Daniel Born
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Binder von der SPD-Fraktion? Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Derzeit nein. Voraussetzung hierfür ist immer eine Analyse der konkreten Fallsituation. Aktuell ist das im besonderen Maß erforderlich; denn auch wenn beide Fälle zeitlich eng beieinanderliegen, unterscheiden sie sich doch deutlich. Die Entweichung vom 30. Oktober ereignete sich bei einer Ausführung zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit. Wir haben uns hier im Parlament bereits eingehend mit Details dieses Falls befasst, sodass ich mich an dieser Stelle kurzfassen möchte. Nach sieben bereits durchgeführten Ausführungen sollte der Gefangene, der sein Recht auf Ausführungen teilweise gerichtlich erstritten hatte, im Rahmen der achten Ausführung seine Familie und Kinder treffen und etwas einkaufen. Für die erstrebte Erhaltung der Lebenstüchtigkeit waren das vertretbare Ziele. Der Gefangene wurde durch zwei Bedienstete bewacht, und ihm war eine sogenannte elektronische Fußfessel angelegt. Die Bewachung muss ständig und so unmittelbar erfolgen, dass der Gefangene sofort greifbar ist. Die Flucht in dem konkreten Fall legt nahe, dass die beiden Bediensteten dem nicht entsprochen haben, also ein Individualverschulden vorliegt. Insofern wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Ergänzend zu dem uns bisher bekannten Sachstand haben unsere Nachforschungen nunmehr ergeben, dass die Polizeiinspektion Germersheim am 30. Oktober als Ad-hoc-Maßnahme eine Fahndung zwar in das polizeiliche System INPOL eingestellt hat, eine Ausschreibung im Schengen-Informationssystem zunächst aber nicht initiiert wurde. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat die vorläufige Schengen-Fahndung dann am 31. Oktober, also am Folgetag, ausgelöst. Die Entweichung vom 14. Dezember lag anders. Der Gefangene, der mit Handschließen und an einen Bediensteten gefesselt war, konnte nach bisherigen Erkenntnissen entkommen, weil ein Dritter eine Waffe eingesetzt hat. (Zuruf von der SPD: Weil der wusste, wo er ist!) Der Waffeneinsatz durch einen Fluchthelfer stellt eine Sondersituation dar – und eine Konstellation, die, soweit sich die Fälle nachvollziehen lassen, in Baden-Württemberg bislang nicht aufgetreten war. Nach den vorläufigen Erkenntnissen der Justizvollzugsanstalt hat sich der Fall im Einzelnen wie folgt zugetragen: Der Gefangene war seit Juli 2021 bereits insgesamt 25 Mal ohne Vorkommnisse zu Arzt-, Klinik- und Gerichtsterminen ausgeführt worden. Am 14. Dezember wurde er zu einer Folgebehandlung in die Kieferklinik Ludwigshafen vorgeführt. Am Abend zuvor war er in der Anstalt ohne nähere Information zu Details über einen Facharzttermin am Folgetag informiert worden. Nach Beendigung der Behandlung in der Klinik wurde der Gefangene von zwei Bediensteten zum Transportfahrzeug zurückgebracht. Dabei war er mit Handfesseln und an einen er- (Ministerin Marion Gentges) fahrenen Vorführbeamten gefesselt. In der geöffneten Tür des Fahrzeugs wurde die Fesselung an den Beamten gelöst, damit der Gefangene in das Fahrzeug einsteigen konnte. In diesem Moment hat sich der Gefangene in Richtung eines Dritten losgerissen, der sich wohl nicht erkennbar von hinten auf einem Motorroller genähert hat. (Zuruf von der SPD – Gegenruf des Abg. Andreas Deuschle CDU: Die SPD weiß alles!) Der Beamte, an den der Gefangene zuvor gefesselt war, ist dem flüchtigen Gefangenen sofort gefolgt, als der Fahrer des Rollers eine Schusswaffe aus geringer Entfernung auf den Beamten richtete. Der Gefangene war inzwischen – noch immer mit den Handschließen gefesselt – auf den Sitz des Rollers gelangt. Der Gefangene hat den Beamten durch einen Zuruf davor gewarnt, näher zu kommen. Der Fahrer des Rollers hat einen Schuss in die Luft abgegeben. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich bei der Waffe vermutlich um eine Scheinwaffe handelte, zum Glück und für die Beamten nicht erkennbar. Wir haben uns diesen Fall im Einzelnen angeschaut. Zu gänzlich allen Detailfragen sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Aus aktueller Sicht ist einzig zu beanstanden, dass die Vorführungsabteilung der JVA neben dem erfahrenen Vollzugs- oder Vorführbeamten entgegen ausdrücklicher Vorgaben für diese Vorführung nicht einen zweiten Justizvollzugsbeamten, sondern einen auszubildenden Justizwachtmeister eingeteilt hatte. Das stellt einen Regelverstoß dar, dem wir weiter nachgehen, der aber nach dem, was wir bislang wissen, nicht ursächlich für das Entweichen war. Ich möchte jetzt auf die Kritik der SPD eingehen. Die Behauptung, es hätte bislang keine entsprechenden Vorgaben gegeben, ist falsch. Auch die Behauptung, der Vorfall in Ludwigshafen hätte durch neue Vorschriften in Reaktion auf die Flucht in Germersheim verhindert werden können, ist unzutreffend. (Abg. Sascha Binder SPD: Warum haben Sie dann jetzt gehandelt? Das ist doch widersprüchlich!) Es besteht ein detailliertes Regelwerk zur Gestaltung von Ausführungen und zu Sicherheitsvorkehrungen. (Abg. Sascha Binder SPD: Dann hätten Sie doch jetzt gar nicht handeln müssen!) Das betrifft selbstverständlich auch Regelungen zur Information über Termin und Ort von Ausführungen. Im Sicherheitshandbuch der Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg ist zum Transport von Gefangenen schon bisher vorgegeben, dass dem Gefangenen Tatsache und Zeitpunkt des Transports möglichst spät mitgeteilt werden, sodass er zwar noch die nötigen Vorbereitungen in der Justizvollzugsanstalt treffen, nicht aber über berechtigte Fälle hinaus Dritte außerhalb der Anstalt verständigen kann. Speziell für Ausführungen zu Ärzten und in Krankenhäuser sieht das Sicherheitshandbuch vor, dass zur Vermeidung von Begegnungen mit Angehörigen oder Sympathisanten des Gefangenen am Ort der Behandlung Absprachen über Termine nach Möglichkeit nicht im Beisein des Gefangenen getroffen werden. Dem Gefangenen ist ein Termin erst kurzfristig mitzuteilen. iode – 83. Sitzung – Mittwoch, 20. Dezember 2023 Diese seit Jahren bestehenden Regelungen haben wir im Wege eines Erlasses am vergangenen Freitag nochmals verdeutlicht (Zuruf von der SPD: Aha!) und nachgeschärft. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Wie nachgeschärft?) Termine für geplante Ausführungen, insbesondere aus medizinischen Gründen, aber auch zu Behörden, dürfen den Betroffenen danach erst unmittelbar vor dem Verlassen der Vollzugseinrichtungen bekannt gegeben werden. Wenn Sie das jetzt aber mit der Entweichung in Germersheim vergleichen und auf diesen Fall übertragen, dann vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Weil es sich bei den beiden Arten von Ausführungen, Erhalt der Lebenstüchtigkeit einerseits (Abg. Sascha Binder SPD: Um das geht es doch gar nicht!) und zwingend notwendige Kliniktermine andererseits, um völlig unterschiedliche Vorgänge handelt, sind auch die Sicherheitsvorkehrungen völlig unterschiedlich. (Abg. Andreas Deuschle CDU: So ist es! – Abg. Sa- scha Binder SPD: Nein! Beide hatten gemeinsam, dass vorher klar war, wo es hingeht!) – Ich werde auf das, was Sie jetzt hineinrufen, noch kommen. Hören Sie zu. Anders als bei Ausführungen aus medizinischen Gründen muss eine Ausführung zur Ermöglichung einer Zusammenkunft mit der Familie den zu treffenden Angehörigen rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Ehefrau muss sich Urlaub nehmen, die Kinder möglicherweise in der Schule entschuldigt werden, damit dieses Treffen überhaupt stattfinden kann. Solche Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit dürfen aber nur gewährt werden, wenn bei dem Gefangenen bei Ex-ante-Betrachtung, also im Vorhinein – dabei handelt es sich um komplexe Prognoseentscheidungen, die sich im Einzelfall auch als falsch erweisen können –, keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht. Bei der Ausführung selbst sind die Gefangenen sodann ständig und unmittelbar zu beaufsichtigen. Das bedeutet die jederzeitige körperliche Erreichbarkeit des Gefangenen. Auf diese Regelungen zur unmittelbaren Beaufsichtigung, die im Übrigen seit Jahren bestehen, und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der elektronischen Fußfessel haben wir in einem Erlass an die Vollzugsanstalten schon in Reaktion auf den Vorfall vom 30. Oktober nochmals ausdrücklich hingewiesen und deren Einhaltung mit Nachdruck angemahnt. Arzt- und Gerichtstermine müssen dagegen unabhängig von einer möglicherweise bestehenden Flucht- oder Missbrauchsgefahr absolviert werden. Auch um diese Ausführungen weitestgehend zu vermeiden, bauen wir die Nutzung der Teleme- (Ministerin Marion Gentges) dizin im Justizvollzug weiter aus. Allein in diesem Jahr hatten wir über 7 000 telemedizinische Behandlungen, davon über 2 000 telemedizinische Bereitschaftseinsätze; das ist mehr als in allen Jahren zuvor. Dies vermeidet ansonsten notwendige Ausführungen. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Daniela Evers und Michael Joukov GRÜNE) Auch für gerichtliche Anhörungen wollen wir digitale Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Dazu läuft bereits ein Modellprojekt am Landgericht Tübingen. Die Maßnahmen für die Sicherung der zwingenden Arzt- und Gerichtstermine sind, weil sie auch bei bestehender Fluchtoder Missbrauchsgefahr durchgeführt werden müssen, viel weiter gehend als bei den Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit. Dazu steht den Justizvollzugsanstalten ein System aus Sicherheitsvorkehrungen mit unterschiedlichen Eskalationsstufen zur Verfügung. Vor einer derartigen Ausführung prüft die Justizvollzugsanstalt, unter welchen Sicherheitsvorkehrungen sie durchzuführen ist. Dabei erfolgt die Festlegung der Zahl der begleitenden Bediensteten und die Anordnung der Fesselungsart, also ob der Gefangene an den Händen, an den Füßen oder auch an einen Bediensteten gefesselt wird. Es ist auch möglich, das Führen von Schusswaffen – die jede Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg besitzt – anzuordnen. Und wenn von einem besonders hohen Gefährdungspotenzial auszugehen ist, stehen außerdem speziell ausgebildete und ausgestattete Beamte der Sicherheitsgruppe zur Verfügung. Darüber hinaus prüfen wir weiter, an welchen Stellen es notwendig ist, den Justizvollzugsanstalten noch konkretere Vorgaben zu machen. Eine konkrete, bereits identifizierte Maßnahme betrifft die Situation, in der die Fesselung des Gefangenen an den Bediensteten beim Einsteigen in das Fahrzeug gelöst wird. Die aktuelle Sicherheitsvorschrift sieht vor, dass die Fessel vor dem Fahrzeug gelöst werden kann. Auch wenn es im vorliegenden Fall aufgrund der waffenbedingten Bedrohungslage nicht entscheidend gewesen sein dürfte, ändern wir das. Künftig soll ein Gefangener von der Fesselung an den Bediensteten erst gelöst werden, (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) wenn er bereits im Fahrzeug sitzt, sodass er am Verlassen des Fahrzeugs noch besser gehindert ist. Hinsichtlich der Fälle der verfassungsrechtlich gebotenen Ausführung zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) wurde in dem aktuellen Erlass vom vergangenen Freitag die Zahl der Hinwendungsorte eingeschränkt und die Begrenzung des Informationsstands zur konkreten zeitlichen und örtlichen Ausgestaltung vorgegeben. (Abg. Jonas Weber SPD: Fünf nach zwölf!) Eine genaue Bekanntgabe des Ablaufs und der konkret in Aussicht genommenen Hinwendungsorte hat zu unterbleiben. de – 83. Sitzung – Mittwoch, 20. Dezember 2023 (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Aha! Jetzt plötzlich! – Abg. Sascha Binder SPD: Das ist nämlich der ent- scheidende Punkt!) – Ich will noch mal darauf eingehen, warum es ein Vergleichen von Äpfeln mit Birnen ist, was Sie tun. (Abg. Sascha Binder SPD: Nein, eben nicht!) Die Ausführung zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit muss unter Voraussetzungen erfolgen. (Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Sascha Binder: Das wissen wir doch! Das haben wir auch schon vorher gewusst! Aber in beiden Fällen hat man schon vorher gewusst, wo es hingeht!) Sie muss aber vorher, wenn es darum geht, sich mit anderen Menschen zu treffen, mit diesen anderen Menschen auch abgesprochen werden. Darauf beziehen sich die jetzigen Einschränkungen. Bei dem Fall der Ausführung zu medizinischen Zwecken galt bereits die Einschränkung, erst kurzfristig vorher zu informieren, die wir jetzt noch mal verschärft haben. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das hat aber offen- bar nicht geklappt! – Abg. Sascha Binder SPD: Es scheint aber nicht rechtzeitig gewesen zu sein!) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich betone es noch mal: Wir haben kein strukturelles Problem im Vollzug, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Doch! – Abg. Sascha Binder SPD: Ja, doch!) und individuellen Versäumnissen gehen wir nach. Wir haben auf den ersten Fall reagiert und Überprüfungen angeordnet. Wir haben auf den zweiten Fall unmittelbar reagiert und Sicherheitsvorschriften nachgeschärft. Lassen Sie mich noch eines sagen: Ich finde es schade, dass die Opposition hier so konfrontativ agiert. Denn ich habe die Zusammenarbeit bei diesen wichtigen Themen bisher als außerordentlich vertrauensvoll erlebt, sei es mit den Strafvollzugsbeauftragten, sei es im Ständigen Ausschuss oder sei es bei den Haushaltsaufstellungen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ja, Leute! – Abg. Sa- scha Binder SPD: Jesses!) Lassen Sie uns daran anknüpfen und gemeinsam und vor allem konstruktiv an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Strafvollzug arbeiten! Besten Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
