir uns, lieber Herr Kollege Dr. Weirauch, auch bundesweit ein. Seit 2017 wird der Themenkreis KI von Baden-Württemberg geleitet. Wir haben die Federführung in der Bund-Länder-Gruppe „KI-Strategie für die Justiz“. Auch in der Digitalisierungsinitiative Justiz des Bundes bringen wir uns intensiv ein. Es wurde bereits erwähnt: Für Länderprojekte wurden bis 2026 inzwischen 93 Millionen € freigegeben. Davon entfallen 22 Millionen € auf KI-Projekte. 20 Millionen €, also 90 % dieser Mittel, gehen an KI-Projekte, die Baden-Württemberg vorgeschlagen und dann natürlich entwickelt hat und für alle anderen Länder und den Bund auch nutzbar machen möchte. Lassen Sie mich zum Abschluss, ähnlich wie es manche Kollegen schon getan haben, einen Blick nach Europa werfen. Die Europäische Union will mit der KI-Verordnung, also einer Vorschrift, die unmittelbar zwingend in allen Staaten der Europäischen Union gelten wird, dem sogenannten AI Act, künstliche Intelligenz regulieren. Im Trilogverfahren haben sich Kommission, Rat und Parlament im Dezember vergangenen Jahres auf einen Kompromiss, eine finale Textfassung verständigt. eriode – 86. Sitzung – Mittwoch, 31. Januar 2024 Ich möchte insoweit auf einen Aspekt besonders hinweisen: Die Justiz ist danach in weitem Umfang dem Bereich Hochrisiko-KI zugeordnet und unterfällt damit einer besonders strengen Regulierung. Die rechtsberatenden Berufe sind nicht entsprechend als Hochrisikobereich eingestuft, können Klagen also auch danach weiter automatisiert erstellen, und Straftäter nutzen ohnehin jede Technik zur Begehung von Straftaten. Wir sollten also bei allem Regulierungsbedürfnis gemeinsam darauf achten, dass die Justiz von der Nutzung der Chancen von KI zur wirksamen Strafverfolgung und effizienten Justizgewährung nicht abgeschnitten wird. Dabei freue ich mich auf die Unterstützung von Ihnen allen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD)

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