Dr. Alexander Becker
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute diskutieren wir eine Änderung des Schulgesetzes, die ganz unterschiedliche, wichtige Punkte beinhaltet. Ich nenne etwa die Digitalisierung und deren Verankerung im Schulgesetz sowie die Rechtsgrundlagen für eine datengestützte Qualitätsentwicklung. Beides sind Themen, die uns im Sinne der Weiterentwicklung unserer Schulen sehr am Herzen liegen. Ich möchte mich heute aber auf das dritte Thema konzentrieren: die Veränderungen im schulischen Ganztag. Denn das Jahr 2026 rückt in Windeseile näher. Bis dahin müssen wir dem Rechtsanspruch des Bundes auf Ganztagsbetreuung gerecht werden. Um mit Churchill zu sprechen, ist dieser Gesetzentwurf nicht das Ende des Themas, er ist noch nicht einmal der Anfang vom Ende, sondern er ist eher das Ende des Anfangs. Heute geht es zunächst einmal „nur“ um die gesetzlichen Änderungen mit Blick auf diesen Stichtag. Die Ausweitung der Zeitmodelle nach § 4a des Schulgesetzes auf ein Angebot von bis zu 40 Stunden pro Woche ist ein notwendiger Teil der Maßnahmen. Den Kommunen mit dem selbstständigen Antragsrecht die Instrumente in die Hand zu geben, ist nur recht und billig; schließlich richtet sich der Rechtsanspruch bekanntermaßen auch gegen die Kommunen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen in der konkreten Umsetzung allerdings auch die unterschiedlichen Bedarfe vor Ort und die perspektivisch verfügbaren Personalressourcen würdigen. Wir haben in Baden-Württemberg 235 000 Schulkinder in der kommunalen Betreuung, 45 000 Kinder im offenen und etwa 10 000 im gebundenen Ganztag. Daraus ergeben sich für mich mehrere Schlussfolgerungen. Erstens: Eine Umsteuerung rein auf Betreuung durch schulische Kräfte ist nicht möglich. Unser Ziel ist ein qualitätsvolles, vielfältiges und von vielen Akteuren getragenes Angebot. Zweitens: Rhythmisierte Ganztagsschule mit pädagogischem Konzept und flexible kommunale Betreuungsangebote sollen sich zu einem Gesamtangebot ergänzen, auch bezüglich der Landesförderung. Drittens: Wir sprechen uns für eine Bestandsaufnahme aus, eine Bedarfserhebung in Abstimmung mit der kommunalen Familie. Das ist die Grundlage einer koordinierten Ausbauplanung. Und viertens: Es geht um den bestmöglichen Einsatz der verfügbaren Ressourcen mit Blick auf gegebene Förder- und Unterstützungsbedarfe vor Ort. Das hat die Kollegin Saint-Cast deutlich herausgearbeitet. Der Sozialindex des IBBW wäre aus meiner Sicht z. B. eine Grundlage für die Ausbauplanung. Nicht zuletzt ist der außerschulische Bildungsbereich ein wichtiger Teil des Ganztags, auch, aber nicht nur mit Blick auf Personalressourcen. Denn die außerschulischen Partner sind echte Bildungspartner für eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu gehören auf kommunaler Seite Koordinierungsstellen für außerschulische Angebote, um Schulleitungen zu entlas- (Dr. Alexander Becker) ten und Redundanzen zu schaffen, und man hat mit den Koordinationsstellen auch die unterschiedlichen Angebotsstrukturen im Blick. Zwischen der Universitätsstadt und dem ländlichen Raum bestehen bekanntlich himmelweite Unterschiede. Mit Blick auf die außerschulischen Partner sind auch außerschulische Lernorte konzeptionell zu verankern, Stichwort Schulbesuchsverordnung. Außerdem muss es möglich sein, kostenpflichtige Angebote z. B. im Bereich der Musik oder der Kunst zu belegen, Stichwort Lernmittelfreiheit. Nicht zuletzt leben alle Konzeptionen vom eingesetzten Personal. Wir benötigen deshalb klare Definitionen der fachlichen und pädagogischen Anforderungen und gegebenenfalls zielgerichtete Zusatzqualifikationen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wissen, dass für die kommunale Ebene und die Schulen die Zeit knapp wird, den Ganztag bis Ende 2026 zu organisieren, und dass die Personalressourcen mehr als endlich sein werden. Deshalb müssen wir hier inhaltlich weit denken und sehr zielgerichtet agieren. Ich hoffe, dazu mit diesen Skizzen einen Beitrag zu leisten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
