Dr. Boris Weirauch
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Eine Frage habe ich noch dazu. Der Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist für das erste Quartal oder zumindest bis zum Frühjahr angedacht. Sie sagen jetzt, der VGH hat fünf Monate Zeit, die Urteilsbegründung schriftlich vorzulegen. Sehen Sie aktuell Auswirkungen auf den Erörterungstermin, so, wie er derzeit vonseiten des Regierungspräsidiums geplant ist? Besteht die Möglichkeit, dass der Erörterungstermin deswegen noch nach hinten verschoben wird?
