landtag-bw.de ↗

Daniel Lede Abal

GRÜNE 20.12.2023 Sitzungen 17/83

Namentliche Abstimmung! – Unruhe) dass ausgerechnet Sie sich hier als Sprachpolizei aufspielen. Sie haben sich in der Tat in einem Potemkinschen Dorf verirrt. Denn wer verordnet eigentlich in dieser Landesregierung, dass irgendjemand gendern müsse? Und woher nehmen Sie die bis heute nicht belegte absurde Behauptung, (Abg. Anton Baron AfD: Universitäten!) dass in Baden-Württemberg verordnet sei, Schülerinnen und Schüler, die nicht gendern, zu benachteiligen? (Abg. Anton Baron AfD: Da gibt es genug Fälle! Da müssen Sie sich erkundigen!) Dazu haben Sie in dieser langen Zeit nicht einen einzigen Beweis vorgelegt, sondern Sie behaupten einfach Dinge, die nicht stimmen, und jagen Dingen hinterher, die es gar nicht gibt. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Sie doch auch! – Abg. Anton Baron AfD: An den Universitäten! Herr Strobl, informieren Sie sich erst einmal!) Ich habe mich soeben, Herr Fraktionsvorsitzender, bei der Staatssekretärin und beim Staatssekretär im Kultusministerium informiert und mir genau diese Information noch einmal bestätigen lassen. Verbreiten Sie hier also keine Unwahrheiten! (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Zuruf der Staatssekretärin Sandra Bo- ser – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Ach so, über Schulen!) Ganz ernsthaft gesprochen: Es geht hier natürlich auch um gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Fragen, wie Sprache geschlechtergerecht zu gestalten ist. Die alleinige Diskussion über orthografische Regeln oder über die Rechtschrei- (Minister Thomas Strobl) bung führt nicht zur Lösung, denn Sprache spiegelt gesellschaftliche Entwicklungen wider – und nicht umgekehrt. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Die Landesregierung wirkt für den Bereich der Kommunikation der Landesbehörden hinsichtlich geschlechtergerechter Sprache auf die Einhaltung des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung und der Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung hin. Das heißt, für die Rechtssprache gilt die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen in der dazugehörenden Anlage 1; ich habe es Ihnen schon einmal gesagt. In den Regelungsrichtlinien sind im Einklang mit den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung vom 26. März 2021 insbesondere grundlegende Festlegungen getroffen, um die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Rechtssprache zum Ausdruck zu bringen. Vorrangig soll dies durch geschlechtsneutrale Formulierungen wie geschlechtsneutrale Substantive, Adjektive oder Adverbien, Substantivierungen im Plural, die Verwendung des Passivs oder des Fragepronomens „Wer“ geschehen. Dagegen, meine Herren von der AfD, sind Schreibungen mit großem I inmitten eines Wortes, mit Schrägstrich, mit Klammern oder mit sonstigen Verrenkungen wie mit einem Sternchen nicht erlaubt. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Super!) In der Verwaltungssprache orientieren sich die Landesbehörden grundsätzlich an den Vorgaben zur Rechtssprache. Bei mir im Innenministerium jedenfalls wird nicht gegendert. Es ist ein Phantomproblem, das Sie offensichtlich haben. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir werden in der Landesregierung freilich die Entwicklung der Sprache weiter sachlich analysieren und kluge Schlüsse daraus ziehen. Sicher ist jedenfalls: Eine Nachhilfe in Deutsch, in Grammatik, in Stilkunde und in Orthografie brauchen wir durch die AfD nicht. Bei Phantomschmerzen, meine Herren von der AfD, empfehle ich Ibuprofen oder Tramadol, oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. (Heiterkeit – Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ist alles vergriffen! – Abg. Miguel Klauß AfD: Gibt es leider nicht mehr! Mangelware! Fiebersaft gibt es auch nicht mehr! – Weitere Zurufe)

Alle Reden von Daniel Lede Abal Protokoll ↗