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Miguel Klauß

AfD 31.01.2024 Sitzungen 17/86

... denn ich bin ja der demokratisch gewählte Wahlkreisabgeordnete des Wahlkreises Calw mit der Friedrich-Boysen-Realschule. Ich war dort zu Besuch und habe auch – das stimmt – Selfies gemacht. Deswegen habe ich jetzt einmal zwei Nachfragen. Erstens: Inwiefern verstoße ich gegen das Neutralitätsgebot? Ich bin nicht der Lehrer oder Schulleiter, sondern ich bin Abgeordneter. Für mich zählt kein Neutralitätsgebot. Das ist die erste Frage. Zweitens: Mit einer kleinen Recherchearbeit von mir und meinem Büro habe ich 64 Bilder – unverpixelt – bei öffentlichen Accounts von allen Fraktionen und Abgeordneten – auf dem Instagram-Account von verschiedenen Abgeordneten – gefunden, Bilder von Kleinkindern, Kindergartenkindern – ich glaube nicht, dass dort die schriftliche Einwilligung aller Eltern vorliegt –, die im Landtag gemacht wurden – die Bilder waren im Landtag – und in Schulen, in Kindergärten und auch draußen. Also, inwiefern sagen Sie jetzt, dass die AfD und meine Person hier gegen etwas verstoßen haben? Alle anderen Abgeordneten werden hier wohl anders behandelt. Das ist die Frage. Das würde ich gern einmal wissen. Danke schön. (Zuruf von den Grünen – Unruhe)

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