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Daniel Born

09.11.2023 Sitzungen 17/78

Vielen Dank. – Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Hauk das Wort. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Juni 2022 diskutieren wir den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, in der Kurzform „SUR“ genannt. Pflanzenschutz ist notwendig, weil wir Kulturpflanzen haben. Das sind Sensibelchen im Anbau, die wir nun mal schützen müssen, entweder durch mechanische Formen – früher hat man Unkraut gejätet, man hat gehackt; zum Teil kann man das mit Hackrobotern machen – oder mit chemisch-synthetischen oder auch biologischen Pflanzenschutzmitteln. Pflanzenschutzmittel sind also unumstritten für diejenigen, die Kulturpflanzen anbauen, die Nahrungsmittel produzieren wollen. Ich glaube, das ist der gemeinsame Nenner, auf dem sich alle bewegen. Lassen Sie mich deshalb vorweg betonen: Die Landesregierung von Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich das Ziel des Entwurfs des Kommissionsvorschlags, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Wir haben aber schon am Verordnungsvorschlag selbst eine grundsätzliche Kritik, weil es grundsätzlich das Subsidiaritätsprinzip der Mitgliedsstaaten verletzt, dass die Europäische Union mit einer Verordnung – bei einer Verordnung handelt es sich um unmittelbar geltendes Recht – das scharfe Schwert durch die Instrumente von Geboten und Verboten auspackt. Eine Richtlinie, die den Mitgliedsstaaten die nötigen Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung geben würde, hätte es auch getan. Das ist der erste Punkt. Die Inhalte der Verordnung setzen dem Ganzen dann allerdings die Krone auf. Meine Damen und Herren, diese Inhalte bringen die Bauern auf die Palme, sie behindern die Landwirte, im Prinzip auch als Eigentümer, deutlich in ihrer Gestaltungsfreiheit, und sie behindern auch den Anbau von Lebensmitteln. de – 78. Sitzung – Donnerstag, 9. November 2023 Ich habe dem Kollegen Hahn zuvor sehr gut zugehört. Es ist wahr: Wir haben die Aufgabe, die Menschen durch gesunde Lebensmittel zu schützen, indem wir die Produktion der gesunden Lebensmittel ein Stück weit auch regulieren. Wir haben aber auch die Aufgabe, die Produktion von Lebensmitteln überhaupt aufrechtzuerhalten. Das ist, glaube ich, die ganz entscheidende Frage. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wenn ich sehe, wie die Produktion von Lebensmitteln derzeit in Mitteleuropa, in Zentraleuropa, zurückgeht, dann sehe ich die entscheidende Herausforderung der Zukunft in der Frage: Werden wir auch in Zukunft in unserer Kulturlandschaft Lebensmittel produzieren, oder werden wir nur noch irgendwelche Landschaften produzieren? Das wird der ganz entscheidende Punkt sein. Ich bin dafür, Lebensmittel zu produzieren und das auszunützen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ich denke, auch jeder Biobauer muss dafür sein, genau das zu tun. Das angeschlossene Handwerk – gerade ihr, Martin Hahn – würde sonst arbeitslos; das gehört natürlich gleichermaßen dazu. (Zurufe) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir halten den Entwurf der EU-Kommission in der vorliegenden Form für absolut nicht geeignet, um diese Ziele zu erreichen. Es besteht an vielen Stellen erheblicher Nachbesserungsbedarf, sonst ist zu befürchten, dass die Verordnung zu einem Rückgang und zu einer erheblichen Verteuerung bei der landwirtschaftlichen Erzeugung, aber vor allem auch zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an Bürokratie und Kosten für die Landwirte in Baden-Württemberg führen wird. Herr Kollege Heitlinger, Sie haben gesagt, das Biodiversitätsstärkungsgesetz sei – in anderer Form – etwas ganz Ähnliches. Es gibt nur einen einzigen Gleichklang; das ist das Ziel der Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Das wollen wir auch. Aber im Unterschied zu dem, was aus Brüssel vorliegt und was Sie uns unterstellen, gibt es in unserem Biodiversitätsstärkungsgesetz keine einzige Vorschrift – mit Ausnahmen bei den Naturschutzgebieten –, die Landwirte reguliert. Es gibt keine unmittelbar geltende Vorschrift, die einem Landwirt vorgibt: Das darf er nicht, oder das darf er tun. Ausnahme sind – das räume ich ein – die Naturschutzgebiete. Aber angesichts der landwirtschaftlichen Fläche ist das wirklich im Prinzip nur ein Randthema; deren Flächen machen 1,2 % aus. Für die Naturschutzgebiete haben wir in der Tat Ausnahmeregelungen. Allein diese Ausnahmeregelungen produzieren Bürokratie en masse. Das ist der einzige Unterschied. Davon zu sprechen, wir in der Landesregierung hätten uns oder gar der Landwirtschaftsminister hätte sich dem Verordnungs- und Regulierungswahn ergeben, ist ein bisschen starker Tobak und weit hergeholt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung ist sich in dieser eindeutigen Haltung einig. Der Ministerpräsident hat bereits am 1. März einen Brief an die EU- (Minister Peter Hauk) Kommissionspräsidentin geschrieben und die Position der Landesregierung dargelegt. Bis zum heutigen Tag ist dieser Brief ein Stück weit auch Leitlinie für das Handeln nicht nur des Landwirtschaftsministers, sondern auch der Landesregierung von Baden-Württemberg. Deshalb kämpfen wir gegen den vorliegenden Verordnungsvorschlag. Deshalb sind wir dagegen, wenn mit Geboten und Verboten reguliert werden soll. Das ist der entscheidende Punkt. Wir wollen uns die Freiheit erhalten, die wir uns durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz selbst gegeben haben, selbst zu bestimmen, mit Anreizen zu erreichen, weniger Pflanzenschutzmittel einzusetzen, mehr Bio zu produzieren, im Prinzip mehr Refugialflächen zu schaffen – nicht mit Geboten und Verboten. Das sind Themen aus der Mottenkiste, die, meine Damen und Herren, nicht zu einer modernen Politik passen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) In diesem Herbst fanden sowohl im Agrarausschuss als auch im federführenden Umweltausschuss des Europäischen Parlaments Abstimmungen statt. Zur Abstimmung standen jeweils zwei Pakete mit zahlreichen Änderungsanträgen, die in den beiden Ausschüssen naturgemäß sehr divergierten. Ende des Monats, am 22. November, ist die Endabstimmung – deswegen danke ich sehr der CDU-Fraktion; es ist wirklich eine Aktuelle Debatte, denn der Landtag kommt vorher nicht mehr zusammen – im Europäischen Parlament geplant. Der Agrarrat wird sich bis Ende des Jahres positionieren. Umso mehr verwundert es, dass sich die deutsche Bundesregierung nach dem Votum des Umweltausschusses bereits positioniert hat. Deutschland, Dänemark, die Niederlande und Frankreich, vier der 27 Mitgliedsstaaten, haben sich pro SUR, also für diese Verordnung ausgesprochen. Sie haben sich bereits positioniert. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich fordere den Bundeslandwirtschaftsminister auf, im Geist dessen zu handeln, was der Ministerpräsident dieser Landesregierung der EU-Kommissionspräsidentin geschrieben hat, und von dieser eindeutigen Pro-Positionierung abzukehren. Es ist fatal, wenn sich das größte Mitgliedsland der Europäischen Union bereits jetzt für eine dirigistische und für eine Gebots- und Verbotsverordnung positioniert, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD) Sonst wird es so kommen, dass dieser Bundeslandwirtschaftsminister noch zum Totengräber der baden-württembergischen Landwirte wird. Das ist absehbar. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich nenne Ihnen noch mal die Schweinehalterzahlen. Im Jahr 2021 waren es 1 900 Betriebe, im Jahr 2022, nach dem ersten Jahr der Ampelregierung, waren es noch 1 700. Ende des Jahres 2023 werden es nun 1 550 Betriebe sein. Dies liegt nun an etwas anderem, nämlich am Thema Tierhaltungskennzeichnung. Aber es hat auch den Grund, dass diese Betriebe und deren Inhaber keine Perspektiven mehr sehen. Das ist der entscheidende Punkt. Das wiederum liegt darin begründet, dass sie keine Inode – 78. Sitzung – Donnerstag, 9. November 2023 vestitionsfähigkeiten mehr sehen, Investitionszeiträume und dergleichen mehr. Dann kommt die Reduzierung der Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, GAK, auf uns zu. Meine Damen und Herren, darüber werden wir uns im Landtag auch noch einmal unterhalten müssen. Denn die Ausgestaltung der Bundesmittel wird natürlich auch den Ökolandbau betreffen – so, wie das übrigens auch in allen anderen Ländern Deutschlands der Fall ist. Alle deutschen Bundesländer profitieren über die GAK, und davon profitieren auch Ökobauern. Und nun kommt der Bundesminister und sagt: Wir wollen auf 30 % Ökolandwirtschaft erhöhen. Im selben Moment aber kürzt er die GAK-Mittel, wissend, dass alle Länder dies zur Mitfinanzierung des Ökolandbaus verwenden. Meine Damen und Herren, da kann man nur sagen: Stärker konterkarieren kann man seine eigene Politik eigentlich nicht. (Beifall bei der CDU) Und nun kommt noch der Gipfel: Zum Abschluss dieses Jahres erfolgte die Positionierung der Bundesregierung für die SUR – die von vornherein ein verkorkstes, sozialistisches, planwirtschaftliches Machwerk ist, (Lachen und Widerspruch bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) das nur so strotzt von Geboten und Verboten. Das ist letztendlich Dirigismus pur; da kann man nur sagen: Planwirtschaft pur. Timmermans lässt grüßen. Das war die Hinterlassenschaft – wahrscheinlich aus Rache, bevor er in die Niederlande zurückging.

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