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Jonas Hoffmann

SPD 21.12.2023 Sitzungen 17/84

Meine Frage schließt an Ihre Ausführungen an und geht eher noch einmal in den Bereich der Kommunen. Haben die Kommunen im jetzigen rechtlichen Rahmen konkret die Möglichkeit, quasi die Anzahl von Anbietern – auf dem, sage ich einmal, sehr wilden, weil auch dynamischen Markt – einzuschränken, z. B. durch Vorgaben oder durch Ausschreibung, damit eben nicht mehr die Geräte von fünf oder sechs Anbietern da sind? Kann z. B. durch eine Ausschreibung, die dann von zwei oder drei Anbietern gewonnen wird, die Zahl der Fahrzeuge, die im Stadtraum verfügbar sind, eingeschränkt werden, ohne die Nutzung einzuschränken? Denn E-Scooter ermöglichen jetzt natürlich auch Menschen Mobilität, die davor nicht mobil waren, indem sie neue Mobilität möglich machen.

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