Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte fahren Sie fort. – Die Frau Ministerin hat jetzt das Wort. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Vielen Dank, Herr Präsident. – Also: Bauanträge, Bauvorlagen sollen ab 2025 nur noch elektronisch eingereicht werden. Damit bleibt auch eine ausreichende Übergangsfrist für alle – für die privaten Bauherren, für die Entwurfsverfasser und auch für die Baurechtsbehörden. Zugleich stellen wir die Weichen dafür, dass spätestens ab 2025 durchweg voll digital gearbeitet wird. Damit stellt das virtuelle Bauamt sicher, dass die Unterlagen auch auf dem richtigen Weg bei der richtigen Behörde ankommen. Irrläufer gehören damit der Vergangenheit an, Verwaltungsabläufe werden standardisiert, gestrafft und qualitätsgesichert. Das bringt mich zum nächsten Punkt. Anstelle der Gemeinden sollen künftig die unteren Baurechtsbehörden die Anträge und Unterlagen entgegennehmen. Das hat den großen Vorteil, dass Anträge und Unterlagen direkt dort landen, wo sie später auch geprüft und entschieden werden. Wir sparen uns also den Weg über Gemeinden, ohne dass diese übergangen werden. Das ist mir ganz wichtig. Denn der Gesetzentwurf sieht ebenso vor, dass die Gemeinden unverzüglich und uneingeschränkt über das Bauvorhaben informiert werden. Auch das passiert selbstverständlich digital. Die Gemeinden werden also im Ergebnis nicht schlechtergestellt, aber in puncto Verfahrensbeschleunigung haben wir hier einen echten und wertvollen Gewinn. Wie Sie wissen – auch das kam gerade zur Sprache –, ist auch die Angrenzerbeteiligung ein Teil, ein Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs. Sie soll künftig maßgeschneidert geschehen. Wer jetzt behauptet, wir würden Bürger ihrer Rechte berauben, dem sage ich: Das stimmt einfach nicht, sondern wir machen das Ganze maßgeschneidert. Aktuell verfährt nämlich die gültige LBO noch nach dem Motto „Viel hilft viel“. Das heißt, alle Angrenzer müssen benachrichtigt werden, und zwar ganz unabhängig davon, ob sie von einem Bauvorhaben überhaupt betroffen sind. Das bringt dann gleich das doppelte Problem: Zum einen werden die Verfahren länger und komplizierter, und zum anderen bringt es Nachbarn eben dazu, alle denkbaren Gründe gegen das Bauvorhaben vorzutragen, also auch Gründe, die überhaupt gar keine rechtliche Relevanz und auch keinen Einfluss auf die Entscheidung haben. Ärger ist vorprogrammiert; das erleben wir in jeder Kommune und bei vielen, vielen Bauvorhaben. Daher werden wir die Nachbarbeteiligung klar auf die Fälle beschränken, in denen nachbarliche Belange auch tatsächlich berührt sein können, nämlich auf die Fälle der Abweichungen, der Ausnahmen und Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich möchte an dieser Stelle aber noch mal unbedingt und deutlich klarstellen: Diese Änderung stellt niemanden schlechter (Ministerin Nicole Razavi) als bisher. Die legitimen Rechte und Schutzinteressen der Nachbarn bleiben voll gewahrt. Spätestens mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens werden alle Nachbarn einen Bescheid erhalten, soweit sie in ihren Rechten berührt sein könnten. Böse Überraschungen für Nachbarn wird es deswegen nicht geben. Aber die Verfahren laufen eben effizienter. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD) Es ist doch auch unser gemeinsames Ziel, dem Bauherrn, der bei Einhaltung der Vorschriften einen Anspruch auf Baugenehmigung hat, schnell zu seinem Recht zu verhelfen – auch zur Entlastung des Wohnungsmarkts. Das ist doch unser gemeinsames Ziel. Das haben wir heute Morgen auch gemeinsam betont. Und die Baurechtsbehörden können sich damit auf die wirklich entscheidenden Sach- und Rechtsfragen fokussieren. Mit der beschränkten Nachbarbeteiligung schlagen wir – das ist mir ganz wichtig – auch in Baden-Württemberg übrigens keinen Sonderweg ein. Denn in fast allen anderen Ländern und in der Musterbauordnung ist diese Nachbarbeteiligung genau so schon geregelt. Es ist also höchste Zeit, dass wir auch bei uns diesen Bürokratieballast endlich abwerfen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Und noch eine wichtige Neuerung: In Zukunft wird es möglich sein, Bescheide rein elektronisch bekannt zu geben. Schriftstücke, die über die Post förmlich zugestellt werden müssen, wird es nicht mehr geben. Denn dies kostet Zeit und Geld. Bürgerinnen und Bürger können ihren Bescheid also ganz einfach per Mausklick abrufen. Das macht die Verfahren nicht nur einfacher, sondern schließt sie auch medienbruchfrei ab. Das heißt, von A wie Antrag bis Z wie Zustellung haben wir ein voll digitales Verfahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem virtuellen Bauamt und unserem Gesetzentwurf schaffen wir einen echten Durchbruch in der digitalen Verwaltung. Wir machen baurechtliche Verfahren damit einheitlich und voll digital und schaffen schnellere, effizientere und bürgerfreundliche Verfahren zum Vorteil aller. Ich möchte zum Schluss noch einmal kurz auf den Antrag der FDP/DVP zur Typengenehmigung eingehen. Ich finde es wirklich ein bisschen schade. Denn ich habe ja auch im Ausschuss – und davor und danach schon mehrfach – erklärt: Wir sind uns bei der Typengenehmigung völlig einig. Aber die Typengenehmigung ist bei der Umsetzung der MBO fest eingeplant. Ich bleibe dabei: Thematisch ist die Typengenehmigung von der LBO-Änderung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren zu trennen. Die beiden Dinge haben nichts miteinander zu tun. Die Typengenehmigung hat in dieser LBO-Änderung, bei der es rein darum geht, die LBO für ein digitales Verfahren fit zu machen, nichts verloren. Hier und heute wollen wir die Normen für ein digitales Verfahren in den Blick nehmen, um es neu zu justieren und auszurichten. Die Typengenehmigung – ich wiederhole mich jetzt zum x-ten Mal – soll im Zuge der bevorstehenden LBO-Reform geändert werden und wird auch im Zuge der Verbändeanhörung diskutiert. Die Typengenehmigung ist mit der Typenprüfung rechtssystematisch in § 68 der Landesbauordnung zuiode – 77. Sitzung – Mittwoch, 8. November 2023 sammenzuführen. Deswegen bitte ich einfach noch mal: Lassen Sie uns dort darüber sprechen. Da gehört es hin. Es hilft einfach nichts, wenn wir heute hier etwas einbauen, wo es nicht hingehört und schlicht und ergreifend auch fachlich und sachlich falsch wäre. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Klar ist, dass die Digitalisierung nicht das alleinige Heilmittel für die Hemmnisse beim Bauen ist. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Unru- he) Darüber haben wir heute Vormittag schon diskutiert. Auf diese dritte Änderung der LBO wird die vierte mit einer Reform der Landesbauordnung folgen. Dazu habe ich Ihnen schon einiges gesagt. Ich möchte Sie jetzt zum Abschluss um Ihre Unterstützung für dieses wichtige Gesetzesvorhaben bitten. Machen wir Baden-Württemberg fit für die Zukunft. Auch darin sehe ich unsere gemeinsame Aufgabe. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
