Daniel Lede Abal
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt unter Punkt 5 ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung der Landesverfassung von Baden-Württemberg vor. Die gewünschte Neuregelung sieht vor, dass Mitglieder der Landesregierung keine andere Staatsangehörigkeit haben sollen als die deutsche. Dieser Vorschlag verstößt gegen europäisches Recht, und er verstößt gegen das Grundgesetz. Wir sehen auch keine Notwendigkeit, etwas zu regeln, was jetzt 70 Jahre lang nicht in der Landesverfassung geregelt worden ist und auch keinerlei Konflikte hervorgerufen hat – außer offenbar in der Gedankenwelt der AfD-Fraktion. Der Gesetzentwurf ist deshalb verfassungswidrig, (Abg. Anton Baron AfD: Ihr Bundeshaushalt war doch auch verfassungswidrig!) de – 83. Sitzung – Mittwoch, 20. Dezember 2023 weil er deutschen Staatsbürgern das in der Verfassung der Bundesrepublik, also im Grundgesetz, garantierte Recht nehmen will, öffentliche Ämter auszuüben. (Abg. Anton Baron AfD: Ihr Bundeshaushalt!) Es passt auch zur Stimmungsmache der AfD, Eingebürgerte oder Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit zu Bürgerinnen und Bürgern zweiter Klasse zu machen. (Abg. Anton Baron AfD: Bundeshaushalt!) Wir werden das nicht zulassen – weder dass Sie Menschen verfassungsmäßig garantierter Rechte berauben noch dass Sie Eingebürgerte sowie Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler zu Staatsangehörigen zweiter Klasse machen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Andreas Deuschle CDU) Abgesehen davon ist der Versuch hier auch wirkungslos. Das Grundgesetz hat es klar geregelt. Es wäre also auch eine völlig wirkungslose Landesnorm. Rednerinnen und Redner aller Fraktionen haben Sie auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen, was Sie allerdings nicht dazu bewogen hat, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Sie beschwören zur Begründung angebliche Loyalitätskonflikte und haben dazu ganz gezielt den Finanzminister Danyal Bayaz ins Visier genommen und haben ihn quasi in diesen Ruch gestellt. Das finde ich schon ziemlich bodenlos, was Sie hier gemacht haben. Das kann man auch in der Drucksache zum Gesetz und in den Äußerungen der Fraktionen nachlesen, die diese in den Beratungen dazu mehrfach gemacht haben. Wenn es angebracht ist, hier Loyalitäten in Zweifel zu ziehen, ist es die Loyalität der AfD gegenüber dem Grundgesetz, gegenüber unserer Staatsordnung, gegenüber den Rechten. Ich glaube, da gibt es begründete Zweifel, warum diese Loyalität angezweifelt werden kann. Sie haben in Ihrer Partei und auch hier im Landesverband Personen, die sehr offen und offensichtlich im Geiste der Interessen Russlands wirken. Neuerdings gibt es – das kann man auch öffentlich nachlesen – eine sehr interessante Diskussion über die Nähe Ihres Spitzenkandidaten für die Europawahl zu China. Man kann jedenfalls festhalten: Ihr Interesse gilt vielem, aber nicht dieser Staatsordnung und nicht dieser Verfassung. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP)
