Dr. Boris Weirauch
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema E-Scooter beschäftigt viele von uns auch in den Wahlkreisen. Gerade in Großstädten sind E-Scooter teilweise kaum mehr aus dem Straßenraum wegzudenken – mit all den Vorteilen, die E-Scooter mit sich bringen, aber auch mit all den Nachteilen, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Stimmt!) gerade was die verkehrliche Situation, aber auch die Suche nach Parkraum für E-Scooter angeht, die nicht immer da stehen, wo sie stehen sollen, sondern teilweise auch quer auf dem Gehweg liegen. Deswegen gibt es da auch immer wieder Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern. In meiner Frage an die Landesregierung nehme ich Bezug auf einen Antrag meines geschätzten Kollegen Jonas Hoffmann ode – 84. Sitzung – Donnerstag, 21. Dezember 2023 aus dem Februar. In der Stellungnahme zu diesem Antrag hat die Landesregierung angekündigt, sich auf Bundesebene für sogenannte Sondernutzungserlaubnisse auf kommunaler Ebene starkzumachen. Die Kommunen werden also quasi ermächtigt, Sondererlaubnisse auszusprechen. Das hängt auch damit zusammen, dass man dann gegebenenfalls in eine weiter gehende Konzessionierung bezüglich der E-Scooter-Anbieter gehen könnte. Ich wollte auf diesem Weg nachfragen, wie weit denn die Bemühungen des Verkehrsministeriums an dieser Stelle sind. Deswegen würde mich interessieren: Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung mit welchem Ergebnis unternommen, um auf eine rechtliche Klärung der Sondernutzungserlaubnis als Möglichkeit zur räumlichen Regulierung von E-Scootern hinzuwirken, wie sie es in der Stellungnahme zum Antrag Drucksache 17/4302 angekündigt hat? Vielen Dank.
