Hans-Jürgen Goßner
Gute Nacht. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein Satz zu dem Änderungsantrag der FDP/DVP. Dieser ist von der Sache her durchaus unterstützenswert, aber wir können ihm trotzdem nicht zustimmen, weil er in dieses Gesetz nicht hineingehört. Das ist schlichtweg sachfremd und zudem – das kann ich Ihnen nur zurufen – handwerklich schlecht gemacht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Ausgerechnet!) (Hans-Jürgen Goßner) Wir haben bereits in der ersten Lesung unsere Bedenken hinsichtlich der eingeschränkten Nachbarschaftsbenachrichtigung geäußert. Wir haben deshalb auch einen Änderungsantrag eingereicht, der genau diese Änderungen der Nachbarschaftsbeteiligung aus dem Gesetzentwurf herausnimmt, und wir bitten natürlich darum, diesem Änderungsantrag zuzustimmen – auch wenn dies jetzt schon verneint wurde; aber das war absehbar. Die grundsätzliche Absicht, die Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren, ist notwendig und sinnvoll. So hätten wir diesem Gesetzentwurf auch gern zugestimmt. Nun aber unter dem Deckmäntelchen der Digitalisierung die Rechte der Anwohner einzuschränken, halten wir für einen Skandal. (Beifall bei der AfD) Die Verbände haben darauf hingewiesen, dass es hier um weitreichende Änderungen geht, deren Auswirkungen noch nicht einmal abzuschätzen sind. Sie versprechen sich davon eine Beschleunigung der baurechtlichen Verfahren. Genau dies wird aber vom Städtetag und vom Deutschen Anwaltverein bestritten oder zumindest bezweifelt. Was wir aber für äußerst problematisch halten, ist, dass offenbar die kritischen Stellungnahmen der Verbände zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung an die Abgeordneten des Ausschusses nur unvollständig weitergegeben wurden. So haben sich zwei Verbände nach der ersten Lesung noch mit weiteren Stellungnahmen schriftlich an den Ausschuss gewandt, um ihren Bedenken Ausdruck zu verleihen. Dieses Verhalten der Landesregierung zeugt von einer Missachtung der besagten Verbände. (Beifall bei der AfD) Insbesondere die Meinungen des Städtetags sollten vollumfänglich berücksichtigt werden. Es scheint fast, als ob die Landesregierung nur die positiven Bewertungen ihres Gesetzentwurfs an die Abgeordneten des Landtags weitergeben möchte. Das kann es ja wohl wirklich nicht sein. Ich zitiere aus dem Brief: Nachdem unsere Anmerkungen zum Referentenentwurf in der schriftlichen Zusammenfassung der Verbändeanhörung nur unvollständig skizziert werden, haben wir uns mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben an den Ministerialdirektor des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen gewandt. Auch darauf erfolgte bislang keine Reaktion. Was für eine Arroganz! Dass man dem Urteil der Menschen, die vor Ort die Vorgaben der Landesregierung umsetzen müssen, nicht genügend Beachtung schenkt, ist der eigentliche Skandal. Wir, die alternativen Demokraten, haben uns als Bürgerrechtspartei deshalb dazu entschlossen, (Zuruf von der FDP/DVP: So etwas gibt es nicht! – Weitere Zurufe) – ich wusste, dass das kommt; das habe ich kalkuliert –, genau diese Änderungen, die die Einschränkungen der Angrenzerbenachrichtigungen betreffen, aus dem Gesetzentwurf zu iode – 77. Sitzung – Mittwoch, 8. November 2023 streichen. Wir sind der Meinung, dass eine Benachrichtigung in jedem Fall erfolgen sollte. Die Bürger unseres Landes sind das so gewohnt, und sie verlassen sich darauf, bei Bauvorhaben benachrichtigt zu werden. Ob sie in ihren schutzwürdigen Rechten betroffen sind, möchten diese Menschen gern selbst entscheiden. Die Landesregierung schreibt sich doch sonst so gern Begriffe wie Transparenz, Bürgerbeteiligung und Dialog oder Ähnliches auf ihre Regenbogenfahnen. Dann wäre es konsequent und glaubwürdig, wenn Sie diese wohlfeilen Worte nicht gerade dort ad absurdum führen würden, wo der Bürger ganz konkret betroffen wird. Also, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, damit Sie uns bei der Gesamtzustimmung zu dem Gesetz nicht im Weg stehen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
