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Dr. Wolfgang Reinhart

08.11.2023 Sitzungen 17/77

Ich erteile für die Regierung dem Herrn Sozialminister das Wort. Bitte sehr. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der SPD-Fraktion für die Fragestellungen zum Thema Sicherstellungsauftrag. Sie erlauben mir, kurz ins Thema einzuführen. An den Wochenenden, aber auch nach Feierabend sichern die in der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die medizinische Versorgung für akute Erkrankungen, deren Behandlung ambulant nicht bis zum nächsten Werktag warten kann. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat diesen Bereitschaftsdienst im Jahr 2014 reformiert und zentrale Notfallpraxen eingerichtet. – Ich weiß nicht, wer von Ihnen sich noch daran erinnert, was das vorher für unerträgliche Zustände waren, zu welchen Friktionen dies im Einzelfall führte. – Die Notfallpraxen dienen als ambulante zentrale Anlaufstellen für die Patientinnen und Patienten. Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober besagt im Kern und vereinfacht gesprochen, dass Ärzte, die als sogenannte Poolärzte im Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung tätig sind, der Sozialversicherungspflicht unterliegen. In Baden-Württemberg haben bislang ca. 3 000 Poolärztinnen und Poolärzte einen wesentlichen Beitrag – wir gehen von ca. (Minister Manfred Lucha) 40 % der Versorgung aus – zur Bereitstellung dieser im Bundesvergleich mehr als vorbildlichen ambulanten Notfallversorgung geleistet. Diese taten das aus eigenem Antrieb und eigenem Engagement. Das ist aus meiner Sicht richtig und wichtig; denn nur so konnte dieses zusätzliche Engagement den Bedarf passgenau decken. Dieses System hat auch für die Versorgung der Patientinnen und Patienten einen großen Vorteil. Würde man nämlich die Notfallversorgung allein an Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zurückverlagern, hätte dies noch wesentlich größere Einschränkungen bei den Öffnungszeiten und dauerhaft wechselnde Orte zur Folge. Das wäre die Konsequenz. Mit dem Urteil wurde dem seit zehn Jahren gut funktionierenden ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg – und nicht nur hier, liebe Kollegin – die Grundlage entzogen. Wer ein bisschen aufmerksam war und dies verfolgt hat, (Abg. Sascha Binder SPD: Sind wir immer!) kann feststellen, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung schon sehr frühzeitig auf die Rechtsprechung eingestellt hat. Sie war tatsächlich gezwungen, eine sogenannte Notbremse, die die Versorgung sichert, zu ziehen. Natürlich können wir über dieses Urteil nicht erfreut sein. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich habe mich bereits im Januar 2022, also vor demnächst zwei Jahren, im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz dafür eingesetzt, dass das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium gemeinsam prüfen, wie eine eindeutige und verbindliche Regelung für eine sozialversicherungsfreie Wahrnehmung der Dienste aussehen könnte. Auch im Bundesrat haben sich Bundesländer jeder Couleur am 12. Mai klar dafür ausgesprochen, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, damit die Ärztinnen und Ärzte in einer Notfallpraxis weitgehend von der Sozialversicherungsbeitragspflicht befreit sind. Hintergrund ist: Diese Personengruppe profitiert nicht von der Sozialversicherungspflicht, weil sie in einer anderen Logik verhaftet ist. Ich habe mich unmittelbar im Anschluss an das Urteil vom 24. Oktober an den Bund gewendet. Ich plädiere hier weiterhin nachdrücklich für eine Ausnahmeregelung analog der für Notärztinnen und Notärzte nach § 23c SGB IV. Dieser Vorschlag wird auf meine Initiative hin diese Woche im Bundesministerium für Gesundheit und im Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit den entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigungen im Bund besprochen. Ich habe erste Signale vernommen, dass das gut ausgehen könnte. Auch Frau Staatssekretärin Dr. Draheim hat mit uns sofort nach diesem Brief das Gespräch aufgenommen. Der Bund wird sich, wie gesagt, in dieser Woche des Themas annehmen. Jetzt konkret zu Baden-Württemberg – Frau Dr. Kliche-Behnke hat es ausgeführt –: Baden-Württemberg verfügt über ein engmaschiges Netz aus 115 Notfallpraxen bei 44 Stadt- und Landkreisen. Hintergrund ist immer: außerhalb der werktäglichen Öffnungszeiten der Pflichtversorgung. ode – 77. Sitzung – Mittwoch, 8. November 2023 Die Reaktion der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg auf das Urteil des Bundessozialgerichts umfasst, dass an einzelnen Standorten Erreichbarkeiten oder Öffnungszeiten reduziert wurden. Frau Dr. Kliche-Behnke hat ausgeführt, dass acht Praxen geschlossen wurden. Es wurde seitens der KVBW darauf geachtet, dass diese Schließungen oder Reduzierungen zu jeder Zeit vertretbare Lösungen in Bezug auf Erreichbarkeiten und Öffnungszeiten beinhalten. In der Prüfung der Reduzierung der Erreichbarkeit hat die KVBW im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung eben keine pauschale Streichung von Öffnungszeiten angewandt. Die KVBW hat zudem dem Sozialministerium berichtet, dass am ersten und auch am darauffolgenden Wochenende nach dem Urteil die Notdienstpraxen wie geplant erreichbar waren. Im Übrigen: Die kinderärztlichen Notdienstpraxen bleiben weiterhin im gleichen Umfang erreichbar. Die Versorgung ist damit aus Sicht des Sozialministeriums sichergestellt. Die rechtliche Basis für ein Einschreiten der Rechtsaufsicht ist nicht gegeben. Ich bin eher der Meinung, dass die KVBW sehr schnell, transparent und konsequent gehandelt hat, was uns allen eigentlich sehr gutgetan hat. In allen anderen Ländern – wir sind ja gut vernetzt; wir hatten am Montag eine GMK – sind genau dieselben KV-Beschlüsse zu erwarten, wie sie jetzt waren. Natürlich ist es jetzt wichtig, dass wir – das ist ja die Story hinter der Story – – Ich habe übrigens Signale aus Berlin, aus Niedersachsen, aus dem Saarland und aus Nordrhein-Westfalen vernommen, dass man dort genau dieselben Fragestellungen hat und sich daran orientiert, wie es Baden-Württemberg geregelt hat. Die Story hinter der Story ist, dass man das knappe Gut des ärztlichen Engagements im Wege einer – so würde ich sagen – überhaupt nicht mehr zeitgemäßen Überregulierung zu organisieren versucht. Das ist die falsche Botschaft. Was man braucht, ist die Botschaft: Das Engagement der Ärztinnen und Ärzte ist gewollt. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) – Das sagen Sie ihr dann selbst, Herr Binder. Ich bin sehr froh, dass sie diese Notbremse, auch mit Fahrdiensten, mit Erreichbarkeiten – – Wie gesagt, sie will natürlich weiterentwickeln. Wir sind auch im Gespräch, wie es weitergeht, wenn diese Rechtslage gälte. Wir sind der Meinung, es wäre durch die von mir angesprochene und erwähnte sowie auch dem Bundesminister mehrfach mitgeteilte kurze Änderung in § 23c SGB IV schnell und unkompliziert möglich, damit wir da eine deutliche Rechtssicherheit haben. Aber es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass wir rechtsaufsichtlich tätig werden könnten oder müssten.

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