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Sascha Binder

SPD 08.11.2023 Sitzungen 17/77

Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass die KV alle möglichen Praxen überprüft, und wenn fünf, sechs Stunden niemand kommt, dann muss man damit rechnen, dass diese Versorgung nicht mehr aufrechterhalten wird. Jetzt wurde u. a. eine Praxis in meinem Wahlkreis geschlossen. Nehmen wir mal an, wir sind alle erfolgreich, und die Ärzte können das frei von der Sozialversicherungspflicht abrechnen, wir haben alles gelöst, und die KV eröffnet diese jetzt geschlossenen Praxen nicht wieder. Ich glaube, das ist die Story hinter der Story: dass man dieses Urteil genutzt hat, um eine Flurbereinigung zu bestreiten. Wenn das jetzt eine Notbremse ist – es ist interessant, dass Sie den Kampagnenspruch der KV übernehmen –, dann heißt das ja: Wenn die Schlüsse aus dem Urteil gezogen sind, dann gibt es für die KV keinen Grund mehr, diese Notfallpraxen nicht wieder zu eröffnen. Habe ich das richtig verstanden? Und wenn diese Praxen nicht wieder eröffnet werden, dann werden sie ihrem Sicherstellungsauftrag nicht gerecht, und dann schreiten Sie als Rechtsaufsicht ein. Habe ich Ihre Erklärung richtig verstanden? Die Zusatzfrage: Gab es im Nachgang des Urteils, mit dem Urteil oder schon vor dem Urteil tatsächlich Kündigungen oder Niederlegungen von Diensten in Notfallpraxen, die eine tatsächliche Begründung für die Schließung der jeweiligen Praxis waren? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Die letzte Frage müssen Sie der KV stellen, die kann ich nicht beantworten. (Abg. Sascha Binder SPD: Sie sind doch die Rechts- aufsicht!)

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