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Andrea Lindlohr

21.12.2023 Sitzungen 17/84

Die Gebietskulisse kann nicht laufend verändert werden. Die Gebietskulisse hat einen Stichtag, und der muss bestehen bleiben. Das sind alles Eingriffe in Eigentumsrechte usw. Da wird zivil nicht wenig geklagt, glaube ich, und das Ganze ist nur dann rechtssicher und nützt nur dann Mieterinnen und Mietern, wenn die Gebietskulisse aufgrund des Gutachtens mit einem Stichtag – alle Daten müssen dem Grunde nach gleichwertig sein – bestehen bleibt. Dazwischen kann nicht zu- und abgewählt werden. Deswegen gibt es diese Zeiträume, und deswegen braucht man in regelmäßigen Abständen dann neue Gutachten. Da gibt es bestimmte Kriterien. Im BGB steht dazu Grundlegendes, und das wird dann entsprechend ausgeführt. Das Gutachten von damals ist, meine ich, auch öffentlich und insoweit bekannt. Habe ich etwas übersehen? Nein.

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