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Matthias Miller

CDU 31.01.2024 Sitzungen 17/86

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! KI und generative Sprachmodelle sind derzeit ja in aller Munde, ChatGPT oder eriode – 86. Sitzung – Mittwoch, 31. Januar 2024 Luminous aus Baden-Württemberg beherrschen die Diskussion. Vor allem für die Juristerei sind diese Sprachmodelle sehr spannend, weil wir Juristen sehr viele Texte produzieren. Allein in Baden-Württemberg werden in der Justiz derzeit 1,7 Millionen Verfahren digital geführt. Man kann sich vorstellen, wie viele Texte da produziert werden, die die KI analysieren kann. Wenn man an KI in der Justiz denkt, könnte man vielleicht erst einmal eine abwehrende Haltung bekommen und an einen „Roboterrichter“ denken, der nur Sachverhalte erfasst, Tatbestände auslegt, subsumiert, Entscheidungsvorschläge unterbreitet und dann am Ende verkündet. KI im Sinne eines solchen „Roboterrichters“ ist aber eine sehr gruselige Vorstellung. Kollege Weinmann hat ja – ich habe es nicht anders erwartet – schon auf die richtigen Rechtsvorschriften hingewiesen, die uns die Verfassung vorgibt. Die Verfassung sagt uns klar: Wir dürfen einen solchen „Roboterrichter“ nicht einführen – Artikel 92 des Grundgesetzes wurde erwähnt –, rechtsprechende Gewalt ist dem Richter anvertraut. Und die herrschende Meinung sagt: Der Richter muss ein Mensch sein, also keine KI. Ich füge noch eine hinzu – wahrscheinlich eher die allgemeine Ansicht, Herr Weirauch –: Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes sagt: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. – Und nicht der KI. Und der Richter trägt auch in letzter Konsequenz die Verantwortung für seine Entscheidung. Aber was ist, wenn wir von KI, künstlicher Intelligenz in der Justiz sprechen? Dann sprechen wir vor allem von unterstützender Tätigkeit. Da kommen wir mit dem Grundgesetz nicht in Konflikt, dann kommen wir auch nicht in Konflikt mit dem gerade heiß diskutierten AI Act, der sich ganz speziell auch zur KI in der Justiz äußert. Und wenn wir Unterstützungsinstrumente einführen, kommen wir auch zu einer Waffengleichheit mit der Anwaltschaft, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das ist auch richtig!) die ja vor allem in Massenverfahren mittlerweile den Fokus auch stark auf Automatisierung legt. In Baden-Württemberg sind wir mit KI in der Justiz schon sehr viele Schritte gegangen. Wir sind schon mittendrin. Die Stellungnahme zum Antrag zeigt auch einige Punkte. Wir haben flächendeckend die E-Akte eingeführt, die ja auch Voraussetzung ist, um überhaupt über KI nachzudenken, wir haben maschinelle Übersetzungen justizintern ermöglicht, es gibt JANO, ein Justizanonymisierungstool, mit dessen Hilfe wir Entscheidungen sehr schnell anonymisieren können und dadurch mehr Transparenz für die Entscheidungen schaffen können. OLGA ist schon mehrfach erwähnt worden, ein OLG-Assistent, der die Oberlandesgerichte vor allem bei den „Dieselklagen“ unterstützt. Es gibt Codefy, ein Programm, das bei der Erstellung eines Relationsblatts hilft, Akten strukturiert und sortiert. Es wird gerade am Landgericht Hechingen pilotiert. Wir wollen das, wenn es so weit ist, auch ausrollen. (Dr. Matthias Miller) Baden-Württemberg ist – wir haben es gehört – in der KI bundesweit federführend und wurde von Bund und Ländern auch damit beauftragt, eine KI-Plattform einzurichten. Wir sind aber erst am Beginn der Entwicklung der künstlichen Intelligenz, und die hohe Geschwindigkeit, die wir bei der KI in der vergangenen Zeit, in den letzten Monaten wahrnehmen mussten, ist schon bemerkenswert und atemberaubend. Wir wollen in Baden-Württemberg auch in Zukunft an der Spitze bleiben, und da kann ich sagen: Ich bin froh, dass wir eine Ministerin haben, die an diesem Thema sehr interessiert ist und – das nimmt man wahr, wenn man in ihr Haus hineinhört – das Thema versteht und auch die Chancen für die Justiz auslotet. Wir seitens der CDU-Landtagsfraktion unterstützen das Ministerium hier nachdrücklich in seinem Bestreben, durch die künstliche Intelligenz die Arbeit der Justiz zu erleichtern. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Bei aller Euphorie für künstliche Intelligenz müssen wir aber auch sagen: Auch die Investitionen in die Cybersicherheit müssen Schritt halten. Denn wir machen uns natürlich angreifbar. Auch die finanziellen Investitionen in die Cybersicherheit müssen erhöht werden. Die Entscheidungen – das haben wir schon mehrmals gehört – werden am Ende vom Menschen getroffen und nicht von einer Maschine. Das gilt vor allem in sensiblen Bereichen wie Verfassungsfragen, ethischen Fragen, Abwägungsfragen, aber vor allem auch im Strafrecht, in der Strafzumessung. Hier muss am Ende immer ein Mensch entscheiden. Der Jurist ist nicht nur ein versierter Rechtstechniker oder nicht ausschließlich ein versierter Rechtstechniker. Böckenförde hat da ein ganz kluges Buch geschrieben: „Vom Ethos der Juristen“. Denn der Jurist hat auch ein gewisses Ethos. Er ist eben nicht nur eine Subsumtionsmaschine, sondern hat auch ein Ethos, hat auch eine soziale Intelligenz, die er bei der Entscheidungsfindung auch anwenden muss. Deswegen ist für uns klar: Die KI kann niemals die Entscheidungen ersetzen, kann niemals den Ethos der Juristen ersetzen, sondern kann allenfalls unterstützend hinzutreten. Wir seitens der CDU-Landtagsfraktion sind auch in der Zukunft offen und interessiert an der Implementierung der künstlichen Intelligenz und werden weiterhin das Ministerium und das Land dabei unterstützen, dass wir weiterhin die Nummer 1 in der KI in Deutschland und Europa bleiben. Darauf freue ich mich und bitte auch die anderen Fraktionen um Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD und der FDP/DVP)

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