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Andrea Lindlohr

21.12.2023 Sitzungen 17/84

Der Bund gibt uns vor, dass wir eine Mindestkofinanzierung von 30 % leisten müssen. Zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2023/2024 hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt – und der Landtag hat es hier als Haushaltsgesetzgeber auch mehrheitlich beschlossen –, dass wir dies in der Grundplanung übertreffen sollen und 35 % vorsehen. Wie sich das mit der Aufstockung hochrechnet, habe ich jetzt nicht nachgeprüft. Wir sehen selbstverständlich einen großen Bedarf für die sehr wichtige Aufgabe der Wohnraumförderung im Land. Wir sehen auch weiter Antragseingänge. Sie können sich vorstellen – wahrscheinlich geht es Ihnen in Ihren Gesprächen auch so –, dass es Diskussionen gab: Jetzt gibt es eine große Baukrise, die Zinswende ist da, Materialien sind teuer. Kommt jetzt der Einbruch an Anträgen? Das ist bisher nicht der Fall. (Staatssekretärin Andrea Lindlohr) Ich kann nicht sagen, wie es im Jahr 2024 aussieht. Aber vielleicht kann man schon sagen, dass es etwa vor einem Jahr die Diskussion gab, das erledige sich irgendwie – doch das ist nicht der Fall, und das ist gut. Wir sind froh, dass so viele, die sozialen Mietwohnraum und auch soziales Eigentum aufgrund ihrer niedrigeren Einkommensgruppe schaffen wollen, noch dabei sind, ihre Projekte zu verwirklichen. Wir, das Ministerium, wären selbstverständlich sehr dankbar, wenn wir für diese große Aufgabe vom Haushaltsgesetzgeber, dem Parlament, für den kommenden Doppelhaushalt höhere Mittel bewilligt bekommen würden. Das werden wir dann entsprechend Ihrer Entscheidung als Haushaltsgesetzgeber sehen. Daher: Bis zum Doppelhaushalt ist es lange hin. Wir nehmen jeden Euro dankbar entgegen.

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