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Dr. Boris Weirauch

SPD 31.01.2024 Sitzungen 17/86

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt schon vernommen: Es gibt hier im Haus einen großen Schulterschluss, was iode – 86. Sitzung – Mittwoch, 31. Januar 2024 die Förderung von KI auch im Bereich der Justiz angeht. Ich glaube, wir sind uns in den Grundfragen alle einig, und das lässt, denke ich, hoffen, dass Baden-Württemberg in diesem Bereich eine Vorreiterrolle einnehmen kann. Das ist zumindest mal eine gute Nachricht hier aus dem Hohen Haus am heutigen Tag. Wenn Richterinnen und Richter die Namen OLGA – Sie hatten das schon erwähnt –, FRAUKE oder FRIDA in den Mund nehmen, sprechen sie in der Regel nicht über ihre Richterkolleginnen, sondern reden sie über KI-basierte Unterstützungsprogramme, insbesondere bei Massenverfahren, beispielsweise im Bereich der Geltendmachung von Fluggastrechten oder auch bei den „Dieselverfahren“, wie sie beim Oberlandesgericht Stuttgart mit mittlerweile 15 000 Fällen anhängig waren oder sind. Diese Unterstützungsprogramme helfen, große Aktenmengen so zu strukturieren und aufzuarbeiten, dass die Richterinnen und Richter auf einem effektiveren Weg die Verfahren effizienter strukturieren und prozessuale Entscheidungen ressourcenschonend, gleichwohl rechtlich einwandfrei treffen können. Diese Programme können aber nur eine erste digitale Antwort der Justiz auf die Strategie von Anwaltskanzleien sein, die die Potenziale von Legal Tech bereits hochprofessionell ausschöpfen. Da geht es tatsächlich auch um die sprichwörtliche Waffengleichheit. Wer hier die Justiz auf Augenhöhe aufstellen will, muss zwangsläufig mindestens Schritt halten, wenn nicht gar noch einen Gang zulegen. Die technische Entwicklung verläuft rasant. Baden-Württemberg und auch andere Bundesländer arbeiten an digitalen Lösungen im Zusammenhang mit der Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen, dem automatischen Auslesen von Metadaten, aber auch der Verbesserung der Spracherkennung. Es wurde schon gesagt – auch ein Lob an die Bundesregierung –: Dafür fließen von insgesamt 22 Millionen € aus der Digitalisierungsinitiative des Bundes ganze 20 Millionen € nach Baden-Württemberg – also eigentlich fast alles. Das ist richtig so. Das bedeutet nicht nur einen Geldsegen aus Berlin für die baden-württembergische Justiz, sondern gleichwohl auch eine große Verantwortung, weitere KI-Projekte zur Entlastung unserer Justiz möglichst schnell voranzubringen. Das Ziel muss es sein, die in den einzelnen Bundesländern gemeinsam entwickelte KI für alle 16 Bundesländer und für den Bund nutzbar zu machen, auch um einen großen Flickenteppich in Deutschland in der Justiz zu vermeiden. Die digitale Devise muss lauten: Vereinheitlichung, Standardisierung und Professionalisierung. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU so- wie des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Neben den vielen Chancen, die sich durch die KI für die Justiz eröffnen, dürfen aber auch die Risiken nicht aus dem Auge verloren werden. Neben großen Chancen bestehen auch Spannungsfelder, insbesondere auch in rechtsethischer Hinsicht. Anders gesagt: Künstliche Intelligenz braucht natürliche Grenzen. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist rechtspolitisch vertretbar. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU so- wie des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) (Dr. Boris Weirauch) Künstliche Intelligenz kann die Justiz unterstützen und effizienter machen, aber das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter muss gewährleistet bleiben. Künstliche Intelligenz darf keine Urteile im Namen des Volkes sprechen. Studien belegen, dass künstliche Intelligenz etwa nicht davor gefeit ist, fehlerhafte Stereotype zu reproduzieren – der Kollege Weinmann hat das schon angesprochen, diese negativen Erfahrungen auch aus dem angloamerikanischen Raum. Man stelle sich nur mal vor, dass Gerichte in Deutschland bei Gefährdungsbeurteilungen von Straftäterinnen und Straftätern die Wahrscheinlichkeit von Rückfallquoten per künstlicher Intelligenz berechnen lassen würden. Spätestens an solchen Punkten wird die Anwendung von KI kritisch. Es geht nicht nur darum, dass einem Menschen das Letztentscheidungsrecht über justizielle Verfahrensschritte obliegt, sondern bereits darum, dass auch die Meinungsbildung, die Willensbildung innerhalb des Spruchkörpers auf dem Weg dahin nicht in unangemessener Art und Weise beeinflusst wird. Die „Stuttgarter Zeitung“ hat am 30. September im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz im Gericht die Frage aufgeworfen: Wird Justitia entmündigt? Wir, die SPD-Fraktion, sagen hier ganz klar: Nein, die Justiz wird nicht entmündigt, sie bleibt unabhängig und selbstbestimmt. Damit dies auch in Zeiten des digitalen Fortschritts sichergestellt werden kann, braucht es klare Vorschriften, die eine transparente und nachvollziehbare Anwendung von künstlicher Intelligenz sicherstellen. Auf EU-Ebene hat man sich im Dezember auf den sogenannten AI Act als Rahmengesetzgebung geeinigt. Danach hat es noch ein bisschen geruckelt. Man konnte gestern u. a. auch dem „Handelsblatt“ entnehmen, dass jetzt auch der zuständige FDP-Minister Volker Wissing seinen Widerstand gegen dieses Gesetz aufgegeben zu haben scheint und Deutschland diesem Gesetz zustimmen wird. Sicherlich gibt es wie bei jedem Gesetz auch Verbesserungsbedarf. Aber im Ergebnis ist es gut, dass wir in Europa einen gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit KI bekommen, der im besten Fall, ähnlich wie auch beispielsweise bei der DS-GVO – sie wird ja zuweilen auch kritisch betrachtet – – Aber man kann bei der DS-GVO festhalten, dass sie zumindest weltweit entsprechende Maßstäbe gesetzt hat. Bei der nationalen Umsetzung muss dann insbesondere für den Bereich der Justiz den Maßgaben aus den Artikeln 92 und 97 des Grundgesetzes Rechnung getragen werden. Die rechtsprechende Gewalt ist Richterinnen und Richtern anvertraut. Diese sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wenn es nach der SPD-Fraktion geht, wird das so bleiben, auch in Zeiten des digitalen Fortschritts. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP)

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