Daniel Born
Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Hauk das Wort. (Unruhe) Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer für mehr Spielräume subsidiär ist und für mehr Spielräume des Landes, der muss diesem Gesetzentwurf zustimmen, zumal er nur begünstigende und keine belastenden Maßnahmen für die Landwirte enthält. Wer sich jetzt dagegenstellt – – (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf von der AfD: Ja, ja!) – Sie entlarven sich ja selbst, meine sehr verehrten Damen und Herren von der rechten Front. Die Kolleginnen und Kollegen haben bereits darauf hingewiesen: Die Situation der Landwirtschaft ist nach wie vor so, wie sie vor 14 Tagen und vier Wochen auch war, weil die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen bisher noch kein Einlenken signalisiert haben. Herr Kollege Heitlinger, ich suche nicht die Schuld bei anderen. (Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP: Oh! Oh!) – Nein, überhaupt nicht. – Es ist halt einfach so, dass die deutsche Bundesregierung ihren GAP-Strategieplan nicht am 1. Januar 2022, was die Frist war, vorgelegt hat, sondern erst im März 2022. Diese zeitliche Verzögerung hat dazu geführt, dass wiederum die Europäische Kommission erst ein Vierteljahr später, also nicht im Sommer, sondern erst Ende November, Anfang Dezember den GAP-Strategieplan genehmigt hat, der dann zum 1. Januar 2023 umgesetzt werden musste. Die Begleitgesetze, die der Bund zu machen hat – das ist keine Entschuldigung, sondern eine Tatsache –, stehen im Bundesgesetzblatt, das letzte in dem vom 2. August 2023. (Der Redner hält ein Dokument hoch.) Das ist also vor einem Dreivierteljahr im Sommer letzten Jahres erfolgt. Darauf müssen wir wiederum in unserer Ausführungsgesetzgebung rekurrieren. Daraus erklärt sich auch, dass wir relativ spät dran sind. Aber, meine Damen und Herren, wir sind nicht für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik zu spät, sondern es bleibt die Frage, was nach der Umsetzung geschieht, nämlich wie das Kontrollsystem zu bewerten ist. Da sind wir genau richtig, das ist eine Punktlandung, denn beim Kontrollsystem sind wir dabei. Die ersten Zahlungen sind fristgerecht zum 1. Januar erfolgt. Alle Landwirte haben ihre Zahlungen erhalten. Im Nachgang wird kontrolliert. Dann kommen die 5 %, die entsprechenden Stichproben zum Tragen. Genau dafür gilt auch dieses Gesetz. Da sind wir, wenn man so will, genau in der Punktlandung. Ich suche also keine Schuldigen, sondern es ist einfach eine natürliche Gegebenheit, dass man in der Kaskade „Europa – Bundesrecht“ deren Rechtsetzung erst abwarten muss, bevor das Land entsprechend handeln kann. Wir haben alle Spielräume zugunsten der Landwirte ausgenutzt. Das ist ein Beispiel dafür, dass Bürokratie nicht auf-, sondern abgebaut wird. iode – 86. Sitzung – Mittwoch, 31. Januar 2024 Denn es bringt Entlastungen in der Umsetzung der Kontrolle. (Abg. Anton Baron AfD: Das erzählen Sie schon seit Jahrzehnten, Herr Hauk! – Gegenruf des Abg. Rai- mund Haser CDU: So alt sind Sie doch noch gar nicht!) – Herr Kollege Baron, es ist aber so. Dass Sie das nicht einsehen wollen, dafür kann ich nichts, dafür fehlen Ihnen wahrscheinlich die Horizonte. Aber es ist ein Entlastungsgesetz und kein Belastungsgesetz – um das mal klar zu sagen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich wünschte mir, wir würden mehr solche Gesetze verabschieden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Entlastungen sind bereits genannt. Das steht ausführlich im Gesetz drin. Der Kollege Hahn hat auch darauf rekurriert und alle weiteren Redner ebenso. Ich will einfach noch ein paar Takte zur derzeitigen Situation sagen. Die Wettbewerbsverzerrungen bleiben bestehen. Das ist ja das, was die Landwirte derzeit umtreibt, weil sich ihre Stellung im Wettbewerb zu ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen dadurch deutlich verschlechtert. Agrardiesel wird mit Ausnahme der Niederlande überall nur zum Teil besteuert. Dadurch verschlechtert sich die Wettbewerbsposition der deutschen Landwirte. Das kommt zu den sowieso schon getätigten Belastungen hinzu, die es im energetischen Sektor gibt. Dass Kosten höher geworden sind ist das eine, (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) aber dass auch staatliche Belastungen – durch die Energiesteuern und dergleichen mehr, durch die CO -Steuer, die auch auf dem Agrardiesel liegt – höher werden, ist logisch. Das heißt, diese Belastungen kommen letztendlich alle auch hinzu. Und es kommt ein Weiteres hinzu: dass die Landwirte fast die einzige Berufsgruppe neben den Gastronomen sind, der es nur schwer möglich ist, die zusätzlichen Kosten, die sich aus der steuerlichen Belastung ergeben, an den Märkten auch tatsächlich weiterzugeben. Das ist das eigentliche Problem. Denn der Endverbraucher bezieht 80 % der landwirtschaftlichen Produkte über den Lebensmitteleinzelhandel und damit über Oligopole. Dazwischen sind noch unterschiedliche Wertschöpfungsketten gestaltet. Deshalb wird es für den Landwirt schwierig, diese höheren Kosten an den Endverbraucher weiterzugeben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das ist das grundsätzliche Problem.
