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Jochen Haußmann

FDP 21.12.2023 Sitzungen 17/84

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bund hat im Bereich der Pflegeberufe jetzt noch einmal einen Schub nach vorn gemacht, ganz aktuell, mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz, mit dem er auch festgelegt hat, dass die akademische Ausbildung mit einer Ausbildungsvergütung hinterlegt wird. Ich glaube, das gibt dem einen sehr großen Schub. Der Bund hat auch anerkannt und vorgegeben, die Pflegehelferausbildung bundeseinheitlich zu regeln. Hier steht noch die Diskussion, Herr Minister Lucha, wie Sie hier im Land mit der generalistischen Pflegehelferausbildung umgehen. Wenn der Bund jetzt angekündigt hat, das zu regeln, dann ergibt es ja wenig Sinn, dass wir jetzt etwas ansetzen, womit wir in zwei Jahren die Schulen wieder vor neue Veränderungen stellen. Deswegen, glaube ich, ist es wichtig, dass man den Fokus jetzt auf den Bereich der Gesundheitsfachberufe legt. Viele andere Bundesländer sagen – Kollege Wahl hat es aufgezeigt –: „Wir warten jetzt nicht, bis die Bundesregierung das geregelt hat,“ – das war ja auch schon bei der letzten Bundesregierung ein Thema – „sondern wir gehen jetzt voran und sorgen dafür, dass die Gesundheitsfachberufe wie in anderen Bundesländern kostenfrei sind.“ Das ist dringend notwendig für die Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg. (Beifall des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) Wir haben ja eigentlich eine Situation, die man Auszubildenden in diesen Berufen – Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie –, Diätassistenten und Massageschülern gar nicht richtig erklären kann. Da hat man einerseits Schulen in öffentlicher Trägerschaft, in denen es kein Schulgeld gibt, sondern wo man noch 1 000 € Ausbildungsvergütung bekommt. Dann haben wir die privaten Schulen, die hier jetzt von allen Fraktionen gelobt wurden; dort verlangen wir ein Schulgeld in Höhe von rund 180 € im Monat von jedem Schüler, von jeder Schülerin, und es ist noch so, dass es keine Ausbildungsvergütung gibt. Man kann den Menschen in Baden-Württemberg doch nicht mehr erklären, dass eine solche Differenzierung bei uns überhaupt noch besteht. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD – Abg. Gab- riele Rolland SPD: Genau!) Deswegen: Im Sinne einer Gesundheitsversorgung – Kollege Wahl hat die Statistik bezüglich des Fachkräftemangels angesprochen – ist es für uns notwendig, jetzt nicht zu warten, sondern den Schritt zu gehen, die Schulgeldfreiheit sicherzustellen. Das hat nichts mit dem Thema Akademisierung zu tun; das unterstützen wir natürlich. Aber da müssen wir, glaube ich, vorangehen und dafür sorgen, dass die Ergänzungs- und Ersatzschulen – – Es ist schwer, zu erklären, wo man da differenziert. Also: Sorgen wir dafür, dass wir das gleich machen. Gestatten Sie mir abschließend, zum Jahresende einen kleinen Rückblick zu geben: Wie in jedem Jahr habe ich auch in diesem Jahr sehr viele Einrichtungen besucht, und zwar nicht nur im Bereich der privaten Schulen, sondern auch Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, die Verbände, die Krankenkassen und den Medizinischen Dienst. Das, was ich aus diesen Gesprächen mitnehme und was wir hören – wir sind ja in einem Dialog –, bereitet mir persönlich große Sorge im Hinblick auf die Side – 84. Sitzung – Donnerstag, 21. Dezember 2023 cherung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung in Baden-Württemberg. Wir müssen mit den Menschen in den Dialog gehen. Wir müssen aufpassen, dass unser System die Qualität erhält. Herr Minister Lucha, wir müssen auch den Mut finden, neue Wege zu gehen. Dinge, die man vor zehn, 15 Jahren geregelt hat – Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, Landesheimbauverordnung –, müssen wir auf den Prüfstand stellen. Wir müssen schauen, wo wir es den Beteiligten einfacher machen können, und wir müssen den Fachleuten auch wieder mehr Vertrauen entgegenbringen, dass sie auch vor Ort die Dinge regeln können. Hierfür gibt es auch Vorschläge. Wir dürfen uns aber nicht darauf zurückziehen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise eine Landesheimbauverordnung, die im Jahr 2009 erstellt wurde – die vielleicht auch im guten Glauben aufgelegt wurde –, Dinge vorgibt, die jetzt, 2023/2024, aufgrund dieser Entwicklungen nicht mehr passen, dass wir noch heute Pflegeheime in Baden-Württemberg schließen, die unter diese Landesheimbauverordnung fallen. Die Menschen fragen sich, wer diese Regelungen so getroffen hat. Das muss das Ziel im Jahr 2024 sein. Sie haben die FDP/DVP-Landtagsfraktion an Ihrer Seite. Wir sind bereit, hier Vorschläge mitzugehen, mitzumachen. Nehmen wir es ernst; denn es geht um die Sicherung der Versorgung im Bereich der Gesundheit und der Pflege in Baden-Württemberg. Ganz herzlichen Dank, schöne Weihnachten und alles Gute für 2024! (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU)

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