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Daniel Born

21.12.2023 Sitzungen 17/84

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 10 bis 14 können aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden. Die Fragesteller sind damit einverstanden, dass diese Mündlichen Anfragen einschließlich der Antworten durch die Landesregierung in das Sitzungsprotokoll der Plenarsitzung am 21. Dezember 2023 aufgenommen werden. Ganz herzlichen Dank. (Stellv. Präsident Daniel Born) * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – A k t u e l l e f i n a n z i - e l l e H e r a u s f o r d e r u n g e n v o n P r o j e k - t e n a u s d e m S o z i a l r a u m m i t F ö r d e r - a n t e i l e n a u s d e m B u n d e s h a u s h a l t 2 0 2 4 a) Ist der Landesregierung bekannt, vor welchen großen finanziellen Herausforderungen Projekte aus dem Sozialraum stehen, die durch die bestehende Haushaltssperre des Bundes eine Unterbrechung des Mittelflusses ab Januar 2024 befürchten müssen? b) Falls sie eine Möglichkeit der Zwischenfinanzierung solcher Projekte sieht: Plant sie, die Fachstellen und Träger zu unterstützen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Zu a: Betroffene Projekt- und Maßnahmenbereiche: Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration sind verschiedene Projekt- und Maßnahmenbereiche betroffen. Es handelt sich um Bereiche, in denen eine Förderung durch den Bund – gegebenenfalls mit Kofinanzierung durch das Land – erfolgt. Im Land sind mutmaßlich eine Vielzahl weiterer Projekte betroffen, die beispielsweise in direkter Förderung durch den Bund oder mit kommunaler Kofinanzierung erfolgen. Die Situation betrifft Projekte und zivilgesellschaftliche Träger im gesamten Bundesgebiet. Situation der Projekte: Die Problemlagen sind in den unterschiedlichen Maßnahmenbereichen – je nach Bereich, den beteiligten Partnern sowie der Finanzierungsstruktur – unterschiedlich. Oftmals sind von dem Finanzierungsengpass zivilgesellschaftliche Träger betroffen, die eine Übergangsfinanzierung aus eigenen Quellen nicht ohne Weiteres leisten können. In Aussicht steht, dass laufende Kosten – Arbeitsverhältnisse, Mieten etc. – ab Januar 2024 nicht finanziert sind. Hinsichtlich der Anstellungsverhältnisse steht im Raum, dass betriebsbedingte Kündigungen erfolgen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 13. Dezember 2023 nach der Einigung der Bundesregierung zum Haushalt 2024 mitgeteilt, dass es, aufbauend auf dieser Einigung, schnell alle Schritte geht, um den betroffenen Projekten eine nahtlose Weiterarbeit zum 1. Januar 2024 zu ermöglichen. Hierzu ist das Sozialministerium derzeit im intensiven Austausch mit dem BMFSFJ. Eine abschließende Stellungnahme ist Stand heute, 21. Dezember 2023, nicht möglich. Dem Vernehmen nach steht auf der Ebene des Bundes noch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen aus, das das weitere Vorgehen für die Bundesbehörden beschreiben soll. Für das Demokratiezentrum Baden-Württemberg hat das Sozialministerium den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits zuvor beantragt. Mit einem am 20. Dezember 2023 eingeganode – 84. Sitzung – Donnerstag, 21. Dezember 2023 genen Schreiben hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) allen Maßnahmen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Zu b: Mit Blick auf die zu Frage a angesprochenen verschiedenen Projekt- und Maßnahmenbereiche ist die Situation sehr unterschiedlich, da unterschiedliche Gestaltungen und Finanzierungsstrukturen bestehen. Eine allgemeine Aussage ist nicht möglich. Konkret hinsichtlich der durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Projekte: Das Sozialministerium hat keine haushalts- bzw. zuwendungsrechtliche Grundlage für die Zwischenfinanzierung der Projekte des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Ohne Bewilligung des Bundes gegenüber dem Sozialministerium kann auch die Bewilligung des Sozialministeriums gegenüber den Trägern vorläufig nicht erfolgen. Zuständig für die Bewilligung ist deshalb im nächsten Schritt der Bund. Vorsorglich hat die Landeskoordinierung einen Antrag auf einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ für das Demokratiezentrum beim BAFzA gestellt. Dieser wurde vom BAFzA mit Schreiben vom 20. Dezember 2023 genehmigt. Danach müssen die Träger zwar ihre laufenden Kosten zunächst aus eigenen Mitteln bestreiten, bekommen diese aber mit der Bewilligung erstattet. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . M i - c h a e l P r e u s c h C D U – O r t s u m f a h r u n g E p p i n g e n - R i c h e n a) Welche konkreten Planungen bezüglich der Realisierung einer Umfahrung des Stadtteils Eppingen-Richen bestehen derzeit, nachdem Herr Minister Hermann mir im Juli 2021 bezüglich des Maßnahmenplans zum Generalverkehrswegeplan geantwortet hatte, dass diese Umfahrung – wie die meisten erneut geprüften Neubaumaßnahmen – nicht in den Maßnahmenplan aufgenommen werde? b) Bestehen Chancen, noch in dieser Legislaturperiode – auch vor dem Hintergrund der deutlichen Erhöhung der Mittel für den Aus- und Neubau von Landesstraßen im Doppelhaushalt 2023/2024 – zu einer Neubewertung der Situation in Eppingen-Richen zu kommen bzw. ein Planungsverfahren für eine Ortsumfahrung von Eppingen-Richen zu initiieren? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: In Baden-Württemberg haben wir bereits vor einigen Jahren im Bereich Straßenbau einen Paradigmenwechsel vorgenommen, der mittlerweile von einigen anderen Bundesländern und dem Bund übernommen wurde: Erhalt und Sanierung vor Ausund Neubau. Diese weiterhin sinnvolle Vorgabe trägt dazu bei, den Flächenverbrauch im Land zu begrenzen und die zur Verfügung stehenden Mittel für die Erhaltung und die Sanierung bereits bestehender Infrastrukturen zu verwenden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dringliche Aus- und Neubaumaßnahmen vernachlässigen würden. Wir führen einen Maßnahmenplan mit zu beplanenden Landesstraßenmaßnahmen, der regelmäßig evaluiert wird. Die Ortsumfahrung Eppingen-Richen ist derzeit nicht im Maßnahmenplan des Landes enthalten. (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr) Im Jahr 2025 wird die nächste Evaluation des Maßnahmenplans durchgeführt. Im Zuge dessen wird auch die Ortsumfahrung Eppingen-Richen erneut vor dem Hintergrund einer etwaigen Aufnahme in den Maßnahmenplan betrachtet. Hinsichtlich der ersten Frage bezüglich konkreter Planungen für die Ortsumfahrung Eppingen-Richen können wir mitteilen, dass aktuell seitens des Landes keine konkreten Planungen vorliegen. Theoretisch könnte die Maßnahme im Zuge der nächsten Evaluierung im Jahr 2025 in den Maßnahmenplan aufgenommen werden. Aufgrund der Konkurrenzsituation mit anderen Maßnahmen des Landes erscheint dies derzeit jedoch unwahrscheinlich. Eine Umsetzung käme auch dann nur langfristig in Betracht und steht daher nicht im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2023/2024. Die Stadt Eppingen plant derzeit eine neue Straßenverbindung aus dem Gewerbegebiet westlich von Richen mit Anbindung an die Landesstraße nördlich von Richen in Richtung der Autobahn A 6. Diese Straße wird aufgrund einer Gewerbegebietserweiterung erforderlich und kann u. a. auch zu einer Entlastung der Ortsdurchfahrt Richen führen. Ein Förderantrag hierfür liegt bereits beim Regierungspräsidium vor, wurde aber noch nicht abschließend geprüft. Wir empfehlen, dass sich die Stadt Eppingen diesbezüglich weiterhin eng mit dem für die LGVFG-Antragsberatung zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart abstimmt, und können seitens des Verkehrsministeriums versichern, dass der Förderantrag, sofern dieser förderfähig ist, wohlwollend geprüft wird. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D e n n i s B i r n s t o c k F D P / D V P – S a n i e r u n g d e r G e h - u n d R a d w e g e a n d e r L a n d e s - s t r a ß e L 1 2 5 0 z w i s c h e n O b e r b o i h i n - g e n u n d N e u f f e n a) Wie ist der aktuelle Planungsstand der Sanierung der Gehund Radwege entlang der Landesstraße L 1250 zwischen Oberboihingen und Neuffen unter Darstellung der geforderten und tatsächlich möglichen und geplanten Qualitätsstandards? b) Wie sind die ausbleibenden Antworten des Regierungspräsidiums Stuttgart auf Nachfragen der Stadt Nürtingen und des Kreiskoordinators für den Radverkehr zu erklären? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Die Straßenbauverwaltung des Landes hat im Jahr 2018 die erste landesweite Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) für straßenbegleitende Radwege durchgeführt. Die Sa- nierung der Geh- und Radwegeverbindungen erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse dieser ZEB. Da in den betrachteten Abschnitten größtenteils Schäden der oberen Asphaltschicht, wie beispielsweise Risse oder Unebenheiten, vorzufinden sind, wird der Radweg in gleicher Breite im Hocheinbau instand gesetzt. Die Vorarbeiten wurden abgeschlossen. Der Asphalteinbau hat sich angesichts der ungünstigen Witterungsverhältnisse verschoben. Es ist geplant, die Arbeiten im Frühjahr 2024 abzuschließen. de – 84. Sitzung – Donnerstag, 21. Dezember 2023 Das Land hat einen Bedarfsplan „Radwege an Bundes- und Landesstraßen“ aufgestellt, der Lückenschlüsse im Radwegenetz sowie die wichtigsten Um- und Ausbaumaßnahmen enthält. Im ersten Schritt sollen Maßnahmen aus dem Vordringlichen Bedarf in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Der angesprochene Abschnitt ist im Bedarfsplan nicht enthalten. Ein Ausbau mit den Qualitätsstandards des RadNETZes BW ist dementsprechend nicht vorgesehen. Der Abschnitt zwischen Oberboihingen und Nürtingen-Zizishausen ist Teil des RadNETZes BW. Die anderen drei Abschnitte befinden sich außerhalb des RadNETZes BW. Es existiert eine alternative, gut ausgebaute Radwegeverbindung, die während der Bauarbeiten als Umleitungsstrecke genutzt wird. Zu b: Im Rahmen der Vorbereitung zur Baumaßnahme wurden alle beteiligten Kommunen über die Maßnahme informiert, erstmals mit E-Mail vom 1. August 2023 für die Anhörung zur Verkehrsbesprechung. Bereits in dieser E-Mail wurde mitgeteilt, dass es sich um Instandsetzungsarbeiten an den Geh- und Radwegen im Bestand handelt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat aktuell mitgeteilt, dass die von der Stadt Nürtingen versandte E-Mail vom 11. August 2023 leider übersehen wurde und daher unbeantwortet blieb. Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet dies zu entschuldigen. Am 1. September 2023 hat zu der Maßnahme die Verkehrsbesprechung stattgefunden, an der auch das Ordnungsamt der Stadt Nürtingen, die Gemeinde Oberboihingen und weitere Beteiligte entlang der Sanierungsstrecke teilgenommen haben. Die Anfrage des Kreiskoordinators für den Radverkehr vom 27. September 2023 beim zuständigen Baureferat des Regierungspräsidiums Stuttgart wurde mit E-Mail vom 29. September 2023 beantwortet. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . A l - b r e c h t S c h ü t t e C D U – P r o b l e m e m i t d e m B a h n s t e l l w e r k b e i N e c k a r g e - m ü n d a) Welche Maßnahmen hat die Deutsche Bahn ergriffen bzw. ergreift sie, um das Problem des Stellwerks in Neckargemünd mit Zugausfällen bei der S 5/S 51 in den Griff zu bekommen? b) Wo besteht aus Sicht der Landesregierung der größte Handlungsbedarf, um die Probleme aufgrund mangelnden Personals dauerhaft in den Griff zu bekommen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Im Zuge der häufigen Nichtbesetzung des Stellwerks in Neckargemünd entstehen in der Region derzeit häufiger Zugausfälle. Für die Besetzung von Stellwerken ist die DB Netz AG als Infrastrukturbetreiberin verantwortlich. Vorweg wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Land Baden-Württemberg und der DB Netz AG als Infrastrukturbetreiberin keine direkte vertragliche oder regulatorische Beziehung (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr) besteht. Für die Kontrolle und Steuerung der DB Netz AG ist deren Eigentümer, der Bund, verantwortlich. Wir gehen davon aus, dass der Bund die Lage der DB Netz AG im Blick hat und bei eventueller Notwendigkeit Nachsteuerungsmaßnahmen ergreift. In der Regel erbringt die DB Regio mit der S-Bahn Rhein-Neckar über 13 Millionen Zugkilometer pro Jahr in Baden-Württemberg und angrenzenden Bundesländern weitgehend zuverlässig. In Bezug auf die oben geschilderte Situation ist besonders ärgerlich, dass durch den Ausfall von Stellwerkspersonal im Bahnhof Neckargemünd gleich zwei Strecken nicht nutzbar sind, die sich in anderen Fällen als Alternativstrecken ergänzen könnten. Die DB Netz AG wurde im vorliegenden Fall um Stellungnahme gebeten. Sie gibt an, dass es – wie bei anderen Unternehmen in der Region – derzeit einen deutlich erhöhten Krankenstand bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebe. Leider gelinge es nicht immer, Krankheitsfälle zu kompensieren, da sie mitunter sehr kurzfristig erfolgten. Bei Fahrdienstleiterinnen und Fahrdienstleitern im Stellwerk handle es sich um Fachkräfte, die nur sehr schwer zu ersetzen seien. So müssten diese für die jeweilige Stellwerkstechnik und Region ausgebildet sein und für die örtlichen Gegebenheiten eingearbeitet werden. Weiter gibt die DB Netz AG an, dass zur Besserung der Situation in Neckargemünd derzeit zwei zusätzliche Personalkräfte ausgebildet würden und ab Ende Januar 2024 zum Einsatz kommen könnten. Nur mit mehr Fachpersonal können wir erreichen, dass auch zukünftig alle Züge zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort sein können, um Reisende zu befördern. Die Landesregierung hat bereits verschiedene Schritte initiiert, um ergänzend zu den Bemühungen der Unternehmen mehr Personal in die Branche zu bringen. Genannt seien hier exemplarisch die Personalgewinnungsoffensive für den ÖPNV und das Projekt zur Ausbildung von Geflüchteten im Berufsfeld der Lokführenden. Für die Besetzung von Stellwerken ist – wie oben bereits geschildert – die DB Netz AG als Infrastrukturbetreiberin verantwortlich. Gern unterstützen wir auch die DB Netz AG im Rahmen unserer Kampagnen, sofern dies gewünscht ist. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – B ü r o - k r a t i e a u f - o d e r - a b b a u ? D a s A g i e r e n d e r L a n d e s r e g i e r u n g b e i d e r „ K u - c h e n s t e u e r “ i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g a) Wie waren die zeitlichen Abläufe bei der Frage nach der Umsatzsteuerpflicht an den Schulen in Baden-Württemberg, beginnend seit der Bekanntgabe der neuen europarechtlichen Regelungen über deren Umsetzung in Bund und Land bis hin zur Bekanntgabe der konkreten Regelungen an den Schulen, jeweils inklusive der Nennung von Informationsströmen der politischen Ebenen (EU, Bund, Land) sowie innerhalb der beteiligten Ministerien des Landes? b) Aus welchen Gründen wurde, nachdem die europarechtliche Neuregelung seit Langem bekannt ist, erst Mitte November 2023 eine mehrseitige Handreichung an die Schulen des Landes weitergegeben, die schließlich kurzfristig doch wieder für obsolet erklärt wurde? ode – 84. Sitzung – Donnerstag, 21. Dezember 2023 Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Zu a: Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Bund bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand eine strenge Auffassung vertritt und mögliche Ausnahmen in diesem Bereich äußerst eng handhabt. Hintergrund sind die zwingenden europarechtlichen Vorgaben, die den Bundesgesetzgeber im Jahr 2015 veranlassten, die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand neu zu regeln. Die Neuregelung wurde mit einer langjährigen optionalen Übergangsfrist versehen. Diese wurde mehrfach verlängert und endet spätestens zum 31. Dezember 2024. Die Ressorts werden bei der Ermittlung der von der Neuregelung umfassten Sachverhalte durch die zentrale umsatzsteuerliche Unterstützungsstelle im Finanzministerium unterstützt. Die Umsetzung ist Aufgabe des jeweiligen Ressorts. Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben auf die drängendsten Fragen zur Neuregelung mittels mehrerer Anwendungsschreiben reagiert. Ferner werden weiterhin fortlaufend Anwendungsfragen zur Neuregelung abgestimmt. Aufgrund der Presseberichterstattung im Mai 2022, wonach an baden-württembergischen Schulen Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kuchenverkäufen bestünden, informierte das Finanzministerium das Kultusministerium und das Innenministerium über die umsatzsteuerliche Behandlung von Kuchenverkäufen. Um hier eine praktische Hilfestellung zu geben, wurden die umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen anhand zahlreicher praktischer Beispiele dargestellt. Diese Darstellung beruhte auf der strengen Auffassung des Bundes bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Demgegenüber vertrat das Bayerische Landesamt für Steuern in einer Verfügung bei Umsätzen von Elternbeiräten eine deutlich großzügigere Position, wonach Umsätze von Elternbeiräten in vielen Fällen nicht der Umsatzsteuer unterlägen. Da der Bund auf Nachfrage des Finanzministeriums gegen eine solche Ausnahme keine Einwände hatte, veranlasste das Finanzministerium Anfang Dezember den Erlass einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, die für die badenwürttembergischen Schulen bei klassischen Tätigkeiten des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung eine großzügigere Handhabung ermöglicht. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat die Verfügung zwischenzeitlich in den badenwürttembergischen Finanzämtern bekannt gegeben. Zugleich hat das Finanzministerium die oben genannte Darstellung zu den Kuchenverkäufen deutlich verkürzt. Damit wird dem praktischen Anliegen nach einer möglichst knappen und prägnanten Darstellung bei den Kuchenverkäufen Rechnung getragen. Sowohl die Verfügung der Oberfinanzdirektion als auch die steuerliche Darstellung des Finanzministeriums werden dem Kultus- und dem Innenministerium voraussichtlich noch in dieser Woche übersandt. Zu b: Der Gesetzgeber hat im Kalenderjahr 2022 die Übergangsfrist in Bezug auf den verpflichtenden Anwendungszeitraum der europarechtlichen Neuregelung um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Dadurch ergab sich zunächst kein Handlungsbedarf, die Schulen frühzeitiger zu informieren. *

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