Thomas Hentschel
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seitdem mit Chat-GPT das erste frei zugängliche Tool, das auf künstlicher Intelligenz basiert, auf dem Markt ist, hat diese Technik, die künstliche Intelligenz, begonnen, die Welt mit atemberaubender Geschwindigkeit zu erobern – jedenfalls scheinbar. Wir wissen natürlich, dass dieser Prozess schon deutlich früher begonnen hat. Zusammen mit der Digitalisierung betrifft das bei uns auch die Justiz. Deshalb bin ich dankbar, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, dass Sie dieses Thema hier auch ins Plenum gebracht haben. Und ich danke für die ausführliche Stellungnahme zum Antrag. Künstliche Intelligenz ist smart, sie ist beeindruckend, sie bietet große Chancen, die überall in der Gesellschaft genutzt werden. Wir in Baden-Württemberg nutzen diese Technik längst auch in der Justiz. Das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. iode – 86. Sitzung – Mittwoch, 31. Januar 2024 Die Anwaltschaft macht sich die Digitalisierung, insbesondere die elektronische Aktenführung, das automatisierte Erstellen von Schriftsätzen, schon seit Jahren zunutze. Das ermöglicht es, in großem Stil auch Massenverfahren mit sehr umfangreichem Sachvortrag im Interesse der Mandantinnen und Mandanten anzugehen. Auch in der Justiz werden Teile dieser Technik natürlich längst genutzt. Wir sind hier in Baden-Württemberg – das möchte ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich sagen – vorn. Die E-Akte wurde 2018 zum ersten Mal im Landgericht Hechingen für alle vollständig freigeschaltet. Alle anderen Gerichte in Baden-Württemberg sind seither nachgezogen. Mehr als 17 Millionen Akten sind mittlerweile digitalisiert. Wir sind da schon ein ganzes Stück von der Papierwirtschaft in den Gerichten weggekommen. Wir in Baden-Württemberg waren damals bundesweit die Ersten. Das muss, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für den Einsatz künstlicher Intelligenz gelten. Da gebe ich Ihnen völlig recht. Die Voraussetzungen dafür haben wir geschaffen. Der gesamte Schriftverkehr liegt elektronisch vor. Damit haben wir die Möglichkeit, darauf aufbauend auch die künstliche Intelligenz zu nutzen, beispielsweise, um umfangreiche Verfahren besser und schneller einordnen zu können. Aber auch das von Ihnen angesprochene Anonymisieren der Verfahren, um es dann im Übrigen auch für die Tätigkeit der weiteren künstlichen Intelligenz zu nutzen, ist sinnvoll und wird bei uns vorangetrieben. Das ist sinnvoll, aber die schöne neue Welt hat – das haben Sie schon angesprochen – auch ihre Haken. Wir müssen bei der Einführung der künstlichen Intelligenz in der Justiz auch Augenmaß halten. Es gibt zu Recht auch warnende Stimmen, weil künstliche Intelligenz zumindest gefühlt dazu führen kann, dass uns in Teilen unseres Alltags die Kontrolle entgleiten könnte. Gerade die von Ihnen genannten Beispiele bei der Sozialprognose haben gezeigt, dass eine Tendenz besteht, tatsächlich benachteiligende Prozesse oder Entwicklungen dadurch auch noch zu verstärken. Das setzt also voraus, dass die Richterin, der Richter als die gesetzliche Richterin, der gesetzliche Richter immer auch die Hoheit über das Verfahren behalten muss. Das wird mit der Technik, die bei uns in Baden-Württemberg entwickelt wird, auch tatsächlich so umgesetzt. Wir haben jeweils gesehen, dass die Möglichkeit für die Richterinnen und Richter bestehen muss und ja auch besteht – nach dem, was wir bisher hier entwickelt und vorgestellt bekommen haben –, immer zu schauen, wie und in welchen Schritten die künstliche Intelligenz Entscheidungen trifft, damit der Mensch die Hoheit über das Verfahren behält. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für den gesetzlichen Richter die Grundvoraussetzung für eine Fortentwicklung des Rechts, und das muss auch so bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Bei der Prozessflut, die wir über die Massenverfahren in den letzten Jahren erlebt haben, ist es aber auch gut und richtig, dass künstliche Intelligenz eingesetzt wird, um die Richter bei (Thomas Hentschel) ihrer Arbeit von eintönigen und rechtlich irrelevanten Tätigkeiten, die aber als Voraussetzung zu verrichten sind, zu entlasten, beispielsweise dem Sortieren von Akten in Massenverfahren. Ein gutes Beispiel dafür sind die Herausforderungen, die sich letztlich aus der elektronischen Vorbereitung von Massenklagen ergeben, etwa bei den „Dieselklagen“, die oft dank des Einsatzes digitaler Mittel sehr schnell einen sehr großen Umfang haben. Manchmal sind das Klagen mit weit mehr als hundert Seiten Umfang, in denen es im Kern, im Wesentlichen um zwei oder drei wesentliche Aspekte geht: Motornummer, Abgasanlage und Ähnliches. Das muss vorsortiert werden. Mit dem System OLGA, das bereits seit zwei Jahren beim OLG in Stuttgart im Einsatz ist, findet diese Arbeit inzwischen automatisiert statt, und zwar in einer Form, bei der der Richter jeweils noch nachprüfen kann, wie die Sortierung denn erfolgt ist. Das ist wieder eines der Verfahren, bei denen wir im Bundesvergleich an der Spitze sind und die Dinge vorantreiben, mit Unterstützung eines sehr engagierten Teams und unserer Ministerin, mit Herrn H. sowie Mitgliedern vom OLG in Stuttgart und auch vom LG in Hechingen. Dabei wird aber immer sichergestellt, dass der Richter das Verfahren auch kontrollieren kann. So bleibt mehr Raum für die eigentliche Qualität des Urteils, für die Rechtsfortbildung. So funktioniert gute Justiz – ich sage es einmal so – auch in hoher „Bioqualität“. So bringen wir den Rechtsstaat in Baden-Württemberg weiter, und das muss auch weiterhin unser Ziel sein. Ich möchte an dieser Stelle aber gleich noch eine kritische Anmerkung machen. Diese Technik darf am Ende nicht dazu führen, dass die Anwälte dazu gezwungen werden, nur noch einen strukturierten, im Wesentlichen von Argumenten entfernten Sachvortrag zu bringen. An dieser Stelle muss sich das Verfahren an den Menschen orientieren und nicht der Mensch an der Elektronik. Wir hier in Baden-Württemberg entwickeln für diese Verfahren die richtigen Instrumente. (Glocke des Präsidenten) – Ich komme damit zum Schluss. – Die Tatsache, dass wir von den Bundesmitteln – 22 Millionen € in diesem Digitalisierungspaket – ganze 20 Millionen € allein für Baden-Württemberg abgreifen können, ist ein Zeichen dafür, dass wir hier auf einem richtigen Weg sind. Ich ermuntere Sie dazu, diesen Weg weiterzugehen. Sie haben dafür die volle Unterstützung von uns. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU und der SPD sowie des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP)
