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Elke Zimmer

21.12.2023 Sitzungen 17/84

Herr Präsident! Lieber Kollege Weirauch, Sie haben es gerade schon gesagt: Die Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge, also der E-Scooter, im Juni 2019 war von großen Hoffnungen begleitet. Sie war von der Hoffnung begleitet, dass die E-Scooter einen Teil der nachhaltigen Mobilitätswende und Teil ebendieser letzten Meile sein können. Schon bei der Zulassung gab es jedoch warnende Stimmen. Sie haben genau davor gewarnt: Wo können die E-Scooter abgestellt werden? Führt das nicht zu Chaos auf den Gehwegen? Diese Befürchtungen sind insbesondere vonseiten der Behindertenverbände und von Interessengruppen, die sich für die Belange von Fußgängern einsetzen, geäußert worden. Jetzt, knapp dreieinhalb Jahre später, sehe ich sie, wenn ich durch Mannheim gehe – das werden auch Sie kennen, Herr Kollege –, allenthalben, überall stehen und leider oft da, wo ich als Fußgängerin gern laufen würde. Daher: Es liegt oft eine Gefährdung vor. Achtlos abgestellte E-Gefährte stehen oft da, wo sie nicht hingehören. Menschen mit Kinderwagen, mit Rollator oder mit Rollstuhl kommen oft nicht mehr durch. Auch ich, die ich im Moment keines dieser Gefährte nutze, komme oft nicht durch. Das muss man so konstatieren. Wir haben dadurch Hindernisse, die oft unüberwindlich sind, und wir haben Stolperfallen. In der Regel handelt es sich bei den Gefährten, die da stehen, um gewerblich genutzte E-Scooter und nicht um die, die man privat besitzt. Es gibt Kommunen, die dieses Problem über Sondernutzungserlaubnisse lösen. Wir haben jedoch keine einheitliche Rechtsprechung dazu, was gerade das Abstellen der E-Scooter angeht. Im Jahr 2020 gab es im Bundesrat Versuche, die Situation über eine Ergänzung der StVO zu ändern. Zu unserem Leidwesen fand dieser Vorschlag im Bundesrat damals keine Mehrheit. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Was haben wir seit Februar getan? Es gibt einen Bund-Länder-Dialog, der genau zu diesem Thema eingerichtet wurde, als es E-Scooter erstmals gab. Er hat im Sommer getagt. Wir haben die Sitzung im Sommer dazu genutzt, auszuloten, ob es Bundesländer gibt, die mit uns gemeinsam versuchen, nochmals eine Initiative im Bundesrat zu starten. Leider, muss man sagen, gibt es die erforderliche Mehrheit unter den Bundesländern im Moment nicht. Daher sind uns da gerade die Hände gebunden. Das ist etwas, woran wir weiter arbeiten. Die Ebene ist tatsächlich der Dialog. Im Moment gibt es bei den anderen Bundesländern jedoch keine Bereitschaft, da etwas zu verändern. Wir arbeiten gerade im Rahmen der Fußverkehrsstrategie an diesem Thema. Da geht es auch darum: Wie können wir Gehwege freiräumen? Sie wird im nächsten Jahr vorliegen. Ich kann jetzt noch keine Ergebnisse verkünden. Aber wir haben es auch da auf dem Schirm.

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