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Siegfried Lorek

09.11.2023 Sitzungen 17/78

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser heimtückische Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel hat uns alle entsetzt. Arglose Menschen wurden umgebracht, über 200 Geiseln wurden verschleppt. Natürlich fragen wir uns jetzt: Was bedeutet das für uns, was bedeutet der Krieg in Nahost für uns in Baden-Württemberg? Um konkret auf die Fragen einzugehen: Bekanntlich hat die Bodenoffensive der israelischen Armee schon jetzt eine Binnenfluchtbewegung großer Teile der palästinensischen Zivilbevölkerung innerhalb des Gazastreifens ausgelöst. Ob, wie und in welcher Form diese Fluchtbewegung auch nach Deutschland und zu uns nach Baden-Württemberg kommt, ob die uns erreichen kann, erreichen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemand seriös prognostizieren. Die weitere Entwicklung vor Ort ist schlichtweg nicht absehbar, nicht abschätzbar. Ich erzähle Ihnen nichts Neues: Die Grenzübergänge vom Gazastreifen nach Israel und nach Ägypten sind für Schutzsuchende noch weitgehend undurchlässig. Eine Flucht aus den Gebieten ist deshalb momentan für die meisten der betroffenen Menschen nicht möglich. Ob es dauerhaft so bleibt, wissen wir nicht, auch vor dem Hintergrund, dass am 2. November 400 Personen aus dem Gazastreifen über den Grenzübergang Rafah nach Ägypten gekommen sind. Aktuell haben wir in unseren Landeserstaufnahmeeinrichtungen 130 Menschen, die angeben, aus den palästinensischen Bereichen zu stammen, drei davon identifiziert mit Ausweisdokumenten, 127 ohne Dokumente. Nochmals: Es ist völlig unabsehbar, ob es noch weitere relevante Fluchtbewegungen geben wird. Fest steht: Wir haben eine Aufnahmeverpflichtung. Rund 13 % der Menschen, die nach Deutschland kommen, kommen nach Baden-Württemberg. Das geht natürlich nur mit dem Schulterschluss mit der kommunalen Seite. Wir haben schon jetzt eine sehr angespannte Zugangslage, und das Land unterstützt die Landkreise, die Stadtkreise, Städte und Gemeinden schon nach Kräften. de – 78. Sitzung – Donnerstag, 9. November 2023 Ausführlich verweise ich hier auf die Ausführungen von Ministerin Gentges heute Morgen zu Tagesordnungspunkt 3. Wir arbeiten vor Ort – auch gegen viele Widerstände – an einer Aufstockung unserer Erstaufnahmekapazitäten – wir haben sie ja bereits aufgestockt –, um auch den Aufnahmedruck bei den Städten und Kreisen abzupuffern. Darüber hinaus haben wir vonseiten des Landes die Flächenvorgaben für die vorläufige Unterbringung, befristet bis Ende nächsten Jahres, nahezu halbiert auf viereinhalb Quadratmeter, damit die Kreise die Unterkünfte auch flexibler nutzen können. Ferner übernimmt das Land die Kosten für den Aufbau neuer Unterkünfte im Bereich der vorläufigen Unterbringung. Dasselbe gilt weitgehend auch für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Geflüchtete in den Kommunen. Schließlich haben wir auch die Gelder vom Bund nahezu 1 : 1 an die kommunale Seite weitergegeben. Aber letztlich hat das Land keinen Einfluss, zu steuern, wie viele Menschen nach Baden-Württemberg kommen. Die illegale Migration einzudämmen ist ausschließlich Aufgabe des Bundes. Auch hier verweise ich auf die Ausführungen heute Morgen zu Tagesordnungspunkt 3.

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