Dr. Wolfgang Reinhart
Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Ich komme zu Punkt 5 der heutigen Tagesordnung: (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Der ist abgesetzt!) ode – 78. Sitzung – Donnerstag, 9. November 2023 Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – Drucksache 17/5550 (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, in der Ersten Beratung auf die Aussprache zu verzichten. Die Regierung verzichtet auf eine mündliche Begründung des Gesetzentwurfs. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Versorgungsverwaltung Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 17/5607 Das Präsidium hat festgelegt, dass in der Ersten Beratung keine Aussprache geführt wird. Die Landesregierung verzichtet auf eine mündliche Begründung. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Erste Beratung der Gesetzentwürfe der Landesregierung a) Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes – Drucksache 17/5608 b) Gesetz über die Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung – Drucksache 17/5609 Auch hierzu haben sich die Fraktionen verständigt, in der Ersten Beratung auf die Aussprache zu verzichten. Die Regierung verzichtet auf eine mündliche Begründung. Ich schlage vor, die beiden Gesetzentwürfe Drucksachen 17/5608 und 17/5609 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport zu überweisen. – Auch hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 7 der Tagesordnung ist damit ebenfalls erledigt. Damit komme ich schon zu Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und des Landespflegegesetzes – Drucksache 17/5610 Das Wort zur Begründung erteile ich der Kultusministerin, Frau Schopper. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Heute erfolgt die erste Lesung zur Änderung des Schulgesetzes, und in unseren „Omnibus“ haben wir auch noch eine Änderung des Landespflegegesetzes mit aufgenommen. Zwei Themenblöcke sind dort besonders im Fokus, und zwar zum einen die Frage, wie wir die Ganztagsschule regeln und was wir dazu im Schulgesetz noch einmal ändern wollen, und zum anderen der Bereich der Digitalisierung. Ich möchte gern mit dem Ganztag anfangen. Sie wissen, wir haben den Rechtsanspruch auf den Ganztag, den Auftrag, ihn in der Grundschule aufwachsend ab 2026 ff. entsprechend anzubieten. Wir bereiten uns auch mit dieser Schulgesetzänderung weiter darauf vor. Sie kennen die Diskussion um den Ganztag und wissen, wie wichtig es mir auch persönlich ist, dass wir im Ganztag nicht nur einerseits die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern andererseits auch ein Stück weit das Thema Bildungsgerechtigkeit berücksichtigen. Es geht darum, für alle Kinder die sprachliche Förderung, die mathematische Förderung, aber insgesamt auch die Förderung der notwendigen Basiskompetenzen in der Grundschule deutlich intensiver auf den Weg zu bringen. Ich glaube, hier ist der Ganztag mit eine der probatesten Möglichkeiten, um für Kinder, bei denen der Support zu Hause nicht entsprechend gewährleistet werden kann, die Startchancen zu stärken. Aber ich sage es einmal ganz ehrlich: Wir wissen, wir haben sehr viel gut ausgebildete Frauen und Männer, die sich gleichzeitig eine Familie wünschen. Das erfordert es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – für Männer wie für Frauen – auch mit dem Ganztag ein Stück weit zu ermöglichen und dabei auch den Fachkräftemangel, der uns ja an allen Stellen immer wieder klar und deutlich vor Augen geführt wird, zu berücksichtigen, damit junge Eltern ihre Kinder mit einem guten Ganztagsangebot in einer guten Betreuung wissen. Dazu gehört auch, dass wir die entsprechenden Zeiten im Ganztag ausbauen. Wir wissen, wir haben in Baden-Württemberg 2011 angefangen, den Ganztag aufzubauen, auch die Kindertagesbetreuung entsprechend nach oben zu fahren. Im bundesweiten Ranking sind wir jetzt noch nicht in der Spitzengruppe, was die Zahl von Ganztagsplätzen anbelangt. Daher ist es eine Mammutaufgabe für die Schulträger, für uns, aber auch für den Kindergartenbereich, dort die entsprechenden Plätze und natürlich auch das Personal im Einsatz zu haben. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Daher sind wir auch mit den Kommunen in den Beratungen, wie wir dort weiterhin diesen Rechtsanspruch aufwachsend ab 2026 umsetzen können, wo wir gemeinsam an einem Strang ziehen müssen. Sie alle wissen um die vielfältigsten Modelle, die wir in Baden-Württemberg im Bereich des Ganztags haben. Es geht nicht darum, jetzt an Modellen, die nach § 4a des Schulgesetzes in der kommunalen Betreuung liegen, etwas zu ändern. Aber es ist klar: Die Kapazitäten müssen wir noch einmal deutlich erweitern, um eben den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Auch wenn wir tatsächlich in den letzten Jahren schon de – 78. Sitzung – Donnerstag, 9. November 2023 vieles geschafft haben, müssen wir da noch einmal eine deutliche Schippe – so glaube ich – drauflegen. Deswegen sind wir auch dem Wunsch der Kommunen und der Schulträger nachgekommen, dass die Entscheidungsbefugnis beim Schulträger liegt. Entsprechend wollen wir bei der Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule den Schulträger auch stärken. Es ist wirklich ein Wunsch gewesen, dass die Schulkonferenz im Rahmen der Antragstellung weiter angehört wird. Ich meine, de facto wissen wir auch, dass es dann, wenn die Elternschaft sagt: „Das brauchen wir nicht“, auch keine Antragstellung gibt, weil natürlich der tatsächliche Bedarf faktenbasiert vorliegen muss, damit eine Ganztagsschule eingerichtet wird. Auf der anderen Seite ist es so – das haben wir auch in fast allen anderen Bereichen –, dass wir bei der Antragstellung ein Anhörungsrecht haben, dass die Schulkonferenz angehört wird, sie aber de facto kein Vetorecht hat. Das ändern wir; und ich glaube, es ist auch gut, dass wir unserer kommunalen Familie die entsprechenden Möglichkeiten der weiteren Entscheidungsfindung anheimgeben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Der zweite Punkt ist sozusagen schon der Schatten des Rechtsanspruchs in § 4a: dass wir die Zeiten erweitern. Wir haben bisher keine Modelle, wie es der Rechtsanspruch vorsieht: fünfmal acht Stunden, viermal acht Stunden, viermal sieben Stunden. Das ist momentan sozusagen unsere Benchmark. Wir wissen, dass der Rechtsanspruch fünfmal acht Stunden vorsieht. Noch bevor der Rechtsanspruch in Kraft tritt, wollen wir es im schulgesetzlichen Bereich schon ermöglichen, dass diese Änderung vollzogen ist und gleichzeitig durch Angebote, die es jetzt schon an maximal fünf Tagen oder an maximal vier Tagen gibt und die dann auf acht Stunden ausgeweitet werden, gewährleistet wird. Ich glaube, das ist auch gut so. Die Ferien sind davon noch ausgenommen. Die Zeit der Schließtage ist im Rechtsanspruch noch mal ein weiterer Punkt. Wir haben an dieser Stelle aber jetzt erst einmal die Zeiten angepasst. Der zweite große Block – alle, die sich intensiver mit dem Thema befassen müssen, haben die Unterlagen und wissen, dass man sich da schon durch ein richtig zentimeterdickes Brett durcharbeiten muss – betrifft das Themengebiet Digitalisierung. Es ist wirklich so – hier auch noch einmal einen Dank an die Staatssekretärin, die das Thema Digitalisierung im Haus betreut –, dass wir hier mutige und weitreichende Schritte gehen, um einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für das Lernen und Lehren im digitalen Zeitalter zu schaffen. Wir wissen, dass Corona für die Digitalität in der Schule ein Booster war. Wahrscheinlich wären wir heute noch nicht so weit, hätte es Corona nicht gegeben. Mein Spruch ist immer: Es gibt nichts Schlechtes, bei dem nicht auch etwas Gutes dabei ist. An dieser Stelle wissen wir, dass wir die Digitalität auch nicht mehr aus dem Unterricht wegnehmen wollen. Wir müssen aber einen Rechtsrahmen dafür schaffen. Wir haben in der Coronapandemie in vielem auch gemerkt, dass wir da noch offene Fragen haben. Viele Fragen sind da wirklich mehr als komplex. Deswegen haben wir jetzt die Stellen im Gesetz und den rechtlichen Rahmen erweitert oder auch ganz neu geschaffen. (Ministerin Theresa Schopper) Eines ist auch klar: Der Präsenzunterricht wird weiterhin der Regelfall bleiben. Aber die digitalen Instrumente sollen auch übliche Bestandteile des Unterrichts werden. Die Tablets kommen jetzt nicht wieder in den Schrank. Vielmehr wird es notwendig sein, dass wir die Digitalität hier im Unterricht auch weiterhin möglich machen und auch rechtssicher möglich machen. Wir schaffen da klare Leitplanken. Gleichzeitig gibt es auch genügend Entwicklungsraum für den pädagogisch zielführenden Einsatz von digitalen Instrumenten. Gerade der Fernunterricht, bei dem von der rechtlichen Seite her keine Klarheit bestanden hat, steht künftig, wenn wir das Schulgesetz jetzt so beschließen, auf rechtlich guten Füßen. Mit diesem Schritt setzen wir auch wichtige Impulse, um die digitale Transformation in den Schulen in unserem Land weiter voranzubringen. Wie gesagt, es geht um die Rechtsgrundlage beim Einsatz – auch der Startkonfigurationen – unserer digitalen Bildungsplattform, die wir aufs Gleis gebracht haben. Wir sorgen auch für mehr Verbindlichkeit beim Einsatz der digitalen Technik. Wir haben für die Lehrkräfte auch noch mal viele Fortbildungsangebote geschaffen – die Gott sei Dank auch sehr gut angenommen werden –, damit wir nicht nur Wissen und Technik sozusagen auf die gleiche Stufe bringen. Wir setzen mit der Gesetzesänderung auch einen Impuls im wichtigen Zukunftsbereich der künstlichen Intelligenz und schaffen die Grundlage dafür, dass digital gestütztes adaptives Lernen in der Schule möglich wird – ein Bereich übrigens, den wir im Rahmen des Innovationsprogramms „Digitale Schule“, für das wir beim letzten Mal Haushaltsmittel in Höhe von summa summarum 9 Millionen € erhalten haben, bereits aktuell an Projekten erproben. Ich bin auch sehr dankbar, dass wir da schon entsprechend vorangehen. Deshalb müssen wir jenseits des Präsenzunterrichts deutlich in diese digitalen Formen mit hineingehen. Trotzdem ist die Lehrkraft der Dreh- und Angelpunkt des Unterrichts. Das steht überhaupt nicht zur Debatte. Zu den Herausforderungen im digitalen Zeitalter: Wir schaffen jetzt – ich sage es einmal so – die Grundlage dafür, dass wir das im Unterricht rechtssicher machen können. Viele Details und Einzelheiten dazu werden wir noch untergesetzlich regeln müssen. Trotzdem bin ich überzeugt, dass wir mit dieser Gesetzesänderung einen wirklich wichtigen Schritt in der Digitalisierung im Schulbereich machen und wir mit dem künftigen Rechtsrahmen bundesweit zu den absoluten Vorreitern an dieser Stelle gehören. Es gibt noch viele andere Punkte. Ich hatte Ihnen schon versprochen, dass wir an dieser Stelle einen Gesetzestext von der Dicke mehrerer Zentimeter mit den Einschätzungen aus der Anhörung haben, aus der wir viele Anregungen mitgenommen haben und in der viele Verbände entsprechend gefragt wurden. Es ist aber so, dass wir natürlich sozusagen darüber hinausgehend an diesem Thema dran sind. Ich will nur die digitale Schulanmeldung und die Erhebung weiterer Daten im Rahmen der datengestützten Qualitätsentwicklung – ein ganz wichtiger Punkt für unser IBBW – oder die Verbleibserfassung von Schulabgängern ohne Abschluss oder konkrete beode – 78. Sitzung – Donnerstag, 9. November 2023 rufliche Perspektive zur Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit nennen. Dass wir das auch datenschutzrechtlich auf einen guten Punkt gebracht haben, ist immens wichtig. Wir hören immer wieder aus den Schulen und den Betrieben, dass sie gar nicht wissen, wo die jungen Menschen geblieben sind. Dafür haben wir jetzt die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Aus dem Sozialministerium haben wir den Zuständigkeitsbereich eines landesweiten Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der generalistischen Ausbildung zur Pflegehilfe im Gesetzentwurf. Wie gesagt: Wir haben noch die Beratung im Ausschuss. Da werden wir uns noch einmal eingehend damit befassen. Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Gesetzesänderung einen wirklich großen Schritt gehen, um den Rechtsrahmen, was die Ganztagsbetreuung und die Digitalisierung anbelangt, gut auf den Weg zu bringen. Ich bitte im weiteren Verlauf um eine gute Beratung und letztlich auch um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
