Dr. Michael Preusch
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In nahezu allen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung ist und wird die Akquise von qualifiziertem und geeignetem Personal der entscheidende Faktor für eine faire Zukunft der Menschen in unserem Land sein. Wir sprechen dabei im Übrigen nicht nur von pflegenden Ärztinnen und Ärzten, sondern auch von weiteren Therapiebereichen wie beispielsweise Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie. Sie sind nicht nur Teil eines rehabilitativen Ansatzes nach einer akuten Erkrankung, sondern in weiten Teilen auch fester Bestandteil einer Vorsorge, um effektiv vor chronischen Erkrankungen zu schützen. Es steht außer Frage, dass der wachsende Bedarf an Therapeuten durch ein entsprechendes Ausbildungsangebot gedeckt werden muss. Dieses wird in unserem Land ganz überwiegend strukturell von privaten Ausbildungsträgern geleistet. In unserem grün-schwarzen Koalitionsvertrag heißt es – ich zitiere –: Wir werden die Attraktivität der Gesundheitsfachberufe durch eine finanzielle Übergangsregelung bis zur bundesrechtlichen Lösung der Schulgeldfreiheit sicherstellen ... Dazu stehen wir ausdrücklich. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir haben dies u. a. in einigen Gesprächen mit der AG Freier Schulen Baden-Württemberg immer klargemacht. Ich darf mich für diesen Austausch an dieser Stelle recht herzlich stellvertretend bei Frau M. und bei Frau H. bedanken. In den Jahren 2023 und 2024 stellt das Land zur Finanzierung der Ersatz- und Ergänzungsschulen für Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie mehr als 100 Millionen € bereit. Knapp 10 % davon dienen – auf freiwilliger Basis – dazu, die Schülerinnen und Schüler an den Ersatz- und Ergänzungsschulen beim Schulgeld zu entlasten. Das reicht mit Sicherheit bei Weitem nicht aus, um eine vollständige Schulgeldfreiheit zu erzielen, aber es reicht, um die notwendige Eigenbeteiligung der Schülerinnen und Schüler um rund 25 % zu mindern. Größere Schritte waren angesichts der angespannten finanzpolitischen Situation, in der sich das Land befindet, zunächst nicht möglich. Ungeachtet dessen übersteigen die in Baden-Württemberg eingesetzten Mittel die Haushaltsansätze, die die meisten anderen Länder in diesem Bereich vorsehen, deutlich. Das hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass die Ausbildungsstruk- (Dr. Michael Preusch) turen in den anderen Ländern, insbesondere in den an Baden-Württemberg angrenzenden Ländern – darauf nimmt die SPD immer Bezug –, grundlegend anders sind, was eine deutlich stärkere Refinanzierung der Ausbildungskosten über das Krankenhausfinanzierungsgesetz erlaubt. Allein das macht deutlich, wie dringend wir eine bundesweite Regelung der Schulgeldfreiheit brauchen. Ein Wettbewerb der Länder, in denen ganz unterschiedliche Ausgangssituationen vorliegen, ist demgegenüber nicht zielführend. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Das neue bundeseinheitliche Finanzierungsmodell muss so ausgestaltet werden, dass es unabhängig von den historisch gewachsenen Ausbildungsstrukturen vor Ort in den Ländern zu einem angemessenen Finanzierungsmix von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern kommt. Das hat mich ein bisschen gewundert. Wir, die CDU, stehen im Übrigen auch zu den privaten Schulen, die eine hervorragende Arbeit leisten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Es darf insbesondere Baden-Württemberg mit seinen vielen freien Schulen, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind, nicht benachteiligen. Wir stehen bereit, unseren diesbezüglichen Anteil hieran zu leisten. Natürlich wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ganz genau, dass es haushaltsrechtlich gar keine Möglichkeiten gibt, über den aktuell geltenden Staatshaushaltsplan hinaus kurzfristig Mittel für die Schulgeldfreiheit zur Verfügung zu stellen. Da wir angesichts der fehlenden Prioritätensetzung des Bundesgesundheitsministers – das ist ja seine Entscheidung; Cannabis und Krankenhaustransparenzgesetz sind in diesem Punkt wohl wichtiger – nicht damit rechnen können, (Abg. Florian Wahl SPD: Ah!) müssen wir schnell zu einer Bundesländerregelung kommen, in der wir wohl die treibende Kraft sein müssen. Auf den Bund können wir uns in diesem Punkt nicht verlassen. Die Rahmenbedingungen dürfen allerdings nicht nur unter dem Aspekt – Kollege Knopf hat es gesagt – der Schulgeldfreiheit diskutiert werden. Die Ausbildung muss auch der Weiterentwicklung von Medizin und Pflege gerecht werden, weshalb wir eine Teilakademisierung der Gesundheitsberufe vorantreiben. Dementsprechend hat das Landeskabinett vorgestern einen konkreten Ausbaupfad zur Akademisierung der Berufe im Bereich Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie bis zum Jahr 2025 beschlossen. Es beinhaltet den Aufbau von rund 190 zusätzlichen Bachelor- und 30 Masterstudienanfängerplätzen in den Therapiewissenschaften bis zum Jahr 2025. Damit kann man, wenn man richtig rechnet, eine Akademisierungsquote von 14 bis 17 % bei den staatlichen Angeboten ode – 84. Sitzung – Donnerstag, 21. Dezember 2023 erreichen. Ich glaube, das muss das Ziel sein in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Fazit: In Anbetracht der großen finanziellen Unsicherheiten, denen sich das Land aktuell gegenübersieht, kann man dem Antrag der SPD leider auch nicht in einer geänderten Fassung zustimmen. Vorfestlegungen im zweistelligen Millionenbereich für die Haushaltsberatungen im nächsten Herbst und Winter ergeben keinen Sinn und zeugen von keiner verantwortlichen Haushaltspolitik. Das wäre ja so, als würde der Bundeskanzler der Gastronomie versprechen, dass es beim abgesenkten Mehrwertsteuersatz bleibe, und müsste dann feststellen, dass er es doch nicht kann, (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) oder als würde das Bundesfamilienministerium 12 Milliarden € für die Kindergrundsicherung ins Schaufenster stellen und dann erkennen, dass es gerade mal 2 Milliarden € werden, ...
