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Dr. Erik Schweickert

FDP 09.11.2023 Sitzungen 17/78

Frau Ministerin, vielen Dank. – Ich habe jetzt verstanden, was die Position der Landesregierung ist. Der Redner der Grünen hat aber vorher sinngemäß gesagt, weiter gehende Forderungen sollte man jetzt nicht formulieren. – Um es diplomatisch zu formulieren. Ich persönlich bin aber der Meinung: Wenn man tatsächlich etwas tun will, muss man noch weiter gehen. Der Ministerpräsident wäre ja auch noch weiter gegangen. Und das Thema Grundgesetzänderung steht zumindest mal im Raum. Da möchte ich Sie fragen: Wie ist denn die Diskussionslage und die Position der Landesregierung dazu, dass man auch im Grundgesetz mal die Themen anpackt, um tatsächlich eine Begrenzung erreichen zu können? Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Ich glaube, dass die Landesregierung nicht die Instanz ist, die das Grundgesetz ändern wird. Ich denke aber, dass wir uns langfristig trotzdem darüber unterhalten müssen, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) was ein Asylrecht leisten kann und was es nicht leisten kann und wo wir Veränderungen brauchen. Ich persönlich denke, dass unser Asylrecht zwei Schwächen hat, über die man auch reden muss. Im Moment führt es zu einer Überforderung unserer Aufnahmekapazitäten, und es schützt nicht wirklich diejenigen, die den Schutz am meisten benötigen. Es schützt diejenigen, die den Weg hierher schaffen. Ich meine, auch darüber sollte man sich Gedanken machen, wie man wirklich diejenigen schützt, die den Schutz am meisten brauchen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Uwe Hells tern AfD)

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