Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Ministerin. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank. – Wir führen – das habe ich gesagt – Ermittlungen, die vor Maßnahmen stehen sollten. Diese Ermittlungen werden durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft, aber auch in disziplinarrechtlicher Hinsicht geführt. Wie gesagt – dafür haben Sie ja auch Verständnis –, kann ich zu diesen Ermittlungen nichts sagen. Diese Ermittlungen werden geführt, um zu schauen, wo es möglicherweise Versäumnisse gibt, und um herauszufinden, ob diese strukturell oder individuell sind und wie man mit diesen umgeht. Ich glaube, das gebietet es, zunächst einmal diese Ermittlungen abzuwarten. Es gehört auch dazu, die betroffenen Bediensteten in disziplinarrechtlicher Hinsicht anzuhören. Das sind Dinge, die jetzt stattfinden, um dann damit umzugehen. Ich glaube, die grundsätzliche Problematik liegt darin, dass wir zu solchen Ausführungen verpflichtet sind und dann versuchen müssen, diese Ausführungen so sicher wie möglich zu gestalten. Dazu dient die Begleitung durch zwei Bedienstete. Seit 2019 gilt infolge eines vergleichbaren Vorfalls aus dem Jahr 2017 das zusätzliche Anlegen der elektronischen Fußfessel. Ich habe Ihnen gesagt, wir konnten feststellen, dass diese Fußfessel nach unserem Eindruck mit einem Werkzeug durchtrennt wurde. Das hat ja auch ein bisschen Einfluss auf die Frage: Hat man Möglichkeiten, eine solche Fußfessel anders zu gestalten? Das ist aber für den konkreten Fall eine hypothetische Frage, weil mit einem geeigneten Werkzeug jede Fesselung durchtrennt werden kann. Aber wir kommen nicht darum herum: Wenn wir sachlich darüber reden wollen, welche Konsequenzen sinnvoll sind, um diese Ausführungen noch sicherer zu machen – das, finde ich, sollten wir gemeinsam tun –, dann müssen wir uns genau anschauen, was in diesem konkreten Fall passiert ist. Nur, dazu kann ich aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit keine Angaben machen.
